Mitteilungsblatt 1/2019, 21. Januar 2019

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01 · 2019

14. Januar 2019

Apothekertag in Münster imMärz 2019: Einfach unverzichtbar! Auch für die Politik?

NOTFALLDOSE VERFÜGBAR Aktion im gesamten Landesteil Seite 6 BONI-DECKEL ALS KNACKPUNKT Spahns Pläne für die Apotheken Seite 8 GEFÄHRLICHE STOFFE Sachkundenachweis erneuern Seite 10

INHALT

QUALITÄTSSICHERUNG

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Wir gratulieren zur erfolgreichen Rezertifizierung Kostenloser Standard-Ringversuch für PTA-Schülerprak- tikanten/-innen Qualitätssicherung nach Maß: Das ZL als Partner der Apotheken

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AUSBILDUNG PKA/PTA

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AKWL-Berufsbildungsausschuss berichtet PKA-Ausbildungsjahr 2019 Ausbildungsplätze anbieten – Fachkräfte sichern Erfolgreiche PKA: „Beste Auszubildende in NRW“

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Apothekertag in Münster imMärz 2019: Einfach unverzichtbar! Auch für die Politik?

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WEITERBILDUNG

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Mehr Sicherheit in mündlichen Weiterbildungsprüfungen

EDITORIAL

Bestandene Prüfungen

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Einfach unverzichtbar!

Prüfungstermin Arzneimittelinformation

Zulassungen und Ermächtigungen

TITELTHEMA

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Jetzt noch anmelden: Apothekertag 2019 in Münster mit Spahn, Laumann und Co.

VERSORGUNGSWERK

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VAWL wieder beim Apothekertag in Münster

DER VORSTAND INFORMIERT

MIXTUM

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Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner

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Verpackungsgesetz tritt zum 01.01.2019 in Kraft Kammerversammlung beschließt Satzungen bzw. Satzungsänderungen

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

06 Notfalldose flächendeckend über die Apotheken verfügbar

29 31 32

Wahlsatzung

Änderung der Berufsordnung

GESUNDHEITSPOLITIK

AMTS-Richtlinie

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Das „Apothekenpaket“ von Jens Spahn

AMTLICHE MITTEILUNGEN

APOTHEKERSTIFTUNG

28

Erteilte Erlaubnisse

09

Studienpreis an Franziska Herrmann und Enno Frerichs

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IN MEMORIAM

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

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Sachkundenachweis für die Abgabe von Gefahrstoffen

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LITERATURHINWEISE

12 Tierärztliche Verschreibung über ein Humanarzneimittel für ein Tier 13 Alternative Identifizierung DAC für Cannabisblüten 14 Medikationsplan kritisch hinterfragt: Sturzneigung durch anticholinerge Belastung 16 Aus der Arzneimittelinformation: Ausgewählte Anfragen zum Thema Antibiotika 17 Beratungsecke: Thema Husten 19 Ein Fall aus CIRS-Pharmazie 20 OTC-Arzneimittel sicherer machen

MIT QR-CODES SCHNELL ZUR INFORMATION: Inzwischen finden Sie imMitteilungsblatt zu vielen Artikeln auch die direkte, schnelle Verlinkung über QR-Codes. Die kleinen quadra- tischen „Helfer“ liefern verschlüsselt Informationen oder Verlin-

kungen auf Internetseiten. Man benötigt ein Smartphone/Tablet-PC und ein QR-Code-Scan- ner-Programm (kostenlos imApp-/googleplay- Store erhältlich unter „qr code“). Mit dieser App kann man die jeweiligen QR-Codes scannen und man erhält dann die darin enthaltenen Infor- mationen oder Links direkt auf dem benutzten Endgerät zur weiteren Benutzung angezeigt.

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IMPRESSUM

AUS- UND FORTBILDUNG Zwölfte „White Coat Ceremony“

20 21

Kompetente Betreuung von Tumorpatienten

21 Wissenschaftliche Fortbildungstagung im November 2018

2 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2019

EDITORIAL

Editorial

Einfach unverzichtbar!

Gabriele Regina Overwiening Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe E-Mail: praesidium@akwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nichts ist in Tagen wie diesen älter als die Zeitung von gestern, und nichts überholter als Schlagzeilen von vor ein oder zwei Stun- den. In Zeiten, in denen sich die berufspolitischen Entwicklungen ebenso wie die darüber vermeldeten Hiobsbotschaften zuneh- mend überschlagen, mag dies auch für das Editorial des ersten Mitteilungsblattes im Jahr 2019 gelten. Wir befinden uns in stürmischen Zeiten. Am 11. Dezember 2018 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die ersten Vorschläge zur Neuregelung und neuen Vergütung der Arzneimittelversor- gung vorgestellt. Den weiteren Prozess sollten wir gleichermaßen aktiv und konstruktiv-kreativ begleiten. Das ist mir als Kammer- präsidentin, ebenso wie dem gesamten Kammervorstand und dem hauptamtlichen Team der Geschäftsstelle ein sehr großes Anliegen. Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung durch die inhaberge- führte Apotheke vor Ort ist unverzichtbar für ein funktionieren- des Gemeinwesen. Ebenso unverzichtbar ist aber auch, dass wir uns nicht in eine lamentierende Opferrolle begeben, sondern selbstbewusst für unsere berechtigten Forderungen eintreten. Wir müssen selbstbewusst den Weg in eine gute Zukunft für die Apothekerinnen und Apotheker und damit auch für die Patien- tinnen und Patienten gestalten. Damit wir in Westfalen-Lippe eine möglichst große Transparenz schaffen, die den Prozess aber gleichzeitig nicht lähmt, haben wir bereits am Tag nach der Verkündung der ersten Eckpunkte von Minister Spahn eine sechsstündige Klausursitzung von Vorstand und Sprechern al- ler in der Kammerversammlung vertretenen Listen abgehalten. Über deren Ergebnisse haben wir bereits am selben Abend alle

Apotheken-Teams informiert. Seither versuchen wir, Sie alle über die diversen Kommunikationskanäle der AKWL auf dem Laufen- den zu halten, seien es Rundfax und Rundmails, Newsletter oder der Mitgliederbereich unserer Homepage. Ebenso haben wir unsere Anmerkungen, Ergänzungen und Ideen zum „Spahn-Papier“ (weitere Ausführungen dazu finden Sie auf den Seiten 8 und 9) binnen weniger Tage nach der ABDA-Mitglie- derversammlung an unseren Bundesverband weitergegeben, bei dem die Verhandlungsführerschaft liegt, damit sie von der ABDA geprüft werden und gegebenenfalls in den weiteren Entschei- dungsprozess einfließen können. Am 17. Januar dieses Jahres (also fast zeitgleich zum Versand dieses Mitteilungsblattes) befassen wir uns in Berlin im Rahmen einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung damit, wie wir mit den Ergebnissen der zwischenzeitlichen weiteren Verhandlungen umgehen. Für uns steht eines unumstößlich fest: Der Vorstand unserer Kammer wird nur dann einem Gesamtpa- ket zustimmen können, wenn es die Apotheke vor Ort in ihrer Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit nachhaltig und dauer- haft stärkt. Genau an diesem Punkt kann und wird es, bei aller Verhandlungsbereitschaft, keine Kompromisse geben.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

AKWL Mitteilungs blatt 01-2019 / 3

TITELTHEMA

Fachausstellung mit großer Frequenz: Auf die erwarteten 1.500 WLAT-Gäste warten wiederum zahlreiche Branchenpartner der Apothekerschaft und Unternehmen mit Informationsangeboten und Messeständen.

