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Urlaub in den USA & Kanada
Wichtige Informationen über Ihr Urlaubsland
Allgemeine Infos
Alkohol
Der Konsum von Alkohol in der Öffent-
lichkeit ist in den gesamten USA verbo-
ten, mit Ausnahme von Nevada (inkl.
Las Vegas). In vielen US-Bundesstaaten
ist bereits das sichtbare Tragen von
Alkohol oder Aufbewahren im Auto
strafbar. Ausgeschenkt und verkauft
wird Alkohol erst ab einem Alter von 21
Jahren mit gültigem Personalausweis.
Auto, Verkehr und Parken
In den USA und Kanada herrscht
Rechtsverkehr. Die Geschwindigkeitsbe-
grenzung in Gebieten mit starkem Ver-
kehrsaufkommen liegt bei 20–25 Meilen
proStd. (mph). Auf Überlandstraßen/
Autobahnen liegt die Höchstge schwin
digkeit bei 55–70 mph. Diese Re ge
lung wird polizeilich streng überwacht;
die Nichtbeachtung ebenso streng
bestraft. Um in den USA oder in
Kanada mit einem Auto/Camper fahren
zu dürfen, benötigen Sie einen deut-
schen Führerschein der Klasse B (alte
Klasse 3). Führerscheine der ehemali-
gen DDR werden nicht akzeptiert. Bei
der Anmietung eines Fahrzeugs muss
der Name auf der Reservierung/Voucher
mit dem Namen auf dem Führerschein
und mit dem Namen des Kreditkarten-
inhabers übereinstimmen. Benzin und
Diesel wird in den USA in Gallons
berechnet. 1 Gallone entspricht circa 3,8
Liter. Bitte beachten Sie, dass außer-
halb von Großstädten teilweise 100 km
Entfernung zwischen den Tank stellen
liegen können. Viele Hotels bieten
neben Parkplätzen (teilweise gegen
Gebühr) einen Park-Service (Valet Par-
king; ca. USD 10–20 pro Tag) an. In den
Städten sind Parkuhren oder gebühren-
pflichtige Parkhäuser üblich. Einkaufs-
zentren bieten meist kostenfreie Park-
möglichkeiten an. Die Angaben im
Katalog zu Parkgebühren gelten bei
Stand der Drucklegung. Nicht immer
werden wir rechtzeitig über Änderungen
informiert und Hotels behalten sich
Änderungen vor oder treffen generell
keine genauen Aussagen bzgl. der
Gebühren.
Bebauung Großstädte Nordamerikas
Durch die z. T. extrem dichte Bebauung
in den Großstädten Nordamerikas (z. B.
New York), ist nicht auszuschließen,
dass der unmittelbare Blick auf ein
neben- bzw. gegenüberliegendes
Gebäude trifft.
Einreisebestimmungen
nach und über die USA
1. Meldung von Passagierdaten an die
Fluggesellschaft:
Für jede Flugreise in die USA bzw. mit
Zwischenstopp in den USA müssen
mindestens 72 Stunden vor Abflug fol-
gende Angaben an Ihre Fluggesellschaft
gemeldet werden:
• Name inkl. aller Vornamen gemäß Rei-
sepass
• Geschlecht (auch bei Kindern)
• Geburtsdatum
• Falls vorhanden Regressnummer
(„redress number“, liegt vor, wenn es
bereits Probleme bei Einreise/Transit in
die USA gab) Bitte geben Sie diese
Daten (Secure Flight Daten) direkt bei
der Buchung an, sofern Sie einen Flug
in oder über die USA mit TUI gebucht
haben. Für die Richtigkeit der Daten ist
der Reisende verantwortlich.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften
Daten kann die TSA (Transportation
Security Administration) der Flugge-
sell schaft verweigern, Sie an Bord
gehen zu lassen.
2. Einreisegenehmigung
Bitte halten Sie beim Check-in am
Abfertigungsschalter der Fluggesell-
schaft Ihre Aufenthaltsadresse in den
USA mit folgenden Informationen
bereit: Straße, Hausnummer, Stadt,
Bundesstaat, Postleitzahl, Staat.
