Mitteilungsblatt 1/2018, 15. Februar 2018

Mitteilungsblatt 1/2018, 15. Februar 2018

01 · 2018

15. Februar 2018

Erst die Wahl, dann die Qual Ein Land im (gesundheits)politischen Stillstand

GESUNDHEITSPOLITIK Gutachten oder „Schlechtachten“? Seite 4 LEHREN AUS DEM FALL BOTTROP 5. Auflage der Gesundheitsgespräche Seite 6

FACHSPRACHENPRÜFUNGEN Erfolgreiche Zwischenbilanz Seite 25

INHALT

DIENSTBEREITSCHAFT

18

Änderung der Allgemeinverfügung

QMS

19

Wir gratulieren!

19 Zertifikate nach ISO 9001:2008 ab September 2018 ungültig 20 Restplätze für das Team-Coaching

19

IMPRESSUM

AUSBILDUNG PKA/PTA

1

20 21 21

Erst die Wahl, dann die Qual Ein Land im (gesundheits)politischen Stillstand

Lisa-Marie Averkamp ist "PKA des Jahres"

PKA: Ausbildungsjahr 2018

Ergebnisse der Abschlussprüfung für PKA-Auszubildende

WEITERBILDUNG Prüfungstermine 2018

EDITORIAL

22 22 22 23 24 25

03

Erst die Wahl, dann die Qual

Bestandene Prüfungen Klinische Pharmazie Prüfungsausschuss Pharmazeutische Technologie

GESUNDHEITSPOLITIK

Bereichsweiterbildung Infektiologie Zulassungen und Ermächtigungen Erfreuliche Fachsprachen-Prüfungsbilanz

04

Unklare gesundheitspolitische Agenda Honorar-„Schlechtachten“ statt Versandverbot? Politikerpraktikum in der Laurentius-Apotheke „Versorgung vor Ort sicherstellen“

05

26 Erfahrungsaustausch für Weiterzubildende und Ermächtigte aller Gebiete

KAMMER IM GESPRÄCH

APOTHEKERSTIFTUNG

06

5. Münsteraner Gesundheitsgespräche

26

Apothekerstiftung unterstützt Forschungsprojekt an der University of Nottingham

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

07

Imagekampagne mit neuer Ausrichtung

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IN MEMORIAM

DER VORSTAND INFORMIERT

AMTLICHE MITTEILUNGEN Erteilte Erlaubnisse

08 08 08

Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner

27

Im zwölften Jahr in Folge: Zahl der Apotheken sinkt weiter Eine Dosis Zukunft: 45.200 Euro für den guten Zweck

28

LITERATURHINWEISE

RECHT

09 09

Arzneimittelwerbung des „Hollandmarktes“ Versandhandelserlaubnis rechtfertigt nicht das Betreiben einer Rezeptsammelstelle

IM MITTELTEIL: Unser Flyer mit Hinweisen zur Chemikalienabgabe (Explosivgrundstoff-Monitoring)

10 10

Preisauszeichnung im Schaufenster

Verbot der Weitergabe von Zahlungsmittelentgelten

APOTHEKENBETRIEB Explosive Grundstoffe

10 11

Notfalltelefon der pharmazeutischen Großhandlung NOWEDA

MIT QR-CODES SCHNELL ZUR INFORMATION: Inzwischen finden Sie imMitteilungsblatt zu vielen Artikeln auch die direkte, schnelle Verlin- kung über QR-Codes. Die kleinen quadratischen „Helfer“ liefern verschlüsselt Informationen oder Verlinkungen auf Internetseiten. Man benötigt ein Smartphone/Tablet-PC und ein QR-Code-

13 Wissen für die Praxis: Häufig rezidivierende Zystitis der Frau 14 Steuerfreies Ethanol 15 AMINO-Datenbank

AUS-/FORTBILDUNG UND AMTS 3000. Fortbildungszertifikat ausgehändigt 2. Rezepturmesse: Am 24. Juni 2018 Reise für PhiP zum pharmacon nach Meran

Scanner-Programm (kostenlos imApp-/googleplay-Store erhältlich unter „qr code“). Mit dieser App kann man die jeweiligen QR-Codes scannen und man erhält dann die darin enthaltenen Informationen oder Links direkt auf dem benutzten Endgerät zur weiteren Benut- zung angezeigt.