Jetzt noch anmelden: Apothekertag 2019 in Münster mit Spahn, Laumann und Co. Vielfältiges pharmazeutisches Vortragsangebot beim Kongress/Berufspolitik steht im Fokus

Jahren das Medikationsmanagement in AMTS-qualifizierten Apotheken unter Ein- beziehung der AOK-PatientenQuittung evaluiert. „Wir hoffen auf eine starke Beteiligung der Apothekerschaft, gerade auch am politischen Teil des Kongresses, um an die Spitze der Gesundheitsministe- rien die Forderungen und Fragen, die uns bewegen, zu adressieren“, sagen Kammer- präsidentin Gabriele Regina Overwiening und Vizepräsident Frank Dieckerhoff.

Unter dem Tagungsmotto „#unverzicht- bar“ lädt die AKWL am 23. und 24. März 2019 zum 7. WLAT, demmit Abstand größ- ten regionalen Apothekerkongress im deutschsprachigen Raum, nach Münster ein. Bis zu 1.500 Apothekerinnen und Apo- theker, Pharmaziestudierende und Fach- besucher werden im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland erwartet. Innerhalb der Politischen Eröffnung prä- sentiert die AKWL gemeinsam mit Pro- fessor Ulrich Jaehde (Bonn) und Tom Ackermann (Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest) auch die Ergebnisse ih- rer gemeinsamen Studie zur Arzneimit- teltherapiesicherheit (AMTS). Die Betei- ligten haben in den vergangenen beiden Ergebnisse der Apo-AMTS-Studie

> Einmal mehr steht der Westfä- lisch-lippische Apothekertag (WLAT) im Zeichen der Berufspoli- tik. Wurde schon die sechste Auflage imMärz 2017 durch die Diskussion um ein Rx-Versandhan- delsverbot bestimmt, steht jetzt das „Apothekenpaket“ von Jens Spahn im Zentrum der Debatte.

Und wie schon sein Vorgänger Hermann Gröhe wird auch Jens Spahn der Politi- schen Eröffnung des Apothekertages in Münster beiwohnen, ebenso wie Schirm- herr und Landesgesundheitsminister Karl- Josef Laumann und Münsters Oberbür- germeister Markus Lewe, der zugleich auch seit Juli 2016 Präsident des Deut- schen Städtetages ist.

Klimaforscher und Extremsportler

Ebenso unverzichtbar wie die Apotheke vor Ort ist auch eine gesunde Umwelt. Wie wir dem Klimawandel und damit der Bedrohung unserer Lebensgrundlagen begegnen können, wird am ersten Kon- gresstag der renommierte Klimaforscher

4 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2019

TITELTHEMA

Drei westfälische Politiker sprechen am Eröffnungstag des WLAT: Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe, der zugleich Präsident des Deutschen Städtetages ist (v.l.).

Abendveranstaltung im GOP-Varieté

Eintrittskarten hierzu können daher sepa- rat erworben werden.

Professor Mojib Latif, zugleich Präsident des Club of Rome Deutschland, aufzeigen. Dass dies eine Herkulesaufgabe sein wird, hat nicht zuletzt der Jahrhundert- sommer 2018 gezeigt. Und so ist es nur folgerichtig, dass der zweite Kongresstag von einem Experten für Herkulesaufga- ben eröffnet wird: Extremsportler Joey Kelly spricht zum Thema „No Limits – wie erreiche ich meine Ziele?“. Der 45-Jährige dürfte vielen Gästen noch als Mitglied der „Kelly Family“ bekannt sein. Nach der musikalischen Karriere machte er u. a. durch seinen 400 Kilometer langen Marsch zum Südpol von sich reden. Beide Keynotes dürften auch für nicht-pharma- zeutisch tätige Besucher interessant sein.

Der erste Kongresstag schließt mit einer stimmungsvollen Abendveranstaltung im GOP-Varieté Münster ab, die viele Apothe- ken wieder als Teamevent besuchen wer- den. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Karte für eine hochwertige Mixtur aus Varieté- Programm, Drei-Gang-Menü, kollegialen Gesprächen und einem stimmungsvollen, musikalischen Ausklang. Weitere Infor- mationen zum WLAT in Münster finden Besucher und Aussteller auf der Kongress- Website unter www.wlat.de. Hier haben Sie auch die Gelegenheit zur Online-An- meldung zum Kongress imMärz 2019. <

15 weitere Vorträge und Seminare

Auf die Besucherinnen und Besucher warten in Münster zudem 15 weitere Vorträge und Seminare für Apotheker/ -innen und PTA, eine Fachausstellung mit rund 50 Partnern und Unternehmen der Apothekerschaft auf fast 2.000 Qua- dratmetern in der Großen Messehalle. Darüber hinaus gibt es ein umfassendes Partnerprogramm (u. a. mit Besichtigung der Hafenkäserei in Münster) und eine durchgehende Kinderbetreuung mit kind- gerechter Verpflegung.

Extremsportler und Klimaforscher: Joey Kelly (l.) und Mojib Latif gestalten am Samstag bzw. am Sonntag die Auftaktvorträge beimWestfälisch-lippischen Apothekertag.

AKWL Mitteilungs blatt 01-2019 / 5

DER VORSTAND INFORMIERT · ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Notfalldose flächendeckend über die Apotheken verfügbar Kammervorstand bringt Projekt für Westfalen-Lippe auf den Weg

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner

Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Apotheke am Bahnhof, Augustin-Wibbelt- Platz 1, 48734 Reken, Tel.: 02864 94810, E-Mail: apotheke@bahnhof-reken.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Thorsten Gottwald Ludgerus Apotheke, Amtmann-Daniel- Straße 1, 48356 Nordwalde, Tel.: 02573 2247, E-Mail: mail@thorsten-gottwald.de Dr. Wolfgang F. Graute Dr. Graute´s Tiber-Apotheke, Tibergasse 2, Stifts-Apotheke, Hörder Semerteichstraße 188, 44263 Dortmund, Tel.: 0231413466, E-Mail: stiftsapo@aol.com Dr. Hannes Müller c/o Römer-Apotheke, Römerstraße 8a, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandra.potthast@arcor.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke amMarkt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck c/o Bären-Apotheke, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Westfalen-Apotheke, Riemker Straße 13, 44809 Bochum, Tel.: 0234 522170, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Heinz-Peter Wittmann Adler-Apotheke, Auf dem Brink 1-3, 32289 Rödinghausen, Tel.: 05746 93920, E-Mail: post@AdlerRoe.de 48249 Dülmen, Tel.: 02594 7420, E-Mail: wolfgang.graute@gmx.de Michael Mantell

