Konditionen
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Diese Vertragsbedingungen finden auf die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und LATINO TRAVEL Anwendung für von uns
im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleis-
tungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen
anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugschei-
ne, Mietwagen, Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag
direkt mit diesen anderen Unternehmen ab, und wir sind nicht
IhreVertragspartei.
1.Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung
1.1
Mit Ihrer telefonischen, schriftlichen oder persönlichenAn-
meldung unterbreiten Sie LATINOTRAVEL einAngebot.An Ihre
Anmeldung sind Sie während fünfArbeitstagen gebunden. Der
Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltslo-
sen Annahme Ihres Angebotes zustande (z.B. indem wir Ihnen
die Bestätigung zukommen lassen). Meldet der Anmelder wei-
tere Reiseteilnehmer an, so steht er für derenVertragspflichten
(insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine
eigenenVerpflichtungen ein.
1.2 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus diesem
Prospekt von LATINO TRAVEL. Die Preise für Reisearrange-
ments verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschrei-
bung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unter-
kunft im Doppelzimmer. (Preisänderungen s. Ziff. 5).
1.3 Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch
die Buchungsstelle ist folgende Anzahlung zu leisten: 30% des
Auftragswertes. ImAusnahmefällen,z.B.Weihnachten,Neujahr
oder bei bestimmten Veranstaltern kann die Anzahlung auch
höher sein. Dies wird Ihnen anlässlich der Buchung mitgeteilt.
1.4 Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30
Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. In Aus-
nahmefällen kann von dieser Frist abgewichen werden und die
Schlusszahlung kann auch restriktiver gehandhabt werden. Bei
der Reservation werden diese Bedingungen mitgeteilt.
1.5 Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen, das heisst 30 Tage oder weniger
vor Abreise, ist der gesamte Reisepreis anlässlich der Buchung
zu bezahlen. Erfolgt die Buchung derart kurzfristig, dass die
Reisedokumente per Express oder Kurier geschickt werden
müssen, gehen diese Kosten zu Lasten des Reisenden.
1.6 Reservations-, Bearbeitungsgebühren, Umbuchungs-
gebühren
Für Buchungen von «Nur Landarrangements» (ohne internati-
onalen Flug ab/bis Schweiz aus dem LATINO TRAVEL Angebot)
erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person,
max.CHF 120.- proAuftrag.Für dasAusstellen von Inland- und
Regionalflugscheinen erheben wir eine Gebühr von CHF 40.-
proTicket. BeiTickets fürVeranstaltungen werden CHF 30.- pro
Ticket in Rechnung gestellt.Für Reservationen von Hotel-,Bus-/
Zugpässen sowie Fähren wird zusätzlich eine Gebühr von CHF
30.- pro gebuchte Leistung in Rechnung gestellt.Wir verkaufen
keine Hotel-, Bus-/Zugpässe und Veranstaltungstickets ohne
Hotelreservation. Für Änderungen oder Umbuchungen nach
Auftragserteilungen berechnen wir CHF 60.- pro Person, max.
CHF 120.- pro Auftrag. Ihre Buchungsstelle kann zusätzliche
Beratungs-, Reservations-, Bearbeitungs- und Umbuchungsge-
bühren usw. in Rechnung stellen.
1.7 Verspätete Zahlungen
Bei nicht fristgerechterAnzahlung oder Restzahlung haben wir
das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nach-
frist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die
Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.
2. Änderung der Buchung oder Annullierung der Reise
durch den Reisenden
2.1.Allgemeines
Wenn Sie die Reise annullieren oder eine Änderung/Umbu-
chung der gebuchten Reise wünschen,so müssen Sie dies Ihrer
Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief
mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Bu-
chungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
Für Änderungen oder Umbuchungen nach Auftragserteilun-
gen berechnen wir CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.- pro
Auftrag.
Erfolgt die Änderung oder Umbuchung derart kurzfristig, dass
die Reisedokumente per Express oder Kurier geschickt werden
müssen, gehen diese Kosten zu Lasten des Reisenden.
2.2.Annullationskosten
Sagen Sie die Reise weniger als 45 Tage vor Reisebeginn ab
oder wollen Sie Änderungen oder Umbuchungen in dieser Frist
vornehmen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebüh-
ren (CHF 60 pro Person/max.CHF 120 proAuftrag) die nachfol-
gendenAnnullationskosten vom gesamten Reisepreis erhoben.
