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Vor der ersten Inbetriebnahme

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3.3.4 AKKU

Folgende Punkte sind vor der ersten Fahrt zu beachten:

 Der Akku weist keine Beschädigungen bzw. Sturzschäden auf

 Der Akku wurde 24 Stunden lang aufgeladen

 Der Akku ist voll aufgeladen

 Der Akku lässt sich ohne großen Widerstand in die Halterung einsetzen und

rastet ordnungsgemäß ein. >

Siehe Kapitel

„4.1.2 Akku“ ab Seite 83

für den Ein-

und Ausbau des Akkus

3.3.5 BREMSEN

Prüfen Sie unbedingt vor der ersten Fahrt die Bremsen auf Ihre ordnungsgemäße

Funktion.

Scheibenbremsen benötigen eine Einbremszeit um Ihre vollständige Brems-

kraft zu entfalten.

Ein Einbremsvorgang muss wie folgt erfolgen: Aus der größtmöglichen

Geschwindigkeit mit der größtmöglichen Bremskraft, ohne zu überschlagen

oder die Räder zu blockieren, bis zum Stillstand bremsen. Nach mindes-

tens 30, spätestens aber nach 50 Vollbremsungen sind die Bremsbeläge

vollständig eingebremst.

Scheibenbremsbeläge bestehen aus sog. „Sintermetall“. Das ist einfach

ausgedrückt „gepresster Metallstaub“.

Während der Produktion werden die Metallpartikel mittels eines speziellen

Harzklebers zusammen gehalten. Dieser härtet im Laufe der Herstellung

unter Wärmeeinwirkung aus und verbindet alle Partikel miteinander.

Wird der Einbremsvorgang ungenügend durchgeführt, verkokt das Harz

nicht vollständig und verglast die Oberfläche der Bremsbeläge. Dadurch

entstehen zum einen extreme Quietschgeräusche und zum anderen –

und das ist viel gefährlicher – verringert sich die Bremsleistung und Ihr

Bremsweg wird länger! Ein Fehlerhafter Bremsvorgang und somit verglaste

Bremsbeläge stellen keinen Garantiefall dar!