> Die Notfalldose hat sich als kleiner Lebensretter bereits

vielfach bewährt (wir berichteten bereits imMitteilungsblatt 4/2018) ausführlich). Auf Beschluss des Kammervorstandes wurden im Dezember alle Apotheken in Westfalen-Lippe flächendeckend mit Notfalldosen ausgestattet. Vorstandsmitglied Frank Diecker- hoff erläutert die Hintergründe. Frage: Erst Münster, jetzt ganz Westfalen- Lippe. Der Vorstand der AKWL hat den Weg für eine flächendeckende Verbrei- tung vonNotfalldosen frei gemacht, weil ... Dieckerhoff: ... dafür gleich drei Gründe sprechen: Erstens ist das Produkt so ein- fach wie überzeugend und wird von vie- len Kunden und Patienten nachgefragt. Es gehört unserer Ansicht nach in die Apotheke und passt zu uns viel besser als beispielsweise zu Online-Shops. Zweitens hat unser Modellvorhaben in Münster gezeigt, welch große mediale Strahlkraft dieses eigentlich kleine Projekt hat und zu welch positiven Imagetransfer dies auf die Apotheke geführt hat. Und drittens haben wir mit der Noweda einen Logis- tikpartner gefunden, der uns auf wunder- bare Weise damit unterstützt hat, diese

Vizepräsident Frank Dieckerhoff erläutert, warum die AKWL alle Apotheken im Landesteil mit einem Starterset Notfalldosen ausgestattet hat. Riesenmenge an Dosen gezielt in alle Apo- theken zu distribuieren. Frage: Was geschieht, wenn die 20 Not- falldosen pro Apotheke vergeben sind? Dieckerhoff: Das entscheidet natürlich jede Apotheke für sich selbst. Aber durch unsere Aktion ist die Nachfrage nach den kleinen Lebensrettern massiv gestiegen, und das wiederum führt dazu, dass die Ver- kaufspreise im Großhandel kräftig gepur- zelt sind. Und davon profitieren wieder alle Apotheken, die das Projekt fortsetzen. <

20 Notfalldosen-Sets haben alle Apotheken in Westfalen-Lippe im Dezember erhalten.

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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Auch im Kreis Steinfurt ist die kleine grüne Dose ein echter Renner. „Wichtig ist, dass der Zettel gemeinsam mit den Apothekern ausgefüllt wird“, betont der Kreisvertrauensapotheker Dr. Stephan Barrmeyer, dass eine Bestellung im Online-Handel nicht sinnvoll ist. Denn: 80 Prozent der Patienten hätten eine Stammapotheke. Nur dort habe man den Überblick über alle Medikamente des Patienten. „Und wenn sich zwei Medikamente nicht vertragen, schlagen unsere Systeme sofort Alarm“, so Barrmeyers Plädoyer für die wohnortnahe Versorgung.

Vorstandsmitglied Thorsten Gottwald stapelte gleich 500 Dosen in seiner Apotheke in Nordwalde, um sie, zum Beispiel gegen eine kleine Spende für das Hilfsprojekt „Eine Dosis Zukunft“, an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu verteilen. Bürgermeisterin Sonja Schemmann war sichtlich angetan von dieser Aktion. Die Politikerin hatte bereits im Vorfeld festgestellt, wie gut die Notfall- dose auch bei den Sanitätern in der Stadt ankommt. Vor allem bei alleinstehen- den Menschen sei die Notfalldose hilfreich.

Das ist nicht ein Blick in die Packstation von Amazon oder Zalando, sondern in die Pressestelle der Apothekerkammer. Weil ein Teil der bestellten Notfalldosen fast drei Wochen bei DHL im Lager Greven-Reckenfeld verschollen waren, be- sorgten Sandra Heck und Sebastian Sokolowski kurzerhand Nachschub für die gut 100 Apotheken, die aufgrund der DHL-Panne noch unversorgt waren.

Pressegespräch im Altkreis Ahaus: Jörn Drost stellte in seiner Eigenschaft als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit bei einem Informationstermin für die lokalen Medien in seiner Apotheke in Gronau die Notfalldose vor, die auch in den Apotheken im Altkreis Ahaus erhältlich ist. „Im Notfall zählt jede Sekunde“, betonte der Gronauer Apothekenleiter.

AKWL Mitteilungs blatt 01-2019 / 7

GESUNDHEITSPOLITIK

Das „ Apothekenpaket “ von Jens Spahn „ Boni-Deckel “ als Knackpunkt Einstieg in zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen, aber Ausstieg aus der Gleichpreisigkeit

> Stärkung der flächendeckenden Versorgung – Weiterentwicklung der Apotheken – Sicherung der freien Apothekenwahl: So ist das sogenannte Apothekenpaket übertitelt, das Gesundheitsminister Jens Spahn am 11. Dezember im Rahmen der ABDA-Mitgliederver- sammlung vorstellte. Wir geben nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. 1. Einbindung der AMPreisV in § 129 SGB V zur Stärkung des sozialen Charakters der Preisbindung: Die Einhaltung der Preisvorschriften wird Gegenstand des Rahmenvertrages und kann bei Missachtung ggf. sanktioniert werden; keine Geltung für Privatpatien- ten. Sofern sich das EuGH erneut mit die- sem Bereich befasst, könnte dadurch der Fokus verstärkt auf die mitgliedstaatliche Kompetenz zur Ausgestaltung seines Ge- sundheitssystems gelegt werden (Art. 168 Abs. 7 AEUV). Die Möglichkeit der Boni-Gewährung für ausländische Apotheken wird auf 2,50 Euro je abgegebener Packung begrenzt. Dem Urteil des EuGH mit dem festge- stellten erschwerten Marktzugang aus- ländischer Versandapotheken wird durch Ermöglichung der Boni-Gewährung Rech- nung getragen. Um zu verhindern, dass sich aufgrund der Boni-Gewährung Marktanteile verschie- ben und dadurch die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährdet wird, werden die Entwicklungen der Marktan- teile evaluiert. Sofern der Marktanteil des ausländi- schen Versandhandels fünf Prozent über- steigt, werden die Möglichkeiten zur Boni- Gewährung überprüft und reduziert. 2. Begrenzung der Boni auf 2,50 Euro je abgegebener Packung 3. Evaluierung der Entwicklungen im Rx-Markt

Seine Pläne stoßen nicht nur auf Gegenliebe: Gesundheitsminister Jens Spahns Vorschlag, den Bonus für ausländische Versender auf Rx-Arzneimittel auf 2,50 Euro zu deckeln, stößt im Berufsstand auf Skepsis.

6. Vergütung von zusätzlichen pharma- zeutischen Dienstleistungen (+240 Milli- onen Euro) Apotheker und Kassen vereinbaren zu- sätzliche honorierte Dienstleistungen (z. B. Medikationsanalyse, Arzneimittelthera- piesicherheit, Prävention, Erfassung de- finierter Gesundheitsparameter), auf die Versicherte einen gesetzlichen Anspruch haben. Die Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss solcher Vereinbarungen wird im SGB V geschaffen. Ein Nichtabschluss einer solchen Vereinbarung wird sanktio- niert. Die Verteilung der zusätzlichen Mit- tel erfolgt durch die Apothekerschaft. Durch die Einführung der neuen Dienstleistungen werden gezielt die Apo- theken vor Ort unterstützt und die pro- fessionelle Weiterentwicklung des Heilbe- rufs der Apothekerin bzw. des Apothekers gefördert. Die Finanzierung dieser Dienstleis- tungen erfolgt durch einen neuen Festzu- schlag inHöhe von32Cent je abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels.