2.1. Deutsche und österreichische
Staatsangehörige
(einschließlich Kin-
der jeglichen Alters)
a) Visumfreies Reisen:
Deutsche Staatsangehörige, die einen
für die Dauer des Aufenthaltes gültigen
maschinenlesbaren Pass mit Foto (roter
Europapass) vorlegen, die sich max. 90
Tage als Touristen, Geschäftsreisende
oder zum Transit in den USA aufhalten
und ein Rück- oder Weiterflugticket vor-
weisen können, dürfen i.d.R. ohne
Visum in die USA einreisen. Da die
Befreiung von der Visumpflicht für die
USA nicht uneingeschränkt gilt, sollten
Sie vor Ihrer Reise konkrete Informatio-
nen einholen. Bitte informieren Sie sich
frühzeitig, spätestens 72 Stunden vor
Ihrer Einreise in die USA über die aktu-
ellen Einreisebestimmungen, die Sie im
Internet unter
www.us-botschaft.deoder
www.auswaertiges-amt.deabrufen
können.
Für alle visumfrei Reisenden (auch
Kinder) in oder über (Zwischenlan-
dung) die USA gilt: Sie müssen sich
spätestens 72 Std. vor Abflug online
auf
https://esta. cbp.dhs.gov regist-
rieren, einer Internetseite der ameri-
kanischen Regierung, um dort eine
elektronische Reisegenehmigung zu
erhalten.
Die Internetseite steht auch
in deutscher Übersetzung zur Verfü-
gung, die Antworten müssen in engli-
scher Sprache erfolgen. Diese ESTA-Re-
gistrierung (ESTA = Electronic System
for Travel Authorisation) ersetzt das
Einreiseformular I-94, das bisher im
Flugzeug ausgefüllt wurde. Eine
ESTA-Einreisegenehmigung wird in den
meisten Fällen umgehend online erteilt
und ist 2 Jahre für mehrfache Einreisen
gültig. Vor Ablauf dieses Zeitraums muß
ein neuer Antrag nur dann gestellt wer-
den, wenn ein neuer Reisepass ausge-
stellt wird, sich Name, Staatsangehörig-
keit oder Geschlecht des Reisenden
oder Antworten auf die Fragen im
ESTA-Antrag ändern. Mit dem
ESTA-Antrag wird eine Gebühr i.H.v.
USD 14 pro Reisendem fällig, die im
Zuge der Registrierung per Kreditkarte
gezahlt werden muß (nur MasterCard,
VISA, American Express oder Discover
werden akzeptiert). Es wird empfohlen,
die Erlaubnis auszudrucken und bei Rei-
sen in/über die USA mit sich zu führen.
Eine ESTAGenehmigung ist keine
Garantie für eine tatsächliche Einreise in
die Vereinigten Staaten: Letztendlich
entscheiden die USA-Zoll- und Grenz-
schutzbeamten im Einzelfall über die
Einreise in die USA. Wenn Sie auf Ihren
ESTA-Antrag hin die elektronische Ein-
reisegenehmigung abgelehnt wird, ist
grundsätzlich ein Visum erforderlich,
sonst wird Ihnen die Einreise in die USA
verwehrt.
b) Einreise mit Visum:
Auch zur Einreise mit nicht maschinen-
lesbaren Pässen, vorläufigen maschi-
nenlesbaren Pässen sowie Kinderaus-
weisen, die am oder nach dem 26.
Oktober 2006 ausgestellt, verlängert
oder verändert wurden, ist ein Visum
erforderlich. Mit Kinderein trägen im
Pass der Eltern ist eine Einreise in die
USA nicht möglich. Visa werden von der
amerikanischen Botschaft in Berlin
erteilt, hierfür ist ein kostenpflichtiger
Visa-Termin erforderlich. Informationen
dazu erhalten Sie unter
www.us-bot-
schaft.de. Reisende mit einem gültigen
US-Visum benötigen keine ESTA-Ge-
nehmigung.
2.2. Österreichische Staatsbürger
Konsularabteilung der Botschaft der
Vereinigten Staaten von Amerika
Parkring 12a, 1010 Wien
Tel. 01 313 39, Fax 01 512 58 35
E-Mail:
consularvienna@state.govInternet:
http://www.usembassy.at2.3. Staatsbürger anderer Nationen
müssen die für sie gültigen Einreisebe-
dingungen bei der jeweiligen Botschaft/
Konsulat erfragen, da gesonderte
Bestimmungen gelten und auch hier
gelten ab dem 12. Jan. 2009 neue
Bestimmungen (siehe ESTA Bestim-
mungen).