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Ein Fall aus CIRS-Pharmazie

2 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2018

EDITORIAL

Editorial

Erst die Wahl, dann die Qual Gabriele Regina Overwiening Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe E-Mail: praesidium@akwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle wissen ja, dass Ungewissheit schwer zu ertragen ist. Das gilt für fast alle Lebenslagen, sofern es nicht gerade darum geht, Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke auszupacken. Dann mag noch die Vorfreude überwiegen. Doch mehr als vier Mona- te nach der Bundestagswahl 2017 stellt sich bei mir nun wirklich keine Vorfreude mehr auf die Koalition ein, die uns vielleicht bis 2021 regieren wird, womöglich aber schon nach knapp zwei Jah- ren die Notbremse ziehen will. Oder sie kommt vielleicht erst gar nicht zustande, weil nach erfolgten Sondierungsgesprächen jetzt entweder die anstehenden Koalitionsverhandlungen scheitern oder die SPD-Mitglieder einen ausverhandelten Koalitionsvertrag ablehnen. Unser Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat es zu Beginn dieses Jahres an verschiedener Stelle gesagt: Politiker fast aller Staaten auf dieser Erde würden sich „die Finger danach lecken“ unter den aktuellen Rahmenbedingungen, die geprägt sind von Vollbeschäftigung, sprudelnden Steuereinnahmen und gefüllten Renten- und Sozialkassen, in die politische Verantwor- tung einzutreten. Wer sich politisch engagiert, der muss doch auch den Willen haben, politisch zu gestalten, andernfalls setzen wir die hervorragenden Rahmenbedingungen in Deutschland ohne Not aufs Spiel. Dass gerade wir Apothekerinnen und Apotheker aber drin- gender denn je eine verlässliche politische Führung und stabile Rahmenbedingungen benötigen, das haben wir alle und das ha- ben Sie auch in großer Zahl nach dem EuGH-Urteil vom Oktober 2016 gebetsmühlenhaft in vielen Gesprächen und Verlautbarun- gen wiederholt. Wenn wir allein in Westfalen-Lippe Tag für Tag mehr als 350.000 Patienten verlässlich, schnell und wohnortnah auf höchstem pharmazeutischen Niveau versorgen sollen, dann können wir nicht parallel noch einen ungleichen Wettbewerb

mit Versandapotheken aus dem Ausland austragen. Daher sind all die taktischen Spielchen und Verzögerungen für uns in diesen Tagen nur schwer zu ertragen. Sie werden letztlich nur dazu füh- ren, dass die Politikverdrossenheit steigt und womöglich die poli- tischen Ränder noch weiter gestärkt werden. Wenn man dem Patienten in der Arzneimittelversorgung die vermeintliche freie Wahl ermöglicht – zwischen der wohn- ortnahen Apotheke und dem Versandhandel – dann führt das auch mitunter zu Qualen. Im letzten Jahr hatte uns ja schon das Landesgesundheitsministerium bestätigt, dass es für den Versandhandel keinen Kontrahierungszwang gibt, er sich also letztlich die Rosinen aus dem Kuchen herauspicken kann. An- lass unserer Anfrage waren u. a. von Versendern nicht belieferte Rezepturverordnungen. Der Westdeutsche Rundfunk hat in seinen jüngsten Apo- thekentests ähnliche Erfahrungen gesammelt: Während er den Vor-Ort-Apotheken in drei Viertel der Fällen eine umfassende Be- ratungsleistung attestierte, fiel der Test bei den Online-Apothe- ken in einem Drittel der Fälle verbesserungswürdig und in einem weiteren Drittel mangelhaft aus. Auch für diesen Testkauf gilt: Er kann nur eine kleine Stichprobe, eine Momentaufnahme sein. Er zeigt zugleich aber auch: Wenn es um eine verlässliche Versor- gung geht, dann gibt es weiterhin keine Alternative zur Apotheke vor Ort.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

AKWL Mitteilungs blatt 01-2018 / 3

GESUNDHEITSPOLITIK

Unklare gesundheitspolitische Agenda Honorar-„Schlechtachten“ statt Versandverbot? Wie geht es weiter nach der Bundestagswahl? Derzeit gibt es mehr Fragen als Antworten

auf einen funktionierenden Notdienst reduziert, mit Milliardenkürzungen jon- gliert und mehr als ein Drittel der Apo- theken von vorneherein aufgibt, der hat keine Basis für eine sachliche Diskussion geschaffen.“ Die Ausarbeitung des BMWi könne deshalb nicht Grundlage einer politischen Debatte sein. Und es kann auch nicht Grundlage für die gestalterische Arbeit der kommenden Bundesregierung wer- den. Dazu fehle es ihm an Substanz und Mehrheitsfähigkeit. Apropos Mehrheiten: Sofern CDU/ CSU und SPD eine gemeinsame Regierung bilden, darf man darauf gespannt sein, wer zukünftig das Bundesgesundheits- ministerium führen wird. Dass am 31. Januar der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel (Bonn) zum Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Gesund- heit gewählt wurde, könnte ein Fingerzeig dafür sein, dass das Ministerium zukünftig von einem SPD-Politiker geführt wird. Im Gesundheitsausschuss ist inzwischen mit Mona Gabelmann (Die Linke) auch wieder eine Apothekerin vertreten, die zudemaus dem Einzugsbereich der AKWL (Siegen) stammt. <