4. Erhalt der freien Apothekenwahl Vorgesehen werden soll ein Verbot von Einzelverträgen mit Krankenkassen mit abweichenden Preisen, ferner ein Verbot der Begünstigung der Versicherten durch die Krankenkasse bei Bezug im Ausland. Geplant ist darüber hinaus ein Beeinflus- sungsverbot für gesetzliche Kranken- kassen und eine Bekräftigung der freien Apothekenwahl. Zusätzlich gilt das Verbot des „Makelns“ von Verschreibungen im ApoG samt einer Sicherstellung der frei- en Apothekenwahl auch nach flächende- ckender Etablierung der elektronischen Verschreibung. 5. Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds (+ 120 Milli- onen Euro) Durch die Erhöhung des Festzuschlags zur Förderung der Sicherstellung des Not- dienstes auf 32 Cent je abgegebener Pa- ckung eines Rx-Fertigarzneimittels wird die Notdienstpauschale verdoppelt. Je geleistetem Vollnotdienst erhält eine Apotheke dann eine Notdienstpau- schale von ca. 550 Euro.

8 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2019

GESUNDHEITSPOLITIK · APOTHEKERSTIFTUNG

7. Erhöhung der BtM-Vergütung (+15 Millionen Euro) Durch Änderung in der AMPreisV wird die BtM-Vergütung um 15 Mio. Euro erhöht. Die Erhöhung trägt mit dem Dokumenta- tionsaufwand Rechnung. 8. Verbesserung der Qualität bei Versand- handel und Botendienst und Legaldefini- tion des Botendienstes Um Qualität und Wirksamkeit von ausge- lieferten Arzneimitteln zu gewährleisten, werden einzelne Anforderungen wie Tem- peraturkontrolle an den Versandhandel und den Botendienst konkretisiert. Durch Einfügung einer Legaldefiniti- on des Botendienstes können bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Versandhandel und Botendienst ausge- räumt werden. Der apothekerliche Botendienst könn- te für E-Rezepte als Alternative zum Ver- sandhandel „ausgebaut“ werden. < > An der Westfälischen Wilhelms-Univer- sität Münster fand die zur guten Tradition gewordene feierliche Verabschiedung der Pharmaziestudierenden nach bestande- nem zweiten Teil der Pharmazeutischen Prüfung statt. Als Vorstandsmitglied der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe durfte Sandra Potthast den angesehenen Studienpreis der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe in diesem Jahr an zwei Examenskandidaten vergeben, die ihr Pharmaziestudium mit exzellentem Abschluss, sprich der Traum- note 1,0, absolvierten. Sandra Potthast freute sich, den Preis an die beiden jungen Pharmazeuten Franziska Herrmann und Enno Frerichs überreichen zu dürfen. Der Preis bein- haltet die Teilnahme an einem der Phar- macon-Kongresse der Bundesapotheker- kammer, entweder in Schladming oder in Meran, sowie einen Reisekosten- und Übernachtungszuschuss. <

Man müsse sich mit dem Reformpaket von Minister Spahn intensiv und konstruktiv auseinanderset- zen, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Trotz großer Vorbehalte wäre es unverantwortlich, die Vorschläge pauschal abzulehnen.

Studienpreis an Franziska Herrmann und Enno Frerichs Apothekerstiftung würdigt erneut zwei Examina mit der Traumnote 1,0

Ausgezeichnete Abschlüsse: Vorstandsmitglied Sandra Potthast (l.) zeichnete Enno Frerichs und Franziska Herrmann mit dem Studienpreis der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe aus.

AKWL Mitteilungs blatt 01-2019 / 9

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Sachkundenachweis für die Abgabe von Gefahrstoffen

> Stoffe oder Gemische der Anlage 2 Che- mikalienverbotsverordnung (ChemVer- botsV) dürfen nur von einer im Betrieb beschäftigten Person abgegeben werden, die mindestens 18 Jahre alt ist, zuverlässig ist und die Sachkunde nachgewiesen hat.

Erneuerung der Sachkunde verpflichtend ab Juni 2019

Pharmazeutische Mitarbeiter wie Apothe- ker, Apothekerassistent, Pharmazieinge- nieur, PTA und Apothekenassistent sind nach Abschluss ihrer Ausbildung sach- kundig. Ab Juni 2019 ist eine regelmäßige Erneuerung der Sachkunde für die Abgabe von Stoffen und Gemischen der Anlage 2 ChemVerbotsV erforderlich. Zum Erhalt der Sachkunde muss diese spätestens nach sechs Jahren durch eine eintägige oder nach drei Jahren durch eine halbtä- gige Fortbildung erneuert werden. Wenn die Ausbildung im Juni 2019 vor mehr als sechs Jahren abgeschlossen wurde, dür- fen Stoffe oder Gemische der Anlage 2 ChemVerbotsV solange weder an private noch an berufsmäßige Verwender abge- geben werden, bis die Sachkunde durch eine Fortbildung erneuert wurde. In der Anlage 2 ChemVerbotsV (siehe Abb. 1) werden nur die Stoffe Ammoniumni- trat, Kaliumnitrat, Kaliumpermanganat und Natriumnitrat namentlich genannt. Allgemein fallen alle Stoffe und Gemische, die bei bestimmungsgemäßer Verwen- dung Phosphorwasserstoff entwickeln, unter Anlage 2. Ob weitere Stoffe oder Gemische unter diese Anlage fallen und nur durch einen Sachkundigen abgegeben werden dürfen, ist anhand der Kennzeich- nung zu prüfen. In Deutschland bildet die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 („CLP- Verordnung“) die gesetzliche Grundlage für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Stoffe und Gemische der Anlage 2 ChemVerbotsV

Ab Juni 2019 ist eine regelmäßige Erneuerung der Sachkunde für die Abgabe von Stoffen und Gemischen der Anlage 2 ChemVerbotsV erforderlich. Foto: ©ernsthermann – stock.adobe.com

ChemVerbotsV fallen (bei der Abga- be ist zusätzlich ein Pflanzenschutz- sachkundenachweis erforderlich) • Biozide, die aufgrund ihrer Eigen- schaften unter Anlage 2 ChemVer- botsV fallen Stoffe und Gemische, die anhand ihrer Einstufung und Kennzeichnung nicht unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen (Beispiele)*: • Ameisensäure > 90%

In der Apotheke kann die Einstufung und Kennzeichnung beispielsweise dem Si- cherheitsdatenblatt entnommen werden. Stoffe und Gemische, die anhand ihrer Einstufung und Kennzeichnung unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen (Bei- spiele)*: • Ammoniumnitrat • Borsäure, Borax • Diethylether • Flusssäure ≥ 7 < 100 % • Formaldehydlösung ≥ 5 < 25 % • Kaliumnitrat • Kaliumpermanganat • Methanol • Natriumnitrat • Perchlorsäure ≥ 10 < 50 % • Salpetersäure ≥ 65 % • Wasserstoffperoxid ≥ 50 % • Pflanzenschutzmittel, die aufgrund ihrer Eigenschaften unter Anlage 2

• Ammoniak 35 % • Dichlormethan • Ethanol 70 % • Salzsäure ≥ 10 % < 25 % • Schwefelsäure 5 % • Wasserstoffperoxid 12 %

* Quelle: Schreiben der Bundesapothekerkammer vom 2. Mai 2018

10 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2019

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

BITTE BEACHTEN SIE: Die Abgabe von Chemikalien, die als Arzneimittel angewendet werden, unterliegt nicht den rechtlichen Vorschriften der ChemVerbotsV.

