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Kleingeräte

Kleingeräte

Mit dem Energiekostenmessgerät 45731 kann der Stromverbrauch einzel-

ner Geräte gemessen werden.

Die Anzeigefunktion Energieverbrauch(kWh), Energiekosten (€), Nennspan-

nung (V), Stromaufnahme (A), max. Stromaufnahme (max.A), Leistung (W),

max. Leistung (max.W), die Frequenz (Hz), der Leistungsfaktor (cos

ij

)

und Uhrzeit (h, min) garantieren einen gründlichen Überblick über den ange-

schlossenen Verbraucher. Der Stromtarif ist einstellbar. Die Auflösung der

Leistungsanzeige ist 1 Watt, die minimal messbare Leistung beträgt

5 Watt.

Mit dem Einschaltstrombegrenzer 41748 wird der Einschaltstrom eines

angeschlossenen Gerätes auf max. 46 A begrenzt und verhindert damit

das Auslösen des Leitungsschutzschalters beim Einschalten von Verbrau-

chern mit einem hohen Einschaltstrom (z.B. Schweißgerät, Kreissäge oder

ähnlichem).

Der Einschaltstrombegrenzer ist nur für Stromkreise geeignet, die mit

einem 16 A – Leitungsschutzschalter abgesichert sind. Beim Einsatz mit 10

A – Leitungsschutzschalter ist die Funktion nicht zu 100 gewährleistet.

Die Abluftsteuerung 41778 wird eingesetzt, wenn Feuerstätten (z.B. Holz-

ofen oder Kamin) in Räumen mit luftabsaugenden Anlagen (z.B. Dunstab-

zugshauben) betrieben werden.

Die Abluftsteuerung stellt mit einem Magnetschalter sicher, daß der Be-

trieb der luftabsaugenden Anlage nur bei ausreichender Lüftung, wie z.B.

durch ein geöffnetes Fenster möglich ist.

TIPP

Mit einem Energiekostenmessgerät kann man Stromfresser entdecken und sich einen

Überblick über Energieverbrauchskosten verschaffen. Laut Feuerungsverordnung ist der

gleichzeitige Betrieb einer Feuerstätte (z.B. Holzofen) und einer luftabsaugenden Anlage

(z.B. Dunstabzugshaube) nur bei ausreichender Frischluftversorgung zulässig.