Hobbes, Kant und heutige Menschenrechtskonzeptionen

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sicht des Königsberger Gelehrten) auch in gar nicht ferner Zukunft Wirklichkeit wird. 13

Vorliegende Arbeit fußt in diesem Spannungsfeld von theoretischer Begründbarkeit von Menschenrechten, wie sie bei Hobbes erscheint, der Möglichkeit der Anerkennung und Förderung durch internationa- le Konstruktionen wie des Völkerbunds bei Kant und beschreibt deren Anwendbarkeit bzw. Plausibilität sowie deren Aktualität vor dem Bereich heutiger Menschenrechtsproblematiken. Es werden hierfür zum einen die Konzeption von Hobbes Ansatz , der vor allem in seinem Leviathan zum Ausdruck kommt, als theoreti- schem Fundament für die Möglichkeit einer Sichtweise vorgestellt, wie sie bei der Beurteilung darüber auftreten kann, was Rechte des Menschen sind und wie diese erscheinen. Zum anderen wird Kants Konzeption von der Idee eines ewigen Friedens im politischen Kontext , die als Basis zum Aufbau einer Art Völkerrecht führen und als Anerkennungs- sowie Durchsetzungskon- struktion auf internationaler Ebene fungieren kann, dargestellt. Es wird ersichtlich, dass sowohl die Einzelbetrachtungen als auch die Verbindungen beider Konzeptionen Aspekte eröffnen, die pragmati- sche Ansätze zur Lösung heutiger Menschenrechtsproblematiken und zur sinnvollen Ausgestaltung von aktiven Strukturen international tätiger Organisationen aufzeigen: Nur auf Basis von den Frieden anstrebenden , reduktionistisch ge- prägten, strukturgebenden Gebilden können die zuvor von allen teil- nehmenden Staaten anerkannten und später implementierten Rechte der Menschen auch umgesetzt, durchgesetzt und weiterentwickelt

13 die Idee „einer Verrechtlichung der internationalen Beziehungen“, die Kants Konzept trägt, vgl. bei: Honneth, Axel. Universalismus als morali- sche Falle, a.a.O., S.275, Z. 18ff

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