Eintrag 1 Stoffe und Gemische, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu kennzeichnen sind mit z ichn n sind mit

i , die nach der Verordnung (EG) Nr. 1 7 /2008 zu kenn-

1. dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) oder

Erleichterte Anforderungen bei Abga- be an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten Sollen Stoffe und Gemische der Anlage 2 ChemVerbotsV an Wiederverkäufer, be- rufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehr- anstalten abgegeben werden, darf ent- sprechend § 8 Abs. 2 ChemVerbotsV eine sachkundige Person eine andere Person mit der Abgabe beauftragen. Die beauf- tragte Person muss mindestens 18 Jahre alt und zuverlässig sein. Weiterhin muss sie von einer Person, die sachkundig ist, über die Eigenschaften der abzugebenden Stoffe und Gemische und über die mit ih- rer Verwendung verbundenen Gefahren und über die einschlägigen Vorschriften belehrt worden sein. Die Belehrung muss jährlich wiederholt und jeweils schriftlich bestätigt werden. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe wird Fortbildungsveranstaltungen zum Erhalt der Sachkunde für die Abgabe von Stoffen und Gemischen, die unter Anlage 2 ChemVerbotsV fallen, nicht anbieten. Zwar besteht bei der Abgabe von Che- mikalien für die Apotheke kein Kontra- hierungszwang, falls Sie aber dennoch Fortbildungsveranstaltungen zum Erhalt der Sachkunde besuchen möchten, in- formieren wir Sie im internen Bereich der Kammer-Homepage über Angebote ande- rer Anbieter. < Fortbildungsveranstaltungen besuchen

2. dem Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr, und einem der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372.1 e Signalwort Gefahr, und einem der 340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD,

Eintrag 2

1. Ammoniumnitrat

(CAS-Nummer 6484-52-2) und ammoniumnitrathaltige

Gemische, die einer in Anhang I Nummer 5 der Gefahrstoffverordnung genannten Gruppen A oder E oder den Untergruppen B I, C I, D III, oder D IV zugeordnet werden können, I d r G f rst f v r r ge- na nten Gruppen A oder E oder den Unterg up en B I, C I, D II , oder D IV zugeordnet werden könne ,

Änderung der ChemVerbotsV am 1. Januar 2019

2. Kaliumnitrat

(CAS-Nummer 7757-79-1),

3. Kaliumpermanganat

Die Stoffe (1. - 4.) werden nicht mehr namentlich genannt, werden aber weiterhin durch den neuen Eintrag 2 (Gefahrenpiktogramm GHS03) erfasst.

(CAS-Nummer 7722-64-7),

4. Natriumnitrat

(CAS-Nummer 7631-99-4).

Eintrag 3

2

Nicht von Eintrag 1 oder 2 erfasste Stoffe und Gemische, die 1. nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu kennzeichnen sind mit a) dem Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis) oder b) dem Gefahrenpiktogramm

GHS02 (Flamme) und einem der folgenden Gefahrenhinweise: i) H224 („Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar“), ii) H241 („Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen“) oder iii) H242 („Erwärmung kann Brand verursachen“)

WWW.AKWL.DE

Falls Sie Fortbildungs- veranstaltungen zum Erhalt der Sachkunde besuchen möchten, informieren wir Sie im internen Bereich der Kammer-Homepage

oder

2. bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln.

über Angebote anderer Anbieter: www. akwl.de > Infos Pharmazie, Recht und Politik > Viel gefragt (FAQ) > Gefahrstoffe > Sachkundenachweis für die Abgabe von Gefahrstoffen.

Abb. 1: Stoffe und Gemische der Anlage 2 ChemVerbotsV (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de)

AKWL Mitteilungs blatt 01-2019 / 11

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS

Tierärztliche Verschreibung über ein Humanarzneimittel für ein Tier Was ist zu beachten?

> Grundsätzlich dürfen Arzneimittel bei Tieren nur angewendet werden, wenn diese für die jeweilige Tierart und für das Anwendungsgebiet zugelassen sind. Eine Ausnahme kann erfolgen, wenn der Tier- arzt den sogenannten „Therapienotstand“ festgestellt hat. Das bedeutet, dass für die Behandlung einer Erkrankung einer Tierart kein zugelassenes Arzneimittel zur Verfügung steht und die notwendige arz- neiliche Versorgung der Tiere ansonsten ernsthaft gefährdet wäre. In diesem Ausnahmefall darf aus- schließlich ein Tierarzt eine sogenannte „Umwidmung“ entsprechend einer stren- gen Umwidmungskaskade vornehmen. Ergebnis dieser Umwidmung durch den Tierarzt kann die Verschreibung eines Hu- manarzneimittels für ein Tier sein, welche dann in der Apotheke vorgelegt wird. In der Apotheke müssen bei der Be- lieferung dieser Verschreibung folgende Punkte beachtet werden: 1. Prüfung: Sind alle vorgeschriebenen Angaben auf der Verschreibung enthal- ten? Zusätzlich zu den Angaben für eine humantherapeutische Verschreibung muss eine tierärztliche Verschreibung außerdem folgende Angaben enthalten (§ 2 AMVV): • die Dosierung pro Tier und Tag, • die Dauer der Anwendung und • den Namen des Tierhalters • die Zahl und Art der Tiere Bei lebensmittelliefernden Tieren sind zusätzliche Angaben erforderlich (siehe Punkt 2.) 2. Prüfung: Handelt es sich bei dem Tier, für welches die Verschreibung ausge- stellt wurde, um ein lebensmittellie- ferndes Tier? Hierbei ist zu berücksich- tigen, dass bei der Zuordnung zu den lebensmittelliefernden Tieren nicht der tatsächliche Nutzungszweck, sondern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten

Arzneimittel dürfen bei Tieren nur angewendet werden, wenn sie für die jeweilige Tierart und für das Anwendungsgebiet zugelassen sind, es sei denn, der Tierarzt stellt den sogenannten Therapienotstand fest. Foto: ©gamelover – stock.adobe.com

Identität der Tiere, sowie die Anga- be zur Indikation und zur Wartezeit enthalten. • Mengenbegrenzung: Es darf höchs- tens die Menge verschrieben werden, die an den darauffolgenden 31 Tagen benötigt wird, bei systemisch wirken- den Antibiotika sogar nur der Bedarf für maximal sieben Tage (Ausnahme: Die Zulassung des Arzneimittels sieht eine längere Anwendungsdauer vor). • Schriftliche Angabe zur Wartezeit oder den schriftlichen Hinweis „keine Wartezeit erforderlich“ aufbringen • Chargenbezeichnung des abgegebe- nen Arzneimittels auf dem Original- rezept für den Tierhalter aufbringen 3. Kennzeichnung: Bei umgewidmeten Arzneimitteln muss auch die Kenn- zeichnung des Arzneimittels umgewid- met werden. Das heißt, zusätzlich zur Kennzeichnung/Packungsbeilage des

