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Mit einer Kooperationsver-

einbarung mit der Sparkas-

sen-Versicherung (SV) kön-

nen Sie als Dachdecker-

Innungsbetrieb in Baden-

Württemberg einen einzig-

artigen Schadensservice

bieten:

Wenn der Hausbesitzer den Schaden bei der SV meldet und noch

keinen Dachdecker hat, wird der Schaden an den Landesinnungs-

verband übermittelt. Von dort wird die Schadensmeldung dann

umgehend an einen räumlich nahe gelegenen Dachdecker-

Innungsbetrieb weitergeleitet. Dieser nimmt innerhalb kurzer Zeit

direkt mit dem Versicherungsnehmer Kontakt auf. So muss der

Hausbesitzer sich nicht mehr um die Suche nach einem Handwer-

ker kümmern, denn gerade bei großen Unwettern ist dies nicht

immer einfach, da viele Dachdecker gleichzeitig benötigt werden.

Durch die rasche Kontaktaufnahme der Innungsfachbetriebe mit

dem Versicherungsnehmer soll diese Vereinbarung auf Grund von

festgelegten Preisen für Material und einheitlichen Stundensät-

zen auch unseriösen Handwerksbetrieben entgegenwirken. Denn

gerade bei großen Unwettern passiert es immer wieder, dass

„Dach-Haie“ die Hausbesitzer mit überzogenen Rechnungen und

nicht fachgerechter Mängelbeseitigung täuschen.

Die SV und der LIV haben finanzielle Obergrenzen festgelegt, bis

zu denen Sofortsicherungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten

ohne vorherige Angebotsabgabe durchgeführt werden dürfen.

Dies garantiert dem Hausbesitzer eine wesentlich schnellere

Schadensregulierung, gerade bei kleineren Sturm- und Hagel-

schäden.

Optimaler Service im Schadensfall:

Das können Sie als Mitgliedsbetrieb

des LIV Baden-Württemberg Ihren

Kunden bieten.

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G A N Z E X K L U S I V

www . d a c h d e c k e r - b w . d e

Foto: HF.Redaktion