Broschüre Existenzgründung 1

7. Rentenversicherung Grundsätzlich wird die Rentenversicherung automatisch informiert. Es gibt jedoch Sonderkonstellationen: Wäh- rend Altersrentner (nach Eintritt ins Rentenalter mit 65 Jahren) ohne Beschränkung Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit erzielen dürfen, besteht für Frührentner ein ge- wisser Freibetrag, bei dessenÜberschreitung eine Kürzung der Rente erfolgt. Um dies zu ermitteln, müssen Sie Ihre Nebeneinkünfte dem Rentenversicherer anzeigen, wenn Sie während Ihrer Rente eine neue Existenz gründen. 8. Sonstige öffentliche Behörden Die Ausländerbehörde müssen Sie kontaktieren, wenn Sie ausländische Mitarbeiter beschäftigen möchten. Hinter- grund ist, dass für die Beschäftigung ausländischer Staats- angehörigen in der Bundesrepublik Deutschland eine

Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde notwendig ist. Welche Voraussetzungen genau bestehen, hängt von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren ab, beispielswei- se aus welchem Staat Ihr zukünftiger Beschäftigter nach Deutschland gekommen ist und welche Tätigkeit genau ausgeübt werden soll. Hierzu empfiehlt es sich, den Rat einer auf Existenzgründungen spezialisierten Rechts- anwaltskanzlei einzuholen. Gegebenenfalls ist auch der Kontakt mit der Ausländerbehörde erforderlich, wenn Sie als Ausländer in Deutschland Ihre selbständige berufliche Existenz gründen möchten. Die Bauaufsichtsbehörde müssen Sie kontaktieren, wenn sie bauliche Veränderungen an ihrem Firmensitz vorneh- men. Hierbei kann es schon genügen, dass Sie die bloße Nutzung des Gebäudes ändern. Dann müssen Sie zum Start Ihres Unternehmens auch eine Baugenehmigung erlangen bzw. die neue Nutzungsart der Bauaufsichtsbe-

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