Tierart ausschlaggebend ist. Zu den le- bensmittelliefernden Tieren gehören die Tierarten, die in Deutschland übli- cherweise zur Gewinnung von Lebens- mitteln gehalten werden. Dies sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pfer- de, Esel, Maultiere, Kaninchen, Hühner, Enten, Puten, Gänse, Tauben, Wachteln und Strauße, außerdemNutzfische und Wildtiere in Gehegen. Ein Pferd zählt nur dann nicht zu den lebensmittellie- fernden Tieren, wenn sein Equidenpass den Eintrag „Nicht zur Schlachtung be- stimmt“ enthält. Handelt es sich also um ein lebens- mittellieferndes Tier, gelten folgende zusätzlichen Vorschriften: • Die Verschreibung muss in zweifa- cher Ausfertigung vorgelegt werden (Original für den Tierhalter, Durch- schrift zur Dokumentation in der Apotheke). • Die Verschreibung muss zusätzlich zu den Angaben unter 1. noch die

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• Name und Anschrift des verschrei- benden Tierarztes • Bezeichnung und Menge des Arznei- mittels, Chargenbezeichnung (bzw. Herstellungsdatum) • Datum der Abgabe 6. Jährliche Bestandsprüfung: Der/die Apothekenleiter/-in muss mindestens einmal jährlich prüfen, ob der Bestand laut Ein- und Ausgängen mit dem vor- handenen Bestand übereinstimmt. Die Prüfung muss er/sie protokollieren. <

jedoch nicht weniger als fünf Jahre lang, aufbewahrt werden. Als Nachweis für den Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel für Tiere ist die zeitlich geordnete Zusammenstellung der Lie- ferscheine, Rechnungen oder Waren- begleitscheine erforderlich. Folgende Angaben müssen enthalten sein: • Name oder Firma und Anschrift des Lieferanten • Bezeichnung und Menge des Arznei- mittels einschließlich Chargenbe- zeichnung • (falls nicht in Chargen im Verkehr, Dokumentation des Herstellungsda- tums) • Datum des Erwerbs Als Nachweis für die Abgabe verschrei- bungspflichtiger Arzneimittel für Tiere ist ein Doppel oder eine Kopie der Ver- schreibung mit diesen Aufzeichnungen erforderlich: • Name und Anschrift des Empfängers

Humanarzneimittels muss angegeben werden: • Hinweis „für Tiere“ und die Tierart • bei lebensmittelliefernden Tieren: die Wartezeit oder der Hinweis „keine Wartezeit erforderlich“ 4. Beratung: Durch Nutzung geeigneter wissenschaftlicher Hilfsmittel zur In- formation und Beratung (§ 5 ApBetrO) muss der Informations- und Beratungs- pflicht (§ 20 ApBetrO) nachgekommen werden. Hier sollte vor allem hinsicht- lich der Dosierung, der Art und Dauer der Anwendung sowie der sachgerech- ten Aufbewahrung des Arzneimittels informiert werden. 5. Dokumentation: Der Erwerb und die Abgabe verschreibungspflichtiger Tier- arzneimittel sind in der Apotheke zu do- kumentieren. Die Dokumentationmuss mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfallsdatums des Arzneimittels,

WWW.AKWL.DE

Weiterführende Infor- mationen zur Abgabe von Tierarzneimitteln in der Apotheke finden Sie auf unserem Infobogen „Abgabe von Arzneimit- teln für Tiere“ unter

www.akwl.de, im internen Bereich unter Infos Pharmazie, Recht und Politik > Viel gefragt (FAQ) > Apothekenpraxis.

Alternative Identifizierung DAC für Cannabisblüten In der Apotheke Zeit und Kosten sparen

> Die Durchführung der Dünnschicht- chromatographie für Cannabisblüten nach der alternativen Identifizierung im Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) wird mit der Ergänzungslieferung 2018/2 vereinfacht und optimiert. Die neue Me- thode kann ab sofort in der Apotheke an- gewendet werden. Analog zu den anderen im Deutschen Arzneimittel-Codex und Neuen Rezeptur- Formularium (DAC/NRF) beschriebenen Drogen, sind die beiden Referenzsubs- tanzen ∆9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) gegen Laufweiten- marker ersetzt worden, so dass zukünftig in der Apotheke Zeit und Kosten gespart werden können. Bei den beiden Laufwei- tenmarkern handelt es sich um Substan- zen, die im Reagenziensatz der „Alternati- ven Identifizierung DAC“ beinhaltet sind: Menthol und Bornylacetat.

Foto: Fotolia.com©mycola

Weitere Untersuchungen haben er- geben, dass anstatt des Erhitzens im Tro- ckenschrank auch eine Heizplatte verwen- det werden kann. Außerdem können die Auftragevolumina und die Mengen an zu untersuchender Droge reduziert werden.

Auch die Probenaufbereitung hat sich vereinfacht.

Quelle: Rezepturtipp 42/2018 "Alternative Identi- fizierung DAC für Cannabisblüten – Ausblick" des DAC/NRF <

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Medikationsplan

für: Marlene Mustermann

geb. am: 03.12.1939

ausgedruckt von: Apothekerkammer Westfalen-Lippe Bismarckallee 25, 48151 Münster 0251/52 00 50

Geschl.: w

mor- gens

mit- tags abends zur Nacht

Wirkstoff

Handelsname

Stärke Form

Einheit Hinweise

Grund

Bisoprolol hemifumarat Bisoprolol-CT 5mg

5 mg Tabl

1 0 1 0 Stück

zur MZ, unzerkaut

Herzinsuffizienz

0,07 mg Tabl

Digitoxin

1 0 0 0 Stück

nach MZ, unzerkaut

Herzinsuffizienz

Digitoxin AWD 0,07mg

MZ-unabhängig, unzerkaut, kein Grapefruitsaft

Apixaban

Eliquis 5mg

5 mg Tabl

1 0 1 0 Stück

Schlaganfallprophylaxe

Lorazepam

1 mg Tabl

0 0 1 ½ Stück

Schlafstörung

Lorazepam-neuraxpharm Macrogol-CT Balance Abführpulver

MZ-unabhängig, in 125 ml Wasser auflösen Einnahme nach Packungsbeilage

Kombi-Präp.

