ISS Newsletter 005-2014 - page 6-7

126
7
Hierzu gibt es denneueingefügten§16aAbs. 1 EvEV, der besagt, dass eine Immobilienanzeige, die vor dem
Verkauf oder der Vermietung in eines Objekts in kommerziellenMedien geschaltenwird, Angaben zu dem
EnergieausweisdesbeworbenenObjektsbeinhaltenmuss.NebenderArtdesausgestelltenEnergieausweises
(Bedarfs- oderVerbrauchsausweis),müssender Endenergiebedarf oder –verbrauchdesGebäudes sowiedie
wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes ausgewiesen sein. Bei Wohngebäuden müssen
außerdem das Baujahr und die Energieeffizienzklasse (gültig nur für Gebäude, deren Energieausweis nach
Inkrafttreten der Regelung ausgestellt wurde – hier gilt eine Einstufung von A+ bis H) angegebenwerden.
DerMakler istentschuldigtwenn ihmkeinEnergieausweisvorliegtbzw. eraufdieDatennicht zugreifenkann
oder derMakler den Verkäufer/Vermieter schriftlich zur Einholung des Energieausweises aufgefordert hat,
derVermieter/Verkäufer aber derAufforderungnicht nachgekommen ist.
Künftig ist dem Käufer/Mieter der Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen.
Findet keine Besichtigung statt ist der Energieausweis spätestens mit Abschluss des Kaufvertrages bzw.
Mietvertrages imOriginal oder inKopie zuübergeben.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass alte Energieausweise natürlich ab dem 01.05.2014 nicht
ihreGültigkeit verlieren, siehabennachwie vorGültigkeit bis zumAblauf ihrer 10-Jahres-Frist.
Verbrauchs- undBedarfsausweisunterscheiden sichwie folgt:
Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der Gebäudebewohner der
letzten3 Jahre.
Der Bedarfsausweis ermittelt die energetische Qualität eines Gebäudes indem der Energiebedarf unter
standardisierten Randbedingungen errechnet wird mit dem Ergebnis einer Energiebedarfskennziffer. Für
die rechnerischeErmittlungdes EnergiebedarfswerdenDaten rundumdieBausubstanz, Gebäudehülleund
Heizungsanlagebenötigt. Somit istdieAbfragederDaten fürdenBedarfsausweis sehr viel umfangreicher als
beimVerbrauchsausweis. Die Energiebedarfskennziffer bewertet dieGesamtenergieeffizienz der Immobilie,
gibt also Auskunft über den jährlichen Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung. Die
so ermittelte energetischeQualität des Gebäudes ist unabhängig vom individuellenNutzungsverhalten der
Bewohner. Bedarfsausweise sinddaher aussagekräftiger als Verbrauchsausweise. Der Bedarfsausweis ist für
kleinereund ältereGebäude Pflicht. Genauer gesagt: Bei einemHausmitweniger als fünfWohnungen, das
vor dem1. November 1977gebautwurde,mussder Bedarf vomFachmannermitteltwerden.
1,2-3,4-5 8-9,10-11,12-13,14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,...28
Powered by FlippingBook