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11

h

GOOD TO KNOW

Ramadan

Der Beginn des Fastenmonats wird

durch die exakte Messung des

Mondstandes erst wenige Tage vor

Beginn bestimmt. Er dürfte vom

6.6.–5.7.16 dauern. Der Ramadan

ist für die islamische Welt das

wichtigste religiöse Ereignis. In

dieser Zeit dürfen gläubige Muslime

tagsüber weder essen, trinken

noch rauchen. Von Touristen wird

dies in der Öffentlichkeit auch

erwartet. Es kommt vor, dass ein

Teil (nie alle) der Bars oder Restau-

rants geschlossen bleibt oder

Getränke und Speisen nicht überall

serviert werden. In den Hotels und

Restaurants finden in der Regel

keine Live-Darbietungen statt.

Alkohol können Sie nur im Hotel-

zimmer aus der Minibar oder in

den Restaurants nach Sonnen-

untergang konsumieren. Die meis-

ten Hotels verfügen über so ge-

nannte «Ramadan-Zelte», die eine

authentisch-arabische Atmosphäre

bieten. Selbst wenn Sie in dieser

Reisezeit mit Einschränkungen

rechnen müssen, erleben Sie dafür

ein Stück islamische Tradition

hautnah.

Alkohol

Öffentlicher Alkoholkonsum ist in

den arabischen Ländern generell

verboten, bezieht sich jedoch

nicht auf Hotels und touristische

Einrichtungen. In geschlossenen

Hotelanlagen wird Alkohol ausge-

schenkt (Einschränkungen siehe

Ramadan). Nur im Emirat Sharjah

besteht ein generelles Verkaufs-

verbot für Alkohol.

Sitten und Bräuche

Gewisse Sitten und Bräuche müssen

in islamischen Ländern unbedingt

respektiert werden: Das Tragen

von Shorts oder ärmellosen und

weit ausgeschnittenen Oberteilen

und durchsichtiger Kleidung ist

ausserhalb des Hotelareals unpas-

send. Bevorzugen Sie Schulter-

oder Kniebedeckende Kleidung.

Bitte beachten Sie, dass die Strände

öffentlich sind und das Nackt- und

Oben-ohne-Baden überall verboten

ist. Der Austausch von Zärtlich-

keiten in der Öffentlichkeit sollte

vermieden werden. Wenn Sie

Menschen fotografieren möchten,

bitten Sie immer um Erlaubnis.

Verschleierte Frauen, prominente

Persönlichkeiten und militärische

Anlagen dürfen nicht abgelichtet

werden. Moscheen sind für Touris-

ten nur beschränkt zugänglich.

Nebenkosten/Trinkgeld

Die Kosten für Essen, Getränke,

Ausflüge, etc. entsprechen in

etwa dem Niveau der Schweiz,

abhängig von Ihrem Anspruch und

gebuchten Hotel. Ein Trinkgeld

von 5–10% ist üblich.

Feiertage/Staatsfeiertag

Religiöse Feiertage sind abhängig

vom Mond und verschieben sich

von Jahr zu Jahr. An folgenden

islamischen oder staatlichen Feier-

tagen ist mit beschränkten

Öffnungszeiten bei Sehenswürdig-

keiten zu rechnen:

h

11.10.16 Aschura (Fasten- & Ret-

tungstag des Propheten Moses)

h

12.12.16 Mevlid (Geburtstag des

Propheten Muhammad)

h

6.6.–5.7.16 Ramadan Tag

h

5.–7.7.16 Fastenbrechen-Fest

(Ende des Fastenmonats)

h

12.9.16 Opferfest

h

3.10.16 Islamisches Neujahr

Das islamische Wochenende ist

Freitag/Samstag. Am Sonntag

wird normal gearbeitet.

Bettensteuer

Seit dem 1.4.2014 muss in Dubai

eine Bettensteuer bezahlt werden.

Die Kosten betragen je nach Über-

nachtungskategorie zwischen

AED 7.– und AED 20.– pro Zimmer

und Nacht (zahlbar vor Ort im Hotel).

Early Check-in/Late Check-out

Bei Morgen- oder Nachtflügen

kann nicht gewährleistet werden,

dass Sie das Zimmer bereits früher

beziehen resp. später abgeben

können. Viele Hotels verlangen

automatisch eine Buchung der

vorangehenden resp. nachfolgenden

Nacht. Teilweise werden auch

spezielle Tageszimmerpreise ange-

boten (bei Late Check-out). Generell

gilt: Check-in 14.00–15.00 Uhr,

Check-out 10.00–12.00 Uhr.

Besonderes

Bitte beachten Sie, dass in seltenen

Fällen die Regierung bei Staats-

empfängen und/oder wichtigen

Messen ganze Hotels in Anspruch

nehmen kann. Das führt unter

Umständen dazu, dass Sie (auch

kurzfristig) in ein anderes Hotel

einquartiert werden müssen. Wir

bemühen uns dann, Ihnen eine

gleichwertige Unterkunft zu orga-

nisieren. Allfällige Mehrkosten

gehen zu Ihren Lasten.

Beste Reisezeit

Von Oktober bis April herrschen

angenehme Temperaturen. Von

Mai bis September kann es sehr

heiss und schwül werden. Pools

in den meisten Hotels werden im

Sommer gekühlt und im Winter

beheizt.

Visumspflicht

Für alle vier Länder besteht die

Visumspflicht. Als Schweizer Bürger

oder Bürger angrenzender EU-

Staaten erhalten Sie das Visum

direkt bei der Einreise in das jewei-

lige Land. Die Kosten sind für den

Oman ca. OMR 20.– (ca. CHF 50.–)

für Qatar QAR 100.– (ca. CHF 30.–)

zahlbar vor Ort in Landeswährung

(das Visum für Qatar ist mit Kredit-

karte zu bezahlen). Neu bietet

Jordanien ein kostenloses Visum an,

welches vorab eingeholt werden

muss. Für VAE ist das Visum kosten-

los. Bürger anderer Nationalitäten

wenden sich bitte an ihr Reise-

büro. Für die VAE organisieren wir

gerne das Visum gegen eine Bear-

beitungsgebühr von CHF 100.–

(DXB MISVIS).