Mit einer Kooperationsver-
einbarung mit der Sparkas-
sen-Versicherung (SV) kön-
nen Sie als Dachdecker-
Innungsbetrieb in Baden-
Württemberg einen einzig-
artigen Schadensservice
bieten:
Wenn der Hausbesitzer den Schaden bei der SV meldet und noch
keinen Dachdecker hat, wird der Schaden an den Landesinnungs-
verband übermittelt. Von dort wird die Schadensmeldung dann
umgehend an einen räumlich nahe gelegenen Dachdecker-
Innungsbetrieb weitergeleitet. Dieser nimmt innerhalb kurzer Zeit
direkt mit dem Versicherungsnehmer Kontakt auf. So muss der
Hausbesitzer sich nicht mehr um die Suche nach einem Handwer-
ker kümmern, denn gerade bei großen Unwettern ist dies nicht
immer einfach, da viele Dachdecker gleichzeitig benötigt werden.
Durch die rasche Kontaktaufnahme der Innungsfachbetriebe mit
dem Versicherungsnehmer soll diese Vereinbarung auf Grund von
festgelegten Preisen für Material und einheitlichen Stundensät-
zen auch unseriösen Handwerksbetrieben entgegenwirken. Denn
gerade bei großen Unwettern passiert es immer wieder, dass
„Dach-Haie“ die Hausbesitzer mit überzogenen Rechnungen und
nicht fachgerechter Mängelbeseitigung täuschen.
Die SV und der LIV haben finanzielle Obergrenzen festgelegt, bis
zu denen Sofortsicherungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten
ohne vorherige Angebotsabgabe durchgeführt werden dürfen.
Dies garantiert dem Hausbesitzer eine wesentlich schnellere
Schadensregulierung, gerade bei kleineren Sturm- und Hagel-
schäden.
Optimaler Service im Schadensfall:
Das können Sie als Mitgliedsbetrieb
des LIV Baden-Württemberg Ihren
Kunden bieten.
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G A N Z E X K L U S I V
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Foto: HF.Redaktion