Guide 2020

erfolgt die Registrierung mit dem CarPass. Das Kon- trollpersonal darf jedes Fahrzeug kontrollieren, und zwar sowohl bei Einfahrt als auch bei Verlassen der Standorte. Fahrzeuge können zur Fahrzeugwaage weitergeleitet werden. Am Standort und auf den Parkgeländen gilt die allgemeine Straßenverkehrs- ordnung. Überall gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Besonders zu beachten sind dabei Zebrastreifen und die Suggestionsstreifen für Fuß- gänger (grün) und Radfahrer (rot). Parken ist nur auf den gekennzeichneten Parkflächen zulässig. Die Ein- haltung dieser Vorschriften wird kontrolliert. Auf unserem Gelände finden zahlreiche Produktions- aktivitäten und Transporte statt und es werden täg- lich Güter geladen und gelöscht. Darum ist die Nut- zung persönlicher Transportmittel wie Rollschuhe, Inliner, Roller, Klappräder und dergleichen innerhalb der Standorte untersagt. Sie dürfen diese persön- lichen Transportmittel mit an Ihren Arbeitsplatz nehmen, wenn Sie sie tragen und soweit möglich zusammenklappen. Sie sind selbst für ihre sichere Aufbewahrung verantwortlich. Natürlich ist die Ein- fahrt in die Standorte auch mit eigenem Fahrrad, Moped, Motorrad und dergleichen untersagt. Diese Fahrzeuge müssen in den hierfür vorgesehenen Räu- men abgeschlossen abgestellt werden.

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