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Allgemeine Geschäftsbedingungen Carbesa AG

Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Lieferungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur

schriftlich gültig. Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

Preise

Die Preise verstehen sich exkl. MwSt und ab Werk. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Abgaben

Alle Abgaben, wie MwSt, VOC, LSVA werden dem Kunden weiterverrechnet.

Arbeitsleistungen

Arbeitsleistungen, welche für Kunden erbracht werden (Schablonen anfertigen, sonstige Arbeiten), werden nach Aufwand

verrechnet.

Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto fällig. Ab Fälligkeitstag werden unter Vorbehalt der

Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. berechnet.

Check und Wechsel gelten erst mit bedingungsloser Einlösung als Zahlung.

Warenbeanstandungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnungen.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt direkt ab Verkaufsfahrzeug oder nach Wahl von Carbesa AG per Camion-Expressdienst oder per Bahn.

Versand- und Portokosten gehen zu Lasten des Kunden.

Lieferfristen

Bestellungen, welche sofort ausgeführt werden, werden in der Regel nicht bestätigt. Terminangaben in Auftragsbestätigungen, z.B.

für Sonderanfertigungen, sind unverbindliche Richttermine. Wird ein Liefertermin erheblich überschritten, so ist der Kunde nach

Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen

sind ausgeschlossen.

Warenrücknahme

Ausgelieferte Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem zuständigen Gebietsleiter zurückgenommen. Für Waren,

welche sich in einem einwandfreien Verkaufszustand befinden oder in der Originalverpackung ungeöffnet zurückgegeben werden,

werden folgende Gutschriften gewährt: bei Rückgabe vom 1. – 5. Arbeitstag nach Lieferung 100 % des fakturierten Warenwertes, bei

Rückgabe vom 6. – 59. Arbeitstag nach Lieferung 80 % des fakturierten Warenwertes. Ab dem 60. Arbeitstag nach Lieferung erfolgt

keine Gutschrift.

Eigentumsvorbehalt

Carbesa AG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen vor. Die Ware

ist vom Kunden bei der Anlieferung unverzüglich zu prüfen. Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Lieferscheins gilt die gelieferte

Ware vom Kunden als genehmigt. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erheben und Carbesa AG ist Gelegenheit zu geben,

die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht Carbesa AG die mangelhafte Ware

gegen einwandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängel irgendwelcher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den hier

ausdrücklich genannten. Insbesondere sind Ansprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem Schaden ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrechtsabkommen) findet keine Anwendung.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Aarwangen/BE. Carbesa AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

Carbesa AG

August 2014