2.2.1. NormaleAnnullationskosten
45 – 31
Tage vor Reisebeginn:
25%
30 – 15
Tage vor Reisebeginn:
50%
14 – 8
Tage vor Reisebeginn:
75%
7 – 0
Tage vor Reisebeginn, no-show: 100%
2.2.2.Verschärfte Annullationskosten
Für Annullierungen, Änderungen oder Umbuchungen nachfol-
gender Arrangements gelten die entsprechenden verschärften
Kosten. Kreuzfahrten, Buchungen über Weihnachten, Neujahr,
Ostern und nationale Feiertage (im Zielgebiet), mit dem LA-
TINO Dreams Signet gekennzeichnete Hotels, Rundreisen,
Dschungellodges, Badeferienhotels und Mietwagentouren.
Bis 120
Tage vor Reisebeginn:
40%
119 - 90
Tage vor Reisebeginn:
50%
89 - 60
Tage vor Reisebeginn:
60%
59 – 30
Tage vor Reisebeginn:
75%
29 – 0
Tage vor Reisebeginn: no-show 100%
2.2.3. Internationale Flüge
Bearbeitungsgebühren vor Ticketausstellung: CHF 60.- pro
Ticket, max. CHF 120.- proAuftrag.
Annullationsgebühren nach Ticketausstellung: CHF 200.- pro
Ticket, zuzüglich der offiziellen Gebühr derAirline.
2.2.4. Nationale und regionale Flüge
Bei einer Annullierung oder Umbuchung, berechnen wir Bear-
beitungsgebühren von CHF 60.- pro Person,max.CHF 120.- pro
Auftrag, zuzüglich der offiziellen Gebühr derAirline.
Beachten Sie zu 2.2.3 und 2.2.4,dass erst mit derTicketausstel-
lung der Vertrag mit LATINO TRAVEL und der Fluggesellschaft
zustande kommt.Änderungen seitens der Fluggesellschaft ge-
hen bis zurTicketausstellung zu Lasten des Buchenden.
2.2.5
Massgebend zur Berechnung des Annullations-/Än-
derungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der
Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der
nächsteWerktag massgebend.
3.Annullations- und Assistancekostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullations- und
Assistancekostenversicherung von Allianz Global Assistance.
Bei allen nachfolgend aufgeführten Beispielen richten sich die
Versicherungsleistungen ausschliesslich nach den Versiche-
rungsbedingungen/Police vonAllianz GlobalAssistance.
3.1. Internationale- und Nationale Flüge
LATINO TRAVEL empfiehlt Ihnen für Aufträge, welche nur
die Bestellung von Flugscheinen beinhalten eine Nurflug-
Annullations- und Assistanceversicherung von Allianz Global
Assistance für CHF 25.- bzw. 2.5% vom Ticketpreis bei nicht
rückerstattbaren Flugscheinen.
3.2. Landleistungen
Für Aufträge, welche nur Landleistungen oder Flüge und Land-
leistungen beinhalten, offeriert Allianz Global Assistance eine
Annullationskosten- und Assistanceversicherung für CHF 75.-.
Beinhaltet Ihre Reise die unter 2.2.2. aufgeführten Leistungen
mit verschärften Annullationskosten, muss eine Zusatzver-
sicherung mit höherer Deckung abgeschlossen werden. Wir
empfehlen Ihnen den Abschluss einer Jahresversicherung für
bis CHF 25‘000.- Annullierungskosten: CHF 105.- Einzelperson,
CHF 179.- Familie oder bis CHF 50‘000.- Annullierungskosten:
CHF 215.- Einzelperson, CHF 330.- Familie.
3.3. Mietwagen
Wer bei LATINO TRAVEL einen Mietwagen mietet, kann eine
Selbstbehaltausschlussversicherung von Allianz Global Assis-
tance abschliessen. Diese versteht sich als Zusatzversicherung
für Mietfahrzeuge. Im Schadenfall erstattet Allianz Global As-
sistance einen vom Vermieter belasteten Selbstbehalt zurück.
Voraussetzung für die Entschädigung ist ein durch eine andere
Versicherung gedecktes Ereignis und ein daraus resultierender
Selbstbehalt (für die Voraussetzungen und Leistungen von
Allianz Global Assistance ist ausschliesslich die Versicherungs-
police vonAllianz GlobalAssistance massgebend). Es muss die
maximale Versicherungsdeckung des Vermieters abgeschlos-
sen werden, um die Reiseversicherung von Allianz Global As-
sistance abschliessen zu können.
