Hobbes, Kant und heutige Menschenrechtskonzeptionen

24 |

künstlichen Menschen, der den Willen der einzelnen Individuen ver- körpert. Anschließend wird gefragt, inwieweit Hobbes als Begründer von universalistischen Menschenrechtsauffassungen herangezogen werden kann. Der dritte Teil handelt von Kants Idee eines ewigen Friedens und die eines Rechts der Völker und formuliert den Gedanken, ob seine Idee des ewigen Friedens auf völkerrechtlicher Ebene als Konstrukt dafür taugt, die universalen und abgeleiteten Rechte Hobbes auf internati- onaler Ebene durchzusetzen und zu verteidigen: Seine Idee eines ewigen Friedens erscheint als Ideal, welches in verschiedenen Kon- texten unterschiedlichen Charakter aufweisen kann. Ein Exkurs beschäftigt sich allgemein mit Kants Vorstellungen vom Menschen in der Natur . Anhand der zu dem politischen Kontext entstandenen Hauptschrift Zum Ewigen Frieden , die in der Arbeit nachgezeichnet und untersucht wird, verdeutlicht er systematisch die politische Friedensidee und Ansätze zu einer Form des Völkerrechts . Widersprüche , die Frage, wie Kant den Völkerbund begründet und den Frieden innerhalb dieses Bundes garantiert , werden ebenso betrachtet wie Probleme , die sich aus seinen Völkerrechtsansätzen ergeben. Nachfolgend wird untersucht, ob Hobbes Vorstellungen und Kants Idee des ewigen Friedens einen Zusammenhang aufweisen: Und zwar hinsichtlich der Auffassung vom Menschen und seinen Wahl- möglichkeiten im Naturzustand, des Faktors Krieg, des Elements der Vernunft, des Wesens der Idee des Friedens , der auftretenden Men- schenrechte , des Verhältnisses zwischen Mensch und Staatsaufbau bzw. des Staats und des Völkerbundes . Es wird prägnant anhand der wesentlichen Punkte diskutiert, ob beide Vorstellungen inhaltlich stark divergieren, aber auch mit Blick auf ein Ziel einer übergeordne- ten Systematik Verknüpfungspunkte erlauben und letztlich auf Grundlage einer Basis, einer Struktur und der Entwicklung als er- gänzende Komponenten potentiell Entfaltung versprechen.

Made with