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Batterie-Beleuchtung

Mindestlichtstärke

nach StVZO

Erhöhte Lichtstärke

für gute Fahrbahn-

ausleuchtung

Erhöhte Lichtstärke für

sehr gute

Fahrbahnausleuchtung

Erhöhte Lichtstärke

für optimale Fahrbahn-

ausleuchtung

Leuchtstärken der Frontleuchten

10

LUX

20

LUX

15

LUX

30

LUX

Farbleitsystem für StVZO-Zulassung

Vorteile der LED-Leuchten

Fahrradfahrer dürfen seit dem 1. August 2013 auch Akku- oder Batterielampen benutzen.

Die Dynamopflicht wurde aufgehoben.

Das Farbleitsystem bei den FISCHER Leuchten erleichtert die Auswahl wesentlich.

Wählen Sie je nach Verwendungzweck die für Sie am besten geeignete Fahrrad-Beleuchtung.

• Extrem hell

• Lange Lebensdauer, bis zu 50.000 Stunden

• Sehr geringer Stromverbrauch

Zugelassen im Bereich der StVZO für alle Fahrräder

Zugelassen im Bereich der StVZO für alle Fahrräder

bei Betrieb der Leuchten im Akku.

(Bei Betrieb mit nicht wiederaufladbaren Batterien nur für

Rennräder unter 11kg)

LED

50.000 h

BELEUCHTUNG