122. Deutscher Ärztetag - Beschlussprotokoll

Ärztetags-Drucksache Nr. IV - 06 Seite 1 von 1

122. Deutscher Ärztetag Münster, 28.05. - 31.05.2019

TOP IV Prozessoptimierung der Satzung der Bundesärztekammer und Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage

Titel:

Antrag zur Änderung der Satzung der Bundesärztekammer (§ 4 Abs. 3)

Vorstandsüberweisung

Der Beschlussantrag von Dr. Hanjo Pohle (Drucksache IV - 06) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

§ 4 Abs. 3 Satz 3 n. F. Satzung der Bundesärztekammer wird wie folgt gefasst:

"Ein Ersatzabgeordneter kann nach Beginn des Deutschen Ärztetages an die Stelle der Abgeordneten nach Satz 1 treten, wenn der Abgeordnete verhindert ist. Der Ersatzabgeordnete nimmt für die restliche Dauer des Deutschen Ärztetages das Mandat wahr, auch wenn die Verhinderung des Abgeordneten vor Ende des Deutschen Ärztetages wegfällt."

Begründung:

Das Erfordernis eines "zwingenden Grundes" sollte gestrichen werde. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Ersatzabgeordnete - da im Einzelfall offen ist, ob es sich um eine dringende Verhinderung handelt - nicht wirksam vertreten kann und die Stimmverhältnisse dann unter den Landesärztekammern verzerrt werden. Es genügt, dass ein Verhinderungsfall der oder des Abgeordneten vorliegt, weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Missbrauch kann dadurch begegnet werden, dass eine Rückkehr des Abgeordneten ausgeschlossen wird (ein einmal eingesetzter Vertreter bleibt es für die restliche Zeit des Deutschen Ärztetages). Die gegenwärtige Regelung kann zu unnötiger Rechtsunsicherheit führen.

Angenommen:

Abgelehnt:

Vorstandsüberweisung:

Entfallen:

Zurückgezogen:

Nichtbefassung:

Beschlussprotokoll Seite 289 von 317

Stimmen Ja: 106

Stimmen Nein: 101

Enthaltungen:0

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