Hobbes, Kant und heutige Menschenrechtskonzeptionen

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governmental organizations 7 , private und öffentliche Stiftungen oder Menschenrechtsexperten auf nationaler und internationaler Ebene mit Systematiken und länderinternen oder -übergreifenden Projekten, die helfen sollen, verschiedene Rechte, die als Menschenrechte be- nannt worden sind, zu beschreiben und durchzusetzen: Und hierbei nicht nur Frieden und Sicherheit oder eine wirtschaftliche und sozia- le Entwicklung zu gewährleisten, für die Umwelt als Gut einzutreten oder für völkerrechtlich verbindliche Regeln in den einzelnen Staaten und Gemeinschaften zu kämpfen, sondern darüber hinaus parallel auch ein theoretisches Fundament dafür zu finden, weshalb es für die Völkergemeinschaft im Ganzen wichtig erscheint, gegen Hunger und Krieg und für Wohlstand und Frieden einzutreten und die Idee der Menschenrechte als wesentliches Werkzeug zum Erreichen eines alle Menschen befriedigenden Daseins heranzunehmen. In Zeiten des Kalten Krieges, in denen sich zwei Machtblöcke feind- lich gegenüberstanden, bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion in den Neunziger Jahren und dem einhergehenden Zerfall dieser kon- kurrierenden Blöcke, konnte hierbei wie selbstverständlich Hobbes Paradigma seines Naturzustandes, der quasi einen Krieg aller gegen alle und einen rohen Naturzustand zwischen Individuen beschrieb, auch auf die lange Zeit vorherrschende Situation innerhalb der Völ- kergemeinschaft plastisch als Bild verwendet werden, als Legitimati- on des Konzeptes „der aggressiven Sicherheitspolitik“, welches Stellvertreterkriege und Hegemonialbestrebungen mit einschloss: In jeweiliger „Unkenntnis der Absichten“ des anderen ergab sich das passende Mosaik eines Verhältnisses zwischen den Staaten, welches potentiell Krieg beinhaltete, der nur durch „präventive Machtsteige- rung“ verhindert werden konnte, die die Möglichkeit einer „Überle-

7 so genannte Nichtregierungsorganisationen/NGOs, wie beispielsweise Amnesty international (ai) oder Human Rights Watch (HRW) im Men- schenrechtsbereich (vgl. bei. Gahler, Michael. Menschenrechte…., a.a.O., S.11, rechte Spalte, Z. 14f) oder greenpeace im Bereich des Umweltschut- zes

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