Kosten pro Miettag: CHF 8.-
Maximaldeckung: Selbstbehalt bis CHF 10‘000.-. Versiche-
rungsdeckung bis max. 92 Miettage.
4. Einreiseformalitäten
Für Schweizer Bürger siehe Seite 2. Bürger anderer Staaten
geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit
die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften
informieren kann. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass
die Einreisebestimmungen oft kurzfristig ändern. Der Reisende
ist selber für das rechtzeitige Einholen der Visa und anderer
Reisepapiere wie Pässe usw. verantwortlich. Muss die Reise
aufgrund fehlender Pässe, Visa usw. abgesagt werden, so
kommen die Annullierungskosten gemäss Ziffer 2.2 zur An-
wendung. DieVisakosten gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer.
Sie haben bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen wie im
Pass verzeichnet anzugeben. Werden nicht die im Pass ver-
zeichneten Namen oder eine andere Schreibweise angegebe-
nen, muss mit einer erneutenAusstellung der Flugscheine oder
einer Einreiseverweigerung gerechnet werden. Die Kosten der
erneuten Flugscheinausstellung (die von der Fluggesellschaft
i.d.R.alsAnnullierung mit neuemVertragsabschluss angesehen
wird) sowie diejenigen einer allfälligen Einreiseverweigerung
(Rückreisekosten usw.) gehen zu Ihren Lasten.Gleichfalls weist
Sie LATINO TRAVEL ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen
verbotenerWaren- und anderer Einfuhren hin.
5. Programm- und Preisänderungen
5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektanga-
ben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten
vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orien-
tiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese
Änderung.
5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis
erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben
auf Grund:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (ein-
schliesslich derTreibstoffzuschläge)
b) neu eingeführter oder erhöhterAbgaben oder Gebühren (wie
z.B.Flughafentaxen,Lande- und Sicherheitsgebühren etc.)
c) vonWechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügter Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen sich diese Kosten, so können diese an Sie weitergege-
ben werden.Allfällige Preiserhöhungen teilen wir Ihnen bis 30
Tage vor Reisebeginn mit. Der Reisepreis erhöht sich entspre-
chend. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen
Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.
5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbe-
reich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
LATINO TRAVEL behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht
vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen
(wie z.B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Flugzeiten,
etc.) zu ändern,wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Umstände es erfordern. LATINO TRAVEL bemüht sich, Ihnen
gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so
rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswir-
kungen auf den Preis.
5.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reise-
preis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderun-
gen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner
vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines
wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können dieVertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den
bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) Oder Sie können uns innert 5Tagen nach Erhalt unserer Mit-
teilung schriftlich mitteilen,dass Sie an einer von uns vorge-
schlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zu-
kommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmän-
derung oder derÄnderung einzelner vereinbarter Leistungen zu
(die 5-Tage-Frist ist eingehalten,wenn Sie Ihre Mitteilung am 5.
Tag der schweizerischen Post übergeben).
6. Reiseabsage durch LATINO TRAVEL
6.1 Mindestteilnehmerzahl
Bei einigen von LATINO TRAVEL angebotenen Reisen gilt
eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reise-
ausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger
als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann LATINO
TRAVEL die Reise bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten
Reisebeginn absagen.
6.2 Zwingende Gründe
Sollten zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatast-
rophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien
usw. die sichere Durchführung erheblich erschweren oder
verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch
als möglich.
6.3
In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige
Ersatzreise anzubieten.Nehmen Sie an dieser nicht teil,werden
die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere An-
sprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen wäh-
rend der Reise
Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenom-
men werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleis-
tung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die
Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten
wir Ihnen diesen (ausgenommen davon sind Fälle höherer
Gewalt).
Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu,
wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht er-
bracht und keine angemessene Alternative geboten werden
kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung
ablehnt.
8. Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht
rückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktrans-
port) gehen zu Ihren Lasten.
Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so
hilft Ihnen unser Reiseleiter oder unsere Lokalvertretung bei
der Organisation Ihrer Rückreise. Wir empfehlen Ihnen den
Abschluss einer Reiseassistanceversicherung von Allianz Glo-
balAssistance.
9.Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung
oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und
verpflichtet, bei der LATINO TRAVEL Reiseleitung, der örtlichen
Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Man-
gel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlichAbhilfe zu
verlangen.
