Broschüre Existenzgründung 1

hörde anzeigen. Gegebenenfalls benötigen Sie auch die Genehmigung vom Landesamt für Umwelt- und Arbeits- schutz (LUA) bzw. vom Umweltministerium bei der Er- richtung von Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen. Die zuständige Behörde ist in jedem Bundesland eigen- ständig bestimmt. Je nach ihrer konkreten Tätigkeit benötigen sie zusätzli- che Erlaubnisse und Genehmigungen seitens der örtlich zuständigen Ämter. So müssen Sie beispielsweise einen gebührenpflichtigen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt der Stadt Saarbrücken stellen, wenn Sie im öffentlichen Bereich folgende Tätigkeiten beabsich- tigen: • die Durchführung von Werbeveranstaltungen, • der Verkauf oder Ankauf von Waren sowie das Anbie- ten von gewerblichen Leistungen ohne Verkaufsstand, • das Aufsuchen von Bestellungen für Waren oder ge- werbliche Leistungen durch das Ansprechen von Pas- santen, • das Aufstellen von Kiosken, Imbissständen, Ser- vicestationen, Auslagen, Warenständen, Automaten und sonstigen Verkaufseinrichtungen, • das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten, Sonnenschirmen, Zelten, Heizpilzen, • das Aufstellen von Schaukästen, Auslagen und ande- ren Werbeträgern … • das Ablegen und Anbringen von Werbematerialien an abgestellten Fahrzeugen, insbesondere hinter Schei- benwischern, … . Vgl. Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen vom 17.03.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21.06.2011. Zuweilen ist auch das Gesundheitsamt in den Gründungs- prozess zu involvieren, insbesondere beim Betrieb eines Lebensmittelgeschäfts. Aber auch Gastwirte und Hotel- betreiber können eine amtsärztliche Bescheinigung bzw. die Belehrung seitens des Gesundheitsamtes einzuholen haben. Existenzgründer, die zum Zeitpunkt der Gründung stu- dieren und BAföG beziehen, unterliegen einem Freibe- trag, über den der Gewinn nicht steigen darf. Ist dies der Fall, müssen Sie dies dem Leistungserbringer anzeigen, damit dieser entweder die Leistungen anpassen oder ins- gesamt einstellen kann. Künstler, Schriftsteller, Journalisten und Kunstsachver- ständige müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmel- den und sind insoweit sozialversicherungspflichtig. 9. Spezielle Berufszulassungsvorausset- zungen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und zahlreiche weitere Freiberufler bedürfen zur Aus- übung ihres Berufes einer speziellen Erlaubnis, die eine

Kontrolle der Berufszugangsvoraussetzungen vornimmt. Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen so beispielswei- se ihre freiberufliche Tätigkeit erst nach Zulassung seitens der Rechtsanwaltskammer bzw. Steuerberaterkammer ausüben. Rechtsanwälte bedürfen zur Aufnahme ihrer Tätigkeit und zur Zulassung den Nachweis einer Vermö- gensschadenshaftpflichtversicherung. Ingenieure und Architekten müssen Mitglied der Archi- tekten- bzw. Ingenieurkammer werden. Vergleichbare Be- rufszulassungsvoraussetzungen bestehen beispielsweise für Apotheker, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Heil- mittelerbringer (beispielsweise Physiotherapeuten, Logo- päden), Tierärzte, Hebammen sowie Entbindungspfleger, Krankenschwestern und Krankenpfleger und vereidigte Sachverständige. 10. Weiterführende Literaturhinweise Weiterführende und vertiefte Informationen zu notwen- digen Behördengängen und Anmeldeformalitäten zu Ih- rem Start in die Selbstständigkeit finden Sie u. a. bei: • Engelken, Eva, „Der Rechtsratgeber für Existenzgründer“, S. 17 - 111, München 2009, ISBN: 978-3-86881-025-7 • Von Collrepp, Friedrich, „Handbuch Existenzgründung“, S. 10 - 38, S. 557 - 581, 6. Auflage, Stuttgart 2011, ISBN: 978- 3-7910-3119-4 • Wien, Andreas, „Existenzgründung“, S. 101 - 104, Mün- chen 2009, ISBN: 978-3-486-58744-9 • Lutz, Andreas / Schuch, Monika, „Existenzgründung“, S. 20 - 23, Wien, ISBN: 978-3-7093-0351-1 • Koch, Uwe / Otto, Dirk / Rüdlin, Mark, „Recht für Grafiker und Webdesigner – Der praktische Ratgeber für Kreative“, S. 261 - 265, 10. Auflage 2010, ISBN 978-3-8362-1844-3

Foto rechts: Der zweite Standort der Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht speziell für universitäre Existenzgründer: Science Park Saar, Universität des Saarlandes 66123 Saarbrücken

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