BEIRATaktuell 55

››› Aktuelles ‹‹‹ von Dr. Olaf Riecke Pauschalvergütung oder Verwaltervertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung? i

BGH, Urteil vom 05.07.2019, V ZR 278/17

Bestellung: Jahresabo für nur 10 EUR (inkl. MwSt. und excl. Versand) Bitte senden Sie das leserlich ausgefüllte Formular per Post oder Fax an: 02 08. 30 27 68 -32 Massimo Füllbeck Sachverständiger für Wohnungseigentum Sellerbeckstraße 32 · 45475 Mülheim an der Ruhr Der Verwalter einer Wohnungseigentü- mergemeinschaft (WEG) hat die Wahl, ob er der Gemeinschaft einenVertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung. Unter dem Gesichtspunkt der ordnungsmäßigenVer- waltung erfordert eine solcheVergütungs- regelung eine klare und transparente Abgrenzung derjenigen Aufgaben, die von einer vorgesehenen Grundvergütung erfasst sein sollen, von denen, die geson- dert zu vergüten sind. Ferner muss bei den Aufgaben, die in jeder Wohnungsei- gentümergemeinschaft laufend anfallen, der tatsächliche Gesamtumfang der Ver- gütung erkennbar sein. Ja, hiermit bestellen wir die Zeitschrift BEIRATaktuell im Jahresabo für nur 10 Euro (inkl. MwSt. und excl. Versand). Bitte senden Sie uns ____ Exemplar(e) zum nächsten Erscheinungs­ termin zu. BEIRATaktuell umfasst 16 DIN-A4-Seiten mit den Themen: Technik, WEG-Recht, Mietrecht und Wirtschaft; erscheint 4 x im Jahr und kostet somit pro Einzelheft nur 2,50 Euro! WICHTIG: Das Abonnement ist für ein Kalender- jahr gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn es nicht fristgerecht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus.

ausgesprochen werden, wenn zahlreiche Klauseln des vorgelegtenVertragsentwurfs einer AGB-Kontrolle nicht standhalten? In welchem Stadium sind Klauseln des Verwaltervertrags zu prüfen? Wie darf die Vergütungsstruktur im Verwalterver- trag aussehen? Die Entscheidung: Der abzuschließende Verwaltervertrag muss sicherstellen, dass der Verwalter zu allen Leistungen verpflichtet ist, die die ihmmit dem gesondert zu überprüfenden Bestellungsbeschluss übertragene Organ- stellung als Verwalter mit sich bringt (vgl. BayObLGZ 1996, 84, 86; Riecke/Schmid/ Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 84).

Der Fall: Der vorgelegte Verwaltervertrag enthielt u.a. Sondervergütungen für die Erhebung einer Sonderumlage von 1 % netto des aufzubringenden Betrags, maximal 1.785 € brutto sowie für die Durchführung einer zusätzlichen Eigentümerversamm- lung in Höhe des 1,5-Fachen der Monats- vergütung. Das Problem: Darf durch Eigentümerbeschluss eine Ermächtigung vonWohnungseigentümern zum Abschluss eines Verwaltervertrages

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BEIRAT AKTUELL 55/II-20

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