Die „Wohnfläche“
in unserem Immobilien ABC
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Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren
GrundflächenderRäume,dieausschließlichzueinerWohnung
gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche
von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von
Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts
nicht genügen, sowie vonGeschäfts- undWirtschaftsräumen.
Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für
die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung.
Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.
BerechnungderWohnflächenachderWohnflächenverordnung
Seit dem 1. Januar 2004 gilt ersatzweise für die II. BV
die Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die wichtigsten
Änderungen sind:
Balkone, Dachterrassen, Loggien etc. sind in der Regel
nur noch zu einem Viertel (bis höchstens zur Hälfte bei
entsprechender Qualität und qualitativer Bewertung) ihrer
Fläche anrechenbar. Der Begriff „Terrasse“ ersetzt den
Begriff „gedeckter Freisitz“. Ein Sichtschutz wird folglich
nicht mehr vorausgesetzt.
Beheizbare Wintergärten und Schwimmbäder werden zu
100 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet. Sind diese
nicht beheizt, so geht deren Fläche nur zu 50 Prozent in die
Wohnflächenberechnung ein.
Die Grundflächen sind nach den lichten Maßen zwischen
den bekleideten Bauteilen, also nach den Fertigmaßen zu
ermitteln.
Die Wohnflächen im Dachgeschoß werden wie folgt
berechnet:
Flächen mit einem Kniestock von mindestns 2 m werden zu
100 % angerechnet. Ab 1 m Kniestock bis 2 m werden 50 %
der Fläche angerechnet. Flächen unter 1 Meter Kniestock
können nicht angerechnet werden.