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POLITIK

meinde Köniz. «Wir haben bereits eini- ges vorgekehrt, um drohende Lücken wegen des Abgangs geburtenstarker Jahrgänge zu schliessen», sagt Manfred Rohrer, Leiter Personal. ImVordergrund stehe eine gute Nachfolgeplanung. Ei- gene Mitarbeitende erhielten somit die Möglichkeit, sich durch gezielte Potenzi- alförderung und Weiterentwicklung auf die Nachfolge vorzubereiten. Das Perso- nalreglement der Gemeinde Köniz biete, so Rohrer, unter bestimmtenVorausset- zungen bereits die Möglichkeit, nach der ordentlichen Pensionierung weiterzu- arbeiten. Dies jedoch in einem privat- rechtlichen, in der Regel befristeten An- stellungsverhältnis. Und gemäss dem Pensionskassenreglement kann die voll- ständige Pensionierung unter bestimm- ten Voraussetzungen bis zum 70. Al- tersjahr aufgeschoben werden. Aargauer setzen auf Senioren Ebenso entschlossen sind mehrere Aargauer Gemeinden vorgegangen. Bei- spielsweise die Stadt Zofingen, in der Angestellte in Zukunft nach Vereinba- rung ebenfalls bis zu ihrem 70. Altersjahr arbeiten dürfen. Baden, Rheinfelden, Aarau undWohlen haben ihre Pensionie- rungsregeln ebenfalls entsprechend ge- ändert. In all diesen Aargauer Gemein- den können Angestellte über das Pensionsalter weiterarbeiten, die Dauer des Arbeitsverhältnisses variiert dabei von Fall zu Fall. «In Baden ist das Personalreglement schon vor fünf Jahren angepasst wor- den», erklärt Stadtschreiber Heinz Kubli. Mit positiven Erfahrungen: «Der Know- how-Transfer kann so besser gewähr- leistet werden», ist der Stadtschreiber überzeugt. Grundsätzlich ist eineWeiter- beschäftigung in Baden in allen Berei- chen möglich. Angestellte, die das Ren- tenalter überschritten haben, sind nach Kubli aktuell in Stadtführungs- und Lei- tungsfunktionen sowie in Projektlei- tungsstellen beschäftigt. Verbreitete Freiwilligenarbeit Verbreiteter ist die Pensioniertenarbeit im Freiwilligenbereich. In zwölf Kanto- nen existiert beispielsweise das Projekt «Seniorinnen und Senioren im Klassen- zimmer», (vgl. Bericht in der «Schweizer Gemeinde» vom Juni 2018, http://www. chgemeinden.ch/de/flip- ping-book/06_18/40). Die Seniorinnen und Senioren arbeiten grundsätzlich freiwillig, erhalten jedoch teilweise Spe- senentschädigung,Vergünstigungen bei Pro-Senectute-Angeboten oder werden zu Dankeschön-Anlässen eingeladen.

Kaffee trinken und die Zeit nach dem Arbeitsleben genies­ sen? Ja, aber nicht zu hundert Prozent, heisst die Devise auch für etliche Ge­ meindeangestellte, die inTeilzeitpensen über das Rentenal­ ter hinaus arbeiten. Bild: Unsplash – Jeff Sheldon

immer eher vorzeitig in Pension gehen wollten, sofern das für sie finanziell ver- kraftbar sei. Dies gelte insbesondere für Mitarbeitende im Polizeidienst, imWerk- dienst oder im Sozialbereich. Die Stadt Rapperswil-Jona (SG) brauche «nichts zu überstürzen», erklärt der stell- Der SGV sagt Ja zur neuen AHV-Steuervorlage Das Bundesgesetz über die Steuerre- form und die AHV-Finanzierung (STAF) kommt am 19. Mai an die Urne. Es handelt sich um eine Neu- auflage der 2017 gescheiterten Unter- nehmenssteuerreform III. Sie wird neu mit einem jährlichen Zustupf an die AHV kombiniert. Der Schweize- rische Gemeindeverband (SGV) un- terstützt die neue Steuervorlage. Er begrüsst insbesondere die Gemein- deklausel, welche die Kantone dazu verpflichtet, die durch die Senkung der Unternehmenssteuern verursach- ten finanziellen Ausfälle der kommu- nalen Ebene angemessen abzugel- ten. https://tinyurl.com/y5z2g7fz

vertretende Stadtschreiber, Stefan Eber- hard. «Die Rekrutierung von neuenMitar- beitenden verursacht bislang keine Probleme, obwohl die Zahl der Pensionie- rungen in den nächsten Jahren auch bei uns leicht steigen wird. Es besteht aber kein Grund, am ordentlichen Rentenalter 65 zu rütteln.» Frühpensionierungen sind begehrt In der Zürcher Gemeinde Kilchberg, wo in den nächsten sechs Jahren rund elf Prozent der Mitarbeitenden pensioniert werden, ist nach denWorten von Pascale Schmucki, Leiterin Personalfachstelle, kein Grosseinsatz von Senioren geplant. Zwar arbeiten bereits 3,7 Prozent der Mitarbeitenden über das ordentliche Rentenalter hinaus. Die Zürcher Ge- meinde spricht sich aber grundsätzlich für eine Beendigung der beruflichen Haupttätigkeit bei Erreichen des ordent- lichen Rentenalters aus. «Das entspricht in aller Regel auch demWunsch unserer Mitarbeitenden», sagt Schmucki. Und viele nutzten die lukrativen Optionen der Pensionskasse zur Frühpensionierung. Köniz macht arbeiten bis 70 möglich Von der Demografiewelle deutlich stär- ker betroffen ist die Berner Vorortsge-

Fredy Gilgen

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SCHWEIZER GEMEINDE 4 l 2019

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