Pulver

1 1 0 0 ST

Obstipation

Metformin hydrochlorid Metformin-axcount 500mg 500 mg Tabl

1 1 1 0 Stück

Diabetes mellitus Typ II

Quetiapin

2 2 2 0 Stück

25 mg Tabl

Quetiapin Henning 25 mg

Trospium chlorid

15 mg Tabl

1 0 1 0 Stück

Inkontinenz

Trospium 15mg Pfleger

Mo., MZ-unabhängig, unzerkaut

Torasemid-1A Pharma 10mg Pregabalin-neuraxpharm Levodopa plus Benserazid AL 100mg/25mg

Torasemid

10 mg Tabl

1 0 0 0 Stück

Herzinsuffizienz

Pregabalin Levodopa Benserazid

50 mg Kaps 100 mg 25 mg Kaps

1 1 2 0 Stück

unruhige Beine

0 0 0 1 Stück

unruhige Beine

Medikationsplan kritisch hinterfragt Sturzneigung durch anticholinerge Belastung

Benserazid-Präparat; dies beinhaltet jedoch eine unretardierte Formulie- rung. Aufgrund der kurzen Halbwerts- zeit von Levodopa erscheint es plausi- bel, dass die beobachtete Unruhe in den frühen Morgenstunden durch eine nachlassende Levodopa-Wirkung ver- ursacht wird. • Benzodiazepine wie Lorazepam sind bei älteren Patienten grundsätzlich problematisch. Der Gebrauch steht mit einem erhöhten Sturz- und Frakturri- siko in Verbindung, das sich durch die muskelrelaxierende Wirkung der Ben- zodiazepine erklärt. Die HWZ beträgt zwölf bis 16 Stunden, mit einem Hang- over-Effekt inklusive Sturzneigung am frühen Morgen ist also zu rechnen. Bei vorliegender Indikation für ein Schlaf- mittel wäre eine Z-Substanz sinnvoller, z. B. Zopiclon in einer Dosierung von 3,75mg; die Halbwertszeit beträgt hierbei etwa fünf Stunden. • Quetiapin könnte als Retardpräparat einmal täglich dosiert werden. Die Gesamttagesdosis kann beibehalten

• Die Patientin nimmt mehrere Arznei- mittel mit erwünschter oder uner- wünschter anticholinerger Wirkung ein, z. B. Trospiumchlorid, Quetiapin. Durch die hohe anticholinerge Gesamtlast (engl. anticholinergic burden) besteht gerade bei älteren Patienten ein mas- siv erhöhtes Risiko für Verwirrtheit, Delirium, Sehstörungen, Obstipation und Stürze. Die Osteoporose macht die Sturzneigung im Hinblick auf das Frak- turrisiko besonders problematisch. • Zur Behandlung der Inkontinenz soll- ten bei älteren Patienten beispielswei- se Physio- und Verhaltenstherapie im Vordergrund stehen. Trospium ist in Bezug auf die anticholinerge Belastung besonders kritisch, andere Mittel ge- gen Inkontinenz jedoch genauso. Zu- demwird die Wirkung von Trospium im vorliegenden Fall als nicht zufrieden- stellend empfunden, sodass man nach Nutzen-Risiko-Analyse eventuell darauf verzichten könnte. • Zur Behandlung des RLS bekommt die Patientin abends ein Levodopa/

> In der Apotheke geht die Anfrage eines Pflegeheims ein: Eine 79-jährige demenzkranke Bewoh- nerin ist in den vergangenen zwei Wochen mehrfach gestürzt, weil sie in den frühen Morgenstun- den unruhig wurde und „umher- wanderte“. Nun wird ein Zusam- menhang mit der umfangreichen Medikation der Bewohnerin vermutet (siehe Medikationsplan oben) und die Apotheke gebeten, eine Medikationsanalyse durchzu- führen. Die Liste der diagnostizierten Erkrankun- gen ist lang: Neben der Demenz sind ein Restless-Legs-Syndrom (RLS), eine Oste- oporose, ein Diabetes mellitus Typ 2, eine Herzinsuffzienz (NYHA Stadium II), Vor- hofflimmern und Inkontinenz aufgeführt. Außerdem hat die Patientin vor vier Jah- ren einen Schlaganfall erlitten. Folgende arzneimittelbezogene Pro- bleme wurden identifiziert:

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RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · IMPRESSUM

Impressum

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 01/2019 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650,

E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de

Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter

Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz

Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe Ute Behle, Klaus Bisping, Imke Düdder, Wolfgang Erdmann, Bernhard Hielscher, Carolin Kampruwen, Stefan Lammers, An- nabelle Ludescher, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt (MB) der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Beim Mitteilungsblatt MB Nr. 2/2019 handelt es sich um ein Wahlrundschreiben, das am 21.01.2019 erscheint. Das nächste reguläre Mitteilungsblatt erscheint am 18. April 2019. Der Redaktionsschluss für die Ausga- be 3/2019 ist der 11. März 2019. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausge- bers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Bildernachweise Titelbild ©Muenster View S. 4,8 ©Thomas Stachelhaus, Steffen Geo- mar, BMG, Sokolowski, Presseamt Münster/ Britta Roski, MAGS S. 6, 7, 9, 20, 24, 26, 27 ©Sebastian Sokolowski S.7 ©Michael Schmitz, ©Vera Szybalski S. 17, 18 Comic ©Wolfgang Erdmann S. 21 ©Monika Schlusemann S. 25 ©Sylvia Prinz S. 28 ©VAWL Kammerbeitrag enthalten. Auflage 7.800 Exemplare

Gerade bei älteren Menschen, die mehrere Arzneimittel mit anticholinerger Wirkung einnehmen, besteht ein erhöhtes Risiko zu Stürzen. Foto: Fotolia.com© Alexander Raths

unterscheiden. Da die Patientin aber eine Vielzahl von Arzneimitteln einnimmt, die potenziell zu Verwirrung führen können (L-Dopa, Lorazepam, Pregabalin, Trospium), sollte man zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die eingeschränkte Kognition auch auf die Medikation zu- rückzuführen ist. Problematisch ist vor allem die hohe anticholinerge Belastung, die das Risiko für Verwirrtheit, Sehstörun- gen, Obstipation und – was hier beson- ders relevant ist – Stürze massiv erhöht. Nach Rücksprache mit der behandeln- den Ärztin werden folgende Maßnahmen getroffen: • Zur Behandlung des RLS wird künftig ein retardiertes Levodopa/Benserazid- Präparat eingesetzt. • Die Bisoprolol-Dosis wird schrittweise auf 5 mg reduziert. • Wegen der hohen anticholinergen Be- lastung und der nicht zufriedenstellen- den Wirkung wird Trospium abgesetzt. • Lorazepam wird durch Zopiclon 3,75 mg zur Nacht ersetzt. • Quetiapin wird künftig als Retardprä- parat gegeben. • Die Serumspiegel von Kalium und Ferri- tin werden bestimmt; je nach Ergebnis kann eine Supplementation von Kalium beziehungsweise Eisen sinnvoll sein. <

werden; es stehen Retardtabletten mit 150 mg zur Verfügung. Die Einnahme soll mindestens eine Stunde vor einer Mahlzeit erfolgen. • Bisoprolol kann zum einen Symptome einer eventuellen Hypoglykämie ver- schleiern, zum anderen besteht bei Herzinsuffizienz und gleichzeitiger Be- handlung mit Digitoxin ein erhöhtes Bradykardie-Risiko. Außerdem ist der aktuelle Blutdruck mit 100/70 mmHg sehr niedrig, was ebenfalls das Risiko für Schwindel und Stürze erhöht. Mög- licherweise ist für die Behandlung einer Herzinsuffizienz eine geringere Dosis Bisoprolol ausreichend. Unabhängig davon wird Bisoprolol in der Regel ein- mal täglich gegeben. • Bei der Kombination von Torasemid und Digitoxin ist eine Kontrolle des Ka- liumspiegels sinnvoll, da bei einer durch Torasemid möglicherweise hervorgeru- fenen Hypokaliämie die Toxizität von Digitoxin erhöht ist. • Das Restless-Legs-Syndrom steht mög- licherweise mit dem Eisenhaushalt in Verbindung – eine Bestimmung des Serum-Ferritins, die bisher nicht erfolgt ist, wäre zu empfehlen. Bei Patienten mit Demenz ist es häu- fig schwierig, die Grunderkrankung von Nebenwirkungen der Arzneimittel zu

