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Vor der ersten Inbetriebnahme
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3.3.4 AKKU
Folgende Punkte sind vor der ersten Fahrt zu beachten:
Der Akku weist keine Beschädigungen bzw. Sturzschäden auf
Der Akku wurde 24 Stunden lang aufgeladen
Der Akku ist voll aufgeladen
Der Akku lässt sich ohne großen Widerstand in die Halterung einsetzen und
rastet ordnungsgemäß ein. >
Siehe Kapitel
„4.1.2 Akku“ ab Seite 83für den Ein-
und Ausbau des Akkus
3.3.5 BREMSEN
Prüfen Sie unbedingt vor der ersten Fahrt die Bremsen auf Ihre ordnungsgemäße
Funktion.
Scheibenbremsen benötigen eine Einbremszeit um Ihre vollständige Brems-
kraft zu entfalten.
Ein Einbremsvorgang muss wie folgt erfolgen: Aus der größtmöglichen
Geschwindigkeit mit der größtmöglichen Bremskraft, ohne zu überschlagen
oder die Räder zu blockieren, bis zum Stillstand bremsen. Nach mindes-
tens 30, spätestens aber nach 50 Vollbremsungen sind die Bremsbeläge
vollständig eingebremst.
Scheibenbremsbeläge bestehen aus sog. „Sintermetall“. Das ist einfach
ausgedrückt „gepresster Metallstaub“.
Während der Produktion werden die Metallpartikel mittels eines speziellen
Harzklebers zusammen gehalten. Dieser härtet im Laufe der Herstellung
unter Wärmeeinwirkung aus und verbindet alle Partikel miteinander.
Wird der Einbremsvorgang ungenügend durchgeführt, verkokt das Harz
nicht vollständig und verglast die Oberfläche der Bremsbeläge. Dadurch
entstehen zum einen extreme Quietschgeräusche und zum anderen –
und das ist viel gefährlicher – verringert sich die Bremsleistung und Ihr
Bremsweg wird länger! Ein Fehlerhafter Bremsvorgang und somit verglaste
Bremsbeläge stellen keinen Garantiefall dar!