BEIRATaktuell 55

Verehrte Leserinnen und Leser,

am 6.5.2020 stand der Gesetzentwurf der geplanten WEG-Reform (Drucksache 19/18791) imBundestag zur ersten Lesung auf der Tagesordnung. Verschiedene Frak- tionen schlugen nochVeränderungen vor, insbesondere kam erneut die Forderung auf, im Zuge der WEG-Reform ein Sach- kundenachweis für Immobilienverwalter einzuführen. Darüber hinaus fand am 27.05.2020 im Bundestagsausschuss für Recht und Ver- braucherschutz eine Expertenanhörung zur WEG-Reform statt. Verschiedene Sachverständige bzw. Fachleute äußerten sich zu den geplantenVeränderungen und auch hier gab es verschiedene Änderungs- vorschläge. Ursprünglich war geplant, dass der Ent- wurf am 19.06.2020 endgültig verabschie- det und das „neue“ WEG im September 2020 in Kraft treten soll. Es verdichten sich allerdings die Hinweise, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden kann und sich die endgültige Verabschiedung noch verzögern wird. Wir werden in der nächsten Ausgabe über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens berichten. Ferner hatten wir in der letzten Ausgabe zur geplanten Gebäude- und Wohnungs- zählung (Zensus2021) berichtet. Am 8. April 2020 wurde seitens des Statistischen Bundesamtes verkündet, dass aufgrund der Corona-Pandemie eine Verschiebung des Zensus2021 geprüft wird. Bis heute gibt es hierzu allerdings keine weiteren Neuigkeiten. Auch zu diesem Thema werden wir wieder berichten, wenn klar ist, wie es weiter geht. Die Lage in Deutschland scheint sich etwas zu entspannen, trotzdem ist die Corona-Pandemie leider noch nicht vor- bei, und für viele Verwalter und Woh- nungseigentümergemeinschaften stellt sich die Frage, ob aktuell Eigentümer- versammlungen abgehalten werden kön-

Impressum BEIRATaktuell erscheint seit 2006 vier- teljährlich und bietet entscheidende In- formation für Verwaltungsbeiräte im Wohnungseigentum. Herausgeber/Verlag: Massimo Füllbeck Sachverständiger für Wohnungseigentum Sellerbeckstraße 32 45475 Mülheim an der Ruhr

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nen. In der letzten Ausgabe hatten wir bereits ausführlich zu den Möglichkeiten berichtet. Ursprünglich hatten wir geplant, eine Übersicht zu erstellen, aus welcher sich die einzelnen Regelungen zur Eigen- tümerversammlung ergeben. Aufgrund der unübersichtlichen Regelungen des Bundes, der Bundesländer und der ein- zelnen Kommunen, ist es unmöglich, eine seriöse und verbindliche Übersicht bzw. Empfehlung abzugeben. Vermutlich scheint es aktuell besser zu sein, die Situation zunächst weiter zu beobachten, und soweit kein dringender Anlass zur Abhaltung einer Eigentümer- versammlung besteht, diese aus Sicher- heitsgründen weiter in die zwei Jahres- hälfte zu verschieben und die weitere Entwicklung abzuwarten.

Grafische Umsetzung: Massimo Füllbeck

Bildnachweise: Titel: © REFORM/von Frank Täubel/ Datei-Nr. 19708970–stock.adobe.com Seite 5: MQ-Illustrations/Datei-Nr. 321072514–stock.adobe.com Seite 7: © zensus1807a/von Fiedels/Datei- Nr. 54338461–stock.adobe.com

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Ihr Massimo Füllbeck

Was erwartet Sie in der 55. Ausgabe des BEIRATaktuell? • Beschränkung der Tierhaltung in der WEG? von RA Rüdiger Fritsch • Nutzungsmöglichkeiten von Sondereigentum von Massimo Füllbeck • Eltern-Kind-Zentrum im Ladenlokal von RA Rüdiger Fritsch • Änderung des Vergütungssystems in der WEG-Verwaltung von Dr. Olaf Riecke

• Neuigkeiten zum „werdenden Wohnungseigentümer“ (Eigentümerwechsel Neubau) von Massimo Füllbeck

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BEIRAT AKTUELL 55/II-20

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