Mitteilungsblatt 1/2019, 21. Januar 2019

RATGEBER APOTHEKENPRAXIS · IMPRESSUM

Impressum

Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 01/2019 Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel: 0251 520050, Fax: 0251 521650,

E-Mail: info@akwl.de, Internet: www.akwl.de

Redaktion Michael Schmitz (V. i. S. d. P.), Dr. Andreas Walter

Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz

Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe Ute Behle, Klaus Bisping, Imke Düdder, Wolfgang Erdmann, Bernhard Hielscher, Carolin Kampruwen, Stefan Lammers, An- nabelle Ludescher, Dr. Sylvia Prinz, Michael Schmitz, Dr. Oliver Schwalbe, Sebastian Sokolowski, Dr. Andreas Walter Das Mitteilungsblatt (MB) der Apothe- kerkammer Westfalen-Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Beim Mitteilungsblatt MB Nr. 2/2019 handelt es sich um ein Wahlrundschreiben, das am 21.01.2019 erscheint. Das nächste reguläre Mitteilungsblatt erscheint am 18. April 2019. Der Redaktionsschluss für die Ausga- be 3/2019 ist der 11. März 2019. Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausge- bers. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Bildernachweise Titelbild ©Muenster View S. 4,8 ©Thomas Stachelhaus, Steffen Geo- mar, BMG, Sokolowski, Presseamt Münster/ Britta Roski, MAGS S. 6, 7, 9, 20, 24, 26, 27 ©Sebastian Sokolowski S.7 ©Michael Schmitz, ©Vera Szybalski S. 17, 18 Comic ©Wolfgang Erdmann S. 21 ©Monika Schlusemann S. 25 ©Sylvia Prinz S. 28 ©VAWL Kammerbeitrag enthalten. Auflage 7.800 Exemplare

Gerade bei älteren Menschen, die mehrere Arzneimittel mit anticholinerger Wirkung einnehmen, besteht ein erhöhtes Risiko zu Stürzen. Foto: Fotolia.com© Alexander Raths

unterscheiden. Da die Patientin aber eine Vielzahl von Arzneimitteln einnimmt, die potenziell zu Verwirrung führen können (L-Dopa, Lorazepam, Pregabalin, Trospium), sollte man zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass die eingeschränkte Kognition auch auf die Medikation zu- rückzuführen ist. Problematisch ist vor allem die hohe anticholinerge Belastung, die das Risiko für Verwirrtheit, Sehstörun- gen, Obstipation und – was hier beson- ders relevant ist – Stürze massiv erhöht. Nach Rücksprache mit der behandeln- den Ärztin werden folgende Maßnahmen getroffen: • Zur Behandlung des RLS wird künftig ein retardiertes Levodopa/Benserazid- Präparat eingesetzt. • Die Bisoprolol-Dosis wird schrittweise auf 5 mg reduziert. • Wegen der hohen anticholinergen Be- lastung und der nicht zufriedenstellen- den Wirkung wird Trospium abgesetzt. • Lorazepam wird durch Zopiclon 3,75 mg zur Nacht ersetzt. • Quetiapin wird künftig als Retardprä- parat gegeben. • Die Serumspiegel von Kalium und Ferri- tin werden bestimmt; je nach Ergebnis kann eine Supplementation von Kalium beziehungsweise Eisen sinnvoll sein. <

werden; es stehen Retardtabletten mit 150 mg zur Verfügung. Die Einnahme soll mindestens eine Stunde vor einer Mahlzeit erfolgen. • Bisoprolol kann zum einen Symptome einer eventuellen Hypoglykämie ver- schleiern, zum anderen besteht bei Herzinsuffizienz und gleichzeitiger Be- handlung mit Digitoxin ein erhöhtes Bradykardie-Risiko. Außerdem ist der aktuelle Blutdruck mit 100/70 mmHg sehr niedrig, was ebenfalls das Risiko für Schwindel und Stürze erhöht. Mög- licherweise ist für die Behandlung einer Herzinsuffizienz eine geringere Dosis Bisoprolol ausreichend. Unabhängig davon wird Bisoprolol in der Regel ein- mal täglich gegeben. • Bei der Kombination von Torasemid und Digitoxin ist eine Kontrolle des Ka- liumspiegels sinnvoll, da bei einer durch Torasemid möglicherweise hervorgeru- fenen Hypokaliämie die Toxizität von Digitoxin erhöht ist. • Das Restless-Legs-Syndrom steht mög- licherweise mit dem Eisenhaushalt in Verbindung – eine Bestimmung des Serum-Ferritins, die bisher nicht erfolgt ist, wäre zu empfehlen. Bei Patienten mit Demenz ist es häu- fig schwierig, die Grunderkrankung von Nebenwirkungen der Arzneimittel zu

AKWL Mitteilungs blatt 01-2019 / 15

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