9.2
Die LATINO TRAVEL Reiseleitung, die örtliche Vertretung
oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise
angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise
angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht
möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die ge-
rügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgteAbhilfe
von der entsprechenden Instanz schriftlich bestätigen. Die Rei-
seleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger ist
verpflichtet,den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich
festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche
Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
9.3
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenser-
satzforderungen gegenüber LATINO TRAVEL geltend machen
wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach
der Rückkehr schriftlich an LATINO TRAVEL unterbreiten. Ihrer
Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtli-
chen LATINOTRAVELVertretung oder des Leistungsträgers und
allfällige Beweismittel beizulegen.
9.4
Wenn Sie die Bedingungen gemäss Ziffer 9.1 - 9.3 nicht
einhalten, so verlieren Sie sämtliche Rechte, insbesondere
das Recht auf Preisminderung, Schadenersatz und allenfalls
Genugtuung.
10. Haftung von LATINO TRAVEL
10.1 Haftung
LATINO TRAVEL vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber
nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres
Mehraufwandes, soweit es der LATINO TRAVEL Reiseleitung,
der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht mög-
lich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu
erbringen (ausgenommen davon sind Fälle höherer Gewalt).
10.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschüsse
10.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze
Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nicht-
erfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder
Haftungsausschlüsse, so kann sich LATINO TRAVEL auf diese
berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen
und Gesetze. InternationaleAbkommen und nationale Gesetze
mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen be-
stehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr
und im Eisenbahnverkehr).
10.2.2 Haftungsausschlüsse
LATINO TRAVEL haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die
nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen
zurückzuführen ist:
a) aufVersäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse
eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich verein-
barten Leistung nicht beteiligt ist.
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches LATINO
TRAVEL, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz
gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von LATINO
TRAVEL ausgeschlossen.
10.2.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten
Reisepreis
a) Pauschalreisen: Bei andern als Personenschäden (z.B. Sach-
und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der
nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die
Haftung von knecht LATINO TRAVEL auf maximal den zwei-
fachen Reisepreis/Pers. beschränkt, ausser der Schaden sei
absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche
Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person be-
schränkt.
c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungs-
ausschlüsse in internationalen Abkommen, nationalen Ge-
setzen oder diesenAllgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.2.4 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude,
usw.
Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreu-
de, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen.
10.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können unter
Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder
Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass
solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden
sind.Es liegt in Ihrer eigenenVerantwortung,ob Sie an solchen
Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von LATINO
TRAVEL organisierte Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die
vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
Wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunterneh-
men organisiert werden und die Reiseleitung oder die örtliche
LATINO TRAVEL Vertretung diese lediglich vermittelt hat, ist
LATINO TRAVEL nicht Ihr Vertragspartner und Sie können sich
nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
berufen. In diesen Fällen schliessen Sie die Verträge direkt mit
den Unternehmen vor Ort ab.
10.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwend-
baren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen,
vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen
oder Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen.
11. Flug- und Fahrpläne
Auch bei einer sorgfältigen Reiseplanung kann es zu Verspä-
tungen derTransportmittel kommen oder die Einreisekontrollen
verzögern sich. Bitte planen Sie bei Ihrer Rückreise auch all-
fällige Flugverspätungen und verzögerte Einreisekontrollen ein
und sehen am Rückreisetag und allenfalls am Folgetag keine
Verpflichtungen vor, deren Nichteinhaltung schwerwiegende
Folgen haben könnte.
12. Sicherstellung der Kundengelder
Die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschal-
reise einbezahlten Beträge ist gemäss Bundesgesetz über
Pauschalreisen durch den Garantiefonds der Schweizer Reise-
branche garantiert.
13. Ombudsman
Vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen
und LATINO TRAVEL sollte der unabhängige Ombudsman der
Schweizer Reisebranche angerufen werden. Der Ombudsman
strebt bei jederArt von Problemen zwischen Ihnen und LATINO
TRAVEL eine faire ausgewogene Einigung an. Das Verfahren
vom Ombudsman ist in einem Reglement geregelt,das Sie über
LATINO TRAVEL oder direkt beim Ombudsman erhalten kön-
nen. Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsman der
Schweizer Reisebranche,Etzelstrasse 42,Postfach,8038 Zürich.
14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Rei-
severtrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages.
15.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und LATINO TRA-
VEL ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für
Klagen gegen LATINO TRAVEL wird der ausschliessliche Ge-
richtsstand Aarau, Schweiz vereinbart.Wir können den Konsu-
menten an seinemWohnort oder inAarau einklagen.