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Batterie-Beleuchtung
Mindestlichtstärke
nach StVZO
Erhöhte Lichtstärke
für gute Fahrbahn-
ausleuchtung
Erhöhte Lichtstärke für
sehr gute
Fahrbahnausleuchtung
Erhöhte Lichtstärke
für optimale Fahrbahn-
ausleuchtung
Leuchtstärken der Frontleuchten
10
LUX
20
LUX
15
LUX
30
LUX
Farbleitsystem für StVZO-Zulassung
Vorteile der LED-Leuchten
Fahrradfahrer dürfen seit dem 1. August 2013 auch Akku- oder Batterielampen benutzen.
Die Dynamopflicht wurde aufgehoben.
Das Farbleitsystem bei den FISCHER Leuchten erleichtert die Auswahl wesentlich.
Wählen Sie je nach Verwendungzweck die für Sie am besten geeignete Fahrrad-Beleuchtung.
• Extrem hell
• Lange Lebensdauer, bis zu 50.000 Stunden
• Sehr geringer Stromverbrauch
Zugelassen im Bereich der StVZO für alle Fahrräder
Zugelassen im Bereich der StVZO für alle Fahrräder
bei Betrieb der Leuchten im Akku.
(Bei Betrieb mit nicht wiederaufladbaren Batterien nur für
Rennräder unter 11kg)
LED
50.000 h
BELEUCHTUNG