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SCHWEIZER GEMEINDE 3 l 2017

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BESCHAFFUNGSRECHT: DIE ANLIEGEN VON GEMEINDEN UND KMU

Der Preis ist heiss, wenn es

um Beschaffungen geht

Nicht nur der Preis soll bei öffentlichen Beschaffungen als Auswahlkriterium im

Zentrum stehen, sondern auch andere Aspekte wie Wirtschaftlichkeit,

Regionalität und Nachhaltigkeit, fordert die KMU-Wirtschaft.

Bund, Kantone und Gemeinden beschaf-

fen jährlich Güter und Dienstleistungen

imUmfang von rund 40 Milliarden Fran-

ken, wie die Studie «Potenzial einer öko-

logischen öffentlichen Beschaffung in

der Schweiz» von INFRAS aufzeigt.Wäh-

rend privatwirtschaftliche Institutionen

in ihren Beschaffungen grundsätzlich

frei sind, unterliegen öffentlich-rechtli-

che Körperschaften wie Gemeinden,

Städte, Kantone und der Bund den spe-

zifischen Regelungen des öffentlichen

Beschaffungsrechts. Dies gilt trotz An-

passungen und Verbesserungen in den

letzten Jahren nach wie vor als kompli-

ziert und komplex. Die Revision des Be-

schaffungsrechts will die Beschaffungs-

regeln vereinheitlichen. Heute hat jeder

Kanton seine eigene Vergabegesetz-

gebung. Der Bund orientiert sich am

Bundesgesetz über das öffentliche Be-

schaffungswesen (BöB). Hinzu kommen

kommunale Submissionserlasse. «Diese

verschiedenen Regelungen machen das

Beschaffungswesen unübersichtlich und

vor allem für KMU zur Herausforde-

rung», kritisiert Hans-Ulrich Bigler, Direk-

tor Schweizerischer Gewerbeverband

(sgv) und FDP-Nationalrat aus dem

Kanton Zürich. Der sgv unterstützt die

Bestrebungen, das «komplizierte und

aufwendige» Beschaffungsrecht zu har-

monisieren. Dazu fordert er eine gene-

relle Vereinfachung. «Wir machen uns

für möglichst einfache, verständliche

Verfahren stark», sagt Hans-Ulrich Bigler.