Mitteilungsblatt 3/2019, 18. April 2019

EDITORIAL

Editorial

Wir sind unverzichtbar

Gabriele Regina Overwiening Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe E-Mail: praesidium@akwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht haben Sie auch noch einen der Ohrwürmer des vergan- genen Sommers im Kopf, zumal das Lied nach wie vor regelmä- ßig auf den Playlists fast aller Radiostationen vertreten ist: „Wir sind zusammen groß, wir sind zusammen eins“, heißt es in dem Song, den die Fantastischen Vier gemeinsam mit dem Erfurter Sänger Clueso aufgenommen haben. Und weiter: „Wir sind un- zertrennbar, wir sind unverkennbar.“ Dieser Song gibt aus meiner Sicht perfekt die Stimmungslage beim Westfälisch-lippischen Apothekertag in Münster wieder, der ein deutliches und selbstbewusstes Signal in die Politik und Gesellschaft gesendet hat: Auch wir Apothekerinnen und Apo- theker sind unzertrennbar! Wir sind unverkennbar! Und wir sind vor allem auch unverzichtbar! Der Kongress hat unser starkes apothekerliches Wir in den Vordergrund gerückt, auch dank der großartigen Resonanz, auf die unser Kongress mit über 1.340 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gestoßen ist. Die Stärke und die Unverzichtbarkeit von uns Apothekerinnen und Apothekern wurden am 23. und 24. März von Politik und Öffentlichkeit sehr deutlich wahrgenommen. Und es wurde uns von allen Gruß- wortrednern, und das waren immerhin keine Geringeren als der Präsident des Deutschen Städtetages, der Landes- und der Bun- desgesundheitsminister, verdeutlicht, dass auch sie unsere Rolle in einer gleichermaßen wohnortnahen wie patientennahen Ge- sundheitsversorgung als unverzichtbar definieren. Jetzt ist es aber nicht allein mit warmen Worten und mit Sonntags- bzw. in diesem Falle Samstagsreden getan. Und ich kann sehr gut nachvollziehen, dass sich bei uns allen auch mit- unter eine gewisse Form der Politikverdrossenheit breitgemacht hat, weil wir seit dem EuGH-Urteil vom Oktober 2016 schon so viele Ankündigungen gehört haben, denen aber leider kein poli- tisches Handeln gefolgt ist. Dennoch sollten wir jetzt nicht, und schon gar nicht aus ei- ner reaktiven Opferrolle heraus, wieder nur das Schlimmste an- nehmen. Jens Spahn hat auf demWLAT in Münster verdeutlicht,

dass er kein Ankündigungsminister ist, sondern sein Apotheken- gesetz noch im Monat April auf den parlamentarischen Weg bringen wird. Es beinhaltet die klare Absicht des Gesetzgebers, bundeseinheitliche Abgabepreise für rezeptpflichtige Arznei- mittel auch mithilfe des deutschen Sozialrechts durchzusetzen und damit europarechtlichen Anforderungen an die Arzneimit- telpreisverordnung zu genügen. Nach der einstimmigen Zustim- mung des ABDA-Gesamtvorstandes hat der Bundesgesund- heitsminister auch die AG Gesundheit der Fraktionen von CDU und CSU hinter sich gebracht. Vieles spricht dafür, dass Jens Spahn Wort hält und das das neue Gesetz voraussichtlich dann zum Jahresbeginn 2020 in Kraft treten kann. Für uns Apothekerinnen und Apotheker ist damit ganz si- cher noch nicht alles erreicht, was wir zur Sicherung und Fort- entwicklung der Apotheke vor Ort eingefordert haben. Aber es beinhaltet neben dem Bekenntnis der Bundesregierung zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung und der Stärkung der Patientenrechte durch die Beibehaltung der freien Apothe- kenwahl bei Einführung des elektronischen Rezepts auch einen weiteren Meilenstein: Die erstmalige Honorierung von zusätzli- chen pharmazeutischen Dienstleistungen wie der Medikations- analyse. Wir wissen längst, auch aus unseren eigenen Studien: Wer täglich mehr als fünf Medikamente einnimmt, braucht eine systematische Betreuung in der Stammapotheke, um gefährli- che Nebenwirkungen oder Krankenhauseinweisungen aufgrund lebensbedrohender Folgen der Multimedikation zu vermeiden. Der Einstieg in die Vergütung unserer unverzichtbaren Expertise auf diesem Feld ist ohne jedwede Einschränkung zu begrüßen.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

AKWL Mitteilungs blatt 03-2019 / 3

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