Guide 2020

■ Verwendung von Multimedia (Mobiltelefon, Tablet, ...)

Die Verwendung tragbarer Telefone ist überall erlaubt, außer in explosionsgefährdeten Zonen. Diese sind mit einem Mobiltelefon-Verbotspikto- gramm gekennzeichnet. In dunklen Räumern ist nur die Verwendung von Geräten mit angepassten Beleuchtungsquellen erlaubt. Die Verwendung von Multimedia, die Lichtquellen beinhalten oder Licht- blitze abgeben können, ist in Dunkelkammern ver- boten. Das Halten von Mobiltelefonen bei Steuerung eines Transportmittels (einschl. Fahrrad) in der Hand ist verboten. Unsicheres Verhalten, u.a. das Tippen von Nachrichten beim Gehen, ist grundsätzlich ver- boten. Der Schallpegel von Musik oder Radio darf die Interaktion mit der Umgebung nicht verhindern. Auch die vollständige akustische Isolation von der Umgebung durch Verwendung von (In-Ear)-Kopfhö- rern ist nicht gestattet. Natürlich kann die Verwendung von Multimedia nur im Zusammenhang mit den Arbeiten gestattet werden. Fotografieren und Filmen ist an den Standorten ver- boten, es sei denn, es liegt eine schriftliche, durch den Sicherungsdienst ausgestellte Genehmigung vor. Die Genehmigung ist beim Innendienst Siche- rung in Gebäude 124 zu beantragen.

■ Fotografieren und Filmen

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