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Aus der Arzneimittelinformation Ausgewählte Anfragen zum Thema Antibiotika

> Über das Serviceportal Pharma- zie können im Bereich Arzneimit- telinformation und Medikations- management Anfragen zu verschiedenen pharmakotherapeu- tischen Aspekten gestellt werden. Ausgewählte Anfragen, die von allgemeinem Interesse sind, werden in dieser Rubrik vorgestellt und beantwortet – heute zum Thema Antibiotika.

Bei einer Patientin mit Makrolid-Allergie soll eine Helicobacter-pylori-Eradikati- onstherapie durchgeführt werden. Nun enthalten alle uns bekannten Thera- pieschemata Clarithromycin. Welche Alternativen gibt es? Sowohl die französische als auch die ita- lienische Triple-Therapie zur Eradikation von Helicobacter pylori enthalten das Makrolid-Antibiotikum Clarithromycin in Kombination mit einem Protonenpum- peninhibitor und Amoxicillin (französisch) bzw. Metronidazol (italienisch). Alternativ nennt die S2k-Leitlinie „Helicobacter py- lori und gastroduodenale Ulkuskrankheit“ einerseits die sogenannte konkomittie- rende Quadrupeltherapie aus PPI, Clari- thromycin, Amoxicillin und Metronidazol und andererseits die Bismut-haltige Vier- fachtherapie. Diese besteht aus Bismut- Kalium-Salz, Tetracyclin, Metronidazol und einem PPI. Ein in Deutschland ver- fügbares Fertigarzneimittel enthält die ersten drei dieser Komponenten und ist in Kombination mit Omeprazol 20 mg zur Eradikationstherapie zugelassen [1]. Bei hoher Wahrscheinlichkeit einer primären Clarithromycin-Resistenz – in südosteu- ropäischen Ländern sind Resistenzraten von über 20 Prozent beschrieben – wird die Bismut-haltige Vierfachtherapie so- gar als Erstlinienbehandlung empfohlen.

Regelmäßig beantworten wir unter anderem Fragen zum Thema Antibiotika. Foto: Fotolia©Lars_Zahner

Frage: Ein Zahnarzt verschreibt regelmäßig Amoxicillin 1000 mg zur Einnahme vor und nach zahnärztlichen Eingriffen, wobei die Dosierung meist als 1-1-1 über fünf Tage angegeben wird. Ist das sinnvoll?

bei Herzklappenersatz). Und selbst wenn eine perioperative Prophylaxe indiziert ist, findet sie im Normalfall als Einmalgabe statt; die hier verordnete fünftägige Ein- nahmedauer ist nicht leitliniengerecht. Der Zeitpunkt der Applikation muss dabei so gewählt werden, dass zum Zeitpunkt des mit einem Kontaminationsrisiko asso- ziierten Eingriffs ein suffizienter Wirkspie- gel des Präparats im Gewebe vorliegt. In der Regel soll die orale Gabe 60 Minuten vor dem Eingriff erfolgen; nur bei Opera- tionen, die mehr als drei bis vier Stunden dauern, ist eine zweite Dosis erforderlich. Die empfohlene einmalige Dosierung für Erwachsene beträgt für Cefalexin 2 g, für Clindamycin 600 mg und für Amoxicil- lin 2 g (< 70 kg KG) bzw. 3 g (>70 kg KG). [1] Nkenke E: Antibiotikaeinsatz in der zahnärztli- chen Praxis. Zahnmedizin up2date, 2/2011, S. 147-163 [2] Kunkel et al: Operative Entfernung von Weis- heitszähnen. S2k-Leitlinie der Dt. Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, 2012

Bei einer Vielzahl zahnärztlicher Eingriffe ist eine perioperative Prophylaxe bei Per- sonen ohne infektionsprädisponierende Systemerkrankungen nicht notwendig und sollte nicht durchgeführt werden, um Resistenzbildung und unerwünschte Arz- neimittelwirkungen zu vermeiden. Hierzu gehören Zahnextraktionen, Wurzelspit- zenresektionen, Wurzelkanalbehandlun- gen ohne Vorliegen einer akuten Pulpitis sowie die chirurgische Parodontitisthe- rapie. Indikationen für eine perioperative Prophylaxe wären beispielsweise das Ein- bringen zahnärztlicher Implantate, kiefer- orthopädische Eingriffe und die operative Entfernung von Weisheitszähnen [1, 2]. Auch bei Vorliegen bestimmter systemi- scher Erkrankungen wie Leberinsuffizienz, dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder einem schlecht eingestellten Diabetes mellitus ist eine perioperative Prophyla- xe sinnvoll, außerdem bei immunsuppri- mierten Patienten und vor allem bei er- höhtem Endokarditisrisiko (zum Beispiel

[1] Fachinformation Pylera® 140 mg /125mg / 125mg Hartkapseln, Stand: Mai 2018

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Beratungsecke

Beratung im Rahmen der Selbstmedikation Thema Husten

> Werden Sie in diesem Beratungscomic Zeuge eines idealtypischen Beratungsgesprächs zum Thema „Husten“. Anders als im wirklichen Leben können Sie dem Beratenden auch hinter die Stirn schauen und seine Überlegungen nachvollziehen. Eine gute Beratung orientiert sich immer am konkreten Patientenfall. Je nach Gesprächsverlauf kann es daher auch notwendig sein, den Patienten an den Arzt zu verweisen oder zusätzliche Inhalte zu vermitteln. Bezüglich der hier dargestellten fachlichen Inhalte sollten immer die aktuellen Fachinformationen zu Rate gezogen werden.

Tipp: Hinweise für die Beratungsge- spräche enthält der ABDA-Leitfaden „Informations- und Beratungshinwei- se in öffentlichen Apotheken“. Zu finden ist dieser Leitfaden auf www. abda.de bei den Leitlinien und Ar- beitshilfen zur Selbstmedikation oder mit dem QR-Code:

Tipp: Zum Thema Husten gibt es eine Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familien- medizin (DEGAM). Sie finden diese online unter dem Link https://www. awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/053- 013l_S3_Husten_2014-02-verlaengert.pdf oder über diesen QR-Code:

Tipp: Hinweise zur Hinterfragung der Eigendiagnose und zu der Abklärung der Grenze der Selbstmedikation be- finden sich im Kommentar zur ABDA- Leitlinie „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation“ im Abschnitt 2. Zu finden ist diese Leitli- nie auf www.abda.de bei den Leitlinien und

Arbeitshilfen zur Selbstmedikation oder mit diesem QR-Code:

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