2.4. Allgemeine Hinweise
Unabhängig davon, ob sie mit ESTAGe-
nehmigung oder Visum einreisen, wer-
den von allen Besuchern bei Einreise in
den USA einzelne Fingerabdrücke digi-
tal eingescannt und ein digitales Port-
rätfoto erstellt. Zollformulare werden an
Bord der Flugzeuge verteilt. Die Zollfor-
malitäten erfolgen immer am ersten
Zielflughafen, auch wenn Sie gleich
anschließend einen Weiterflug gebucht
haben.
Bitte beachten Sie, dass Minderjäh-
rige, die ohne Begleitung eines/einer
Sorgeberechtigten reisen, für die Ein-
reise in fremde Länder eine schriftli-
che Einverständniserklärung eines
Sorgeberechtigten benötigen.
Einreisebestimmungen
nach und über Kanada
Bitte halten Sie beim Check-in am
Abfertigungsschalter der Fluggesell-
schaft Ihre Aufenthaltsadresse in
Kanada mit folgenden Informationen
bereit: Name, Vorname, Geburtsdatum,
Nationalität, Passnummer, Land des
Wohnsitzes, Art des Reisedokuments
und Geschlecht.
Das System Apis (Advanced Passenger
Information System) verpflichtet alle
Fluggesellschaften, persönliche Daten
ihrer Gäste auf Flügen nach Kanada zu
registrieren und den kanadischen
Behörden zu übermitteln. Daher müs-
sen Reisende nach Kanada beim
Check-in der Airline ein ausgefülltes
Datenformblatt übergeben.
Dieses Formular können Sie vorab unter
http://www.aircanada.com/de/travelinfo/APIS/apis.html herunterladen/ausfüllen.
Zur Einreise benötigen
Deutsche und
Österreichische Staatsangehörige
einen gültigen Reisepass, der während
des Aufenthaltes gültig sein muss (eine
Gültigkeit von mindestens 6 Monaten
ist empfehlenswert, da einige Fluggesell
schaften dies verlangen).
Bitte beachten Sie:
Seit dem 26. Juni
2012 sind Kindereinträge im Reisepass
der Eltern ungültig und berechtigen das
Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für
die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen uneingeschränkt
gültig.
Kinder mit
österreichischer Staatsbür-
gerschaft
benötigen einen eigenen Rei-
sepass. Die Eintragung im Pass der
Eltern ist sei 15.06.11 nicht mehr
rechtsgültig.
Staatsbürger anderer Nationen
müs-
sen die für sie gültigen Einreisebedin-
gungen bei der jeweiligen Botschaft/
Konsulat erfragen, da gesonderte
Bestimmungen gelten.
Bitte beachten Sie, dass Minderjäh-
rige, die ohne Begleitung eines/einer
Sorgeberechtigten reisen, für die Ein-
reise in fremde Länder eine schriftli-
che Einverständniserklärung eines
Sorgeberechtigten
benötigen.
Kinder & Personen unter 21 Jahre
Amerika kann als kinderfreundlich
bezeichnet werden. Kinder werden spe-
ziell in Hotels/Restaurants aufmerksam
bedacht. Das Angebot reicht vom Kin-
dermenü über „Kids eat free“ (Kinder-
essen kostenlos) bis hin zu Aktivitäten
in den Hotels. Das gilt für hochwertige
Hotelanlagen ebenso wie für familiäre
Unterkünfte der Touristen-/Mittelklasse.
Und weil das so ist, finden Sie in die-
sem Katalog eine Vielzahl von günstigen
Angeboten für das Reisen mit Kindern.
Babys bzw. Kleinkinder unter 2 Jahren
werden grundsätzlich nicht berechnet
und fliegen ohne Anspruch auf einen
Sitzplatz. Als Kinder zählen bei uns alle
kleinen Gäste im Alter von 2–11 Jah
ren; Jugendliche zählen von 12–17 Jah-
ren; hiervon abweichende Altersgrenzen
finden Sie bei den einzelnen Reisean
geboten dargestellt. Bitte beachten Sie,
dass es in Nordamerika keine
Drei-/Vierbettzimmer gibt und somit
die Unterbringung immer auf der Basis
der im Zimmer verfügbaren Betten
(meistens 2 Betten) erfolgt. Zum Teil
können vor Ort Babybetten bereit
gestellt werden; dies muss dann vom
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