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h
GOOD TO KNOW
Ramadan
Der Beginn des Fastenmonats wird
durch die exakte Messung des
Mondstandes erst wenige Tage vor
Beginn bestimmt. Er dürfte vom
6.6.–5.7.16 dauern. Der Ramadan
ist für die islamische Welt das
wichtigste religiöse Ereignis. In
dieser Zeit dürfen gläubige Muslime
tagsüber weder essen, trinken
noch rauchen. Von Touristen wird
dies in der Öffentlichkeit auch
erwartet. Es kommt vor, dass ein
Teil (nie alle) der Bars oder Restau-
rants geschlossen bleibt oder
Getränke und Speisen nicht überall
serviert werden. In den Hotels und
Restaurants finden in der Regel
keine Live-Darbietungen statt.
Alkohol können Sie nur im Hotel-
zimmer aus der Minibar oder in
den Restaurants nach Sonnen-
untergang konsumieren. Die meis-
ten Hotels verfügen über so ge-
nannte «Ramadan-Zelte», die eine
authentisch-arabische Atmosphäre
bieten. Selbst wenn Sie in dieser
Reisezeit mit Einschränkungen
rechnen müssen, erleben Sie dafür
ein Stück islamische Tradition
hautnah.
Alkohol
Öffentlicher Alkoholkonsum ist in
den arabischen Ländern generell
verboten, bezieht sich jedoch
nicht auf Hotels und touristische
Einrichtungen. In geschlossenen
Hotelanlagen wird Alkohol ausge-
schenkt (Einschränkungen siehe
Ramadan). Nur im Emirat Sharjah
besteht ein generelles Verkaufs-
verbot für Alkohol.
Sitten und Bräuche
Gewisse Sitten und Bräuche müssen
in islamischen Ländern unbedingt
respektiert werden: Das Tragen
von Shorts oder ärmellosen und
weit ausgeschnittenen Oberteilen
und durchsichtiger Kleidung ist
ausserhalb des Hotelareals unpas-
send. Bevorzugen Sie Schulter-
oder Kniebedeckende Kleidung.
Bitte beachten Sie, dass die Strände
öffentlich sind und das Nackt- und
Oben-ohne-Baden überall verboten
ist. Der Austausch von Zärtlich-
keiten in der Öffentlichkeit sollte
vermieden werden. Wenn Sie
Menschen fotografieren möchten,
bitten Sie immer um Erlaubnis.
Verschleierte Frauen, prominente
Persönlichkeiten und militärische
Anlagen dürfen nicht abgelichtet
werden. Moscheen sind für Touris-
ten nur beschränkt zugänglich.
Nebenkosten/Trinkgeld
Die Kosten für Essen, Getränke,
Ausflüge, etc. entsprechen in
etwa dem Niveau der Schweiz,
abhängig von Ihrem Anspruch und
gebuchten Hotel. Ein Trinkgeld
von 5–10% ist üblich.
Feiertage/Staatsfeiertag
Religiöse Feiertage sind abhängig
vom Mond und verschieben sich
von Jahr zu Jahr. An folgenden
islamischen oder staatlichen Feier-
tagen ist mit beschränkten
Öffnungszeiten bei Sehenswürdig-
keiten zu rechnen:
h
11.10.16 Aschura (Fasten- & Ret-
tungstag des Propheten Moses)
h
12.12.16 Mevlid (Geburtstag des
Propheten Muhammad)
h
6.6.–5.7.16 Ramadan Tag
h
5.–7.7.16 Fastenbrechen-Fest
(Ende des Fastenmonats)
h
12.9.16 Opferfest
h
3.10.16 Islamisches Neujahr
Das islamische Wochenende ist
Freitag/Samstag. Am Sonntag
wird normal gearbeitet.
Bettensteuer
Seit dem 1.4.2014 muss in Dubai
eine Bettensteuer bezahlt werden.
Die Kosten betragen je nach Über-
nachtungskategorie zwischen
AED 7.– und AED 20.– pro Zimmer
und Nacht (zahlbar vor Ort im Hotel).
Early Check-in/Late Check-out
Bei Morgen- oder Nachtflügen
kann nicht gewährleistet werden,
dass Sie das Zimmer bereits früher
beziehen resp. später abgeben
können. Viele Hotels verlangen
automatisch eine Buchung der
vorangehenden resp. nachfolgenden
Nacht. Teilweise werden auch
spezielle Tageszimmerpreise ange-
boten (bei Late Check-out). Generell
gilt: Check-in 14.00–15.00 Uhr,
Check-out 10.00–12.00 Uhr.
Besonderes
Bitte beachten Sie, dass in seltenen
Fällen die Regierung bei Staats-
empfängen und/oder wichtigen
Messen ganze Hotels in Anspruch
nehmen kann. Das führt unter
Umständen dazu, dass Sie (auch
kurzfristig) in ein anderes Hotel
einquartiert werden müssen. Wir
bemühen uns dann, Ihnen eine
gleichwertige Unterkunft zu orga-
nisieren. Allfällige Mehrkosten
gehen zu Ihren Lasten.
Beste Reisezeit
Von Oktober bis April herrschen
angenehme Temperaturen. Von
Mai bis September kann es sehr
heiss und schwül werden. Pools
in den meisten Hotels werden im
Sommer gekühlt und im Winter
beheizt.
Visumspflicht
Für alle vier Länder besteht die
Visumspflicht. Als Schweizer Bürger
oder Bürger angrenzender EU-
Staaten erhalten Sie das Visum
direkt bei der Einreise in das jewei-
lige Land. Die Kosten sind für den
Oman ca. OMR 20.– (ca. CHF 50.–)
für Qatar QAR 100.– (ca. CHF 30.–)
zahlbar vor Ort in Landeswährung
(das Visum für Qatar ist mit Kredit-
karte zu bezahlen). Neu bietet
Jordanien ein kostenloses Visum an,
welches vorab eingeholt werden
muss. Für VAE ist das Visum kosten-
los. Bürger anderer Nationalitäten
wenden sich bitte an ihr Reise-
büro. Für die VAE organisieren wir
gerne das Visum gegen eine Bear-
beitungsgebühr von CHF 100.–
(DXB MISVIS).