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Prüfung der Lieferung und Rügepflicht
DieWare ist vomKundenbei der Anlieferung zuprüfen.
Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Lieferscheins
gilt die gelieferte Ware vom Kunden als genehmigt.
Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erhe-
ben, und Glas Trösch AG Autoglas ist Gelegenheit zu
geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist sich
die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht Glas
Trösch AG Autoglas die mangelhafte Ware gegen ein-
wandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängeln
jeglicher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den
hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind An-
sprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem
Schaden ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht
(Wiener Kaufrechtsübereinkommen) findet keine An-
wendung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Aarwangen/BE. Glas Trösch AG
Autoglas ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an
dessen Sitz zu belangen.
AGB