> Seit mehr als vier Monaten gibt es etwas, was es seit den ersten Bundes- tagswahlen im Jahr 1949 so noch nicht gegeben hat, nämlich völlig unklare politische Verhältnisse. Neben der nach wie vor offenen Frage, ob sich jetzt CDU/CSU und SPD auf die Bil- dung einer Koalition verständigen können, sorgte auch ein Gutachten über die Ver- gütung der Apotheken für Unruhe und Unverständnis im Berufsstand. Zum Hintergrund: Das Bundeswirt- schaftsministerium hat im Frühjahr 2016 ein Gutachten zur Vergütung in Auftrag gegeben. Inhaltlich sollte es die Grundla- ge für eine strukturierte Reformdiskussion über eine zukunftsfeste und planungs- sichere Honorierung von Apothekenleis- tungen schaffen. Taktisch sollte es dem Ministerium wohl vor allem dazu dienen, sich über die laufende Legislaturperiode zu retten, ohne das Thema politisch an- fassen zu müssen. Das Gutachten war für September 2017 erwartet worden, also in der Zeit rund um die Bundestagswahl. Tatsächlich wurde es dann November, bis es erste In- formationen dazu gab. Und zudem ließen das Prozedere und das Produkt selbst dras- tische Mängel erkennen. „Zunächst muss man festhalten, dass es ganz schlechter

„ Diesem Gutachten fehlt es an Substanz und Mehrheits- fähigkeit. “ ABDA-Präsident Friedemann Schmidt BMWi sein Konvolut noch hastig und un- kommentiert auf seiner Webseite offiziell veröffentlicht. Die vor einer Veröffentli- chung zugesagte Sitzung des projektbe- gleitenden Beirates, dem auch die Apo- thekerschaft angehört, fand jedoch nicht statt. Sie wurde nach erratischen Ankün- digungen und erneuten Absagen erst für Januar anberaumt. „Dieses Vorgehen ist an sich schon fragwürdig. Nun, da der ge- samte Text bekannt ist, bestätigt sich au- ßerdem aufs Massivste der Eindruck, dass das Papier auch in der Sache unbrauchbar ist“, sagt der ABDA-Präsident. Friedemann Schmidt weiter: „Das Gutachten ist ei- gentlich fast schon ein Schlechtachten. Es geht von falschen Voraussetzungen aus, ist methodisch angreifbar und inhaltlich defizitär. Wer Arzneimittelversorgung politischer Stil ist, Journalisten fast im Ta- gesrhythmus Details eines unfertigen Pa- piers weiterzuleiten und zugleich den ver- sprochenen Dialog mit den betroffenen Akteuren schuldig zu bleiben", kritisiert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Kurz vor Weihnachten hatte das

Hermann Gröhe (li.) ist nach wie vor als geschäftsführender Gesundheitsminister am Start, während Programm und Personen der neuen Bundesregierung noch „ausgewürfelt“ werden. Für die ABDA-Spitze um Friedemann Schmidt (re.) erschweren diese unklaren politischen Verhältnisse die Tätigkeit ungemein.

4 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2018

GESUNDHEITSPOLITIK

Die tägliche Arbeit in der Apotheke erklärte Dr. Stephan Barrmeyer (links auf dem Foto links) dem Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann (CDU), während Apo- thekerin Sabine Barrmeyer (Foto rechts) zeigte, wie Kapseln hergestellt werden.

Politikerpraktikum in der Laurentius-Apotheke „Versorgung vor Ort sicherstellen“ Bundestagsabgeordneter Marc Henrichmann: „Dieses System gilt es zu schützen“

> Auch nach der Bundestagwahl bleiben die Apotheker/-innen in Westfalen-Lippe aktiv. So war der jüngst in den Bundestag gewählte Abgeordnete Marc Henrichmann zu Gast bei Kreisvertrauensapotheker Dr. Stephan Barrmeyer. In der Laurentius- Apotheke in Coesfeld warf er einen Blick hinter die Kulissen einer öffentli- chen Apotheke. Der 41-jährige CDU-Politiker unterstrich die hohe Bedeutung der örtlichen Apotheken für die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum: „Dieses System gilt es zu schützen.“ „Die Apotheke dient als Sicherheitsbarrie- re für die Arzneimitteleinnahme. Das Fach- personal klärt die Patienten vertrauens- voll über die benötigten Arzneimittel auf – ob verschreibungspflichtig oder nicht – und beantwortet Fragen im persönlichen Gespräch. Kein Patient erhält ein Medika- ment ohne pharmazeutische Beratung“, erklärte Stephan Barrmeyer, Sprecher der Apothekerschaft im Kreis Coesfeld. Wo- rauf geachtet werden muss, wenn ein Medikament abgegeben wird, zeigte der Apotheker anhand eines Beispielre- zepts: Neben- und Wechselwirkungen

mit anderen Medikamenten müssen in Betracht gezogen werden. „Da ist das per- sönliche Gespräch besonders wichtig“, verdeutlichte der Apotheker weiter. Ist ein Medikament abgegeben, folgt die Abrech- nung mit der Krankenversicherung. „Das unterliegt einem hohen bürokratischem Aufwand, kleinere schriftliche Fehler füh- ren da häufig zu Unstimmigkeiten zwi- schen dem Arzt, der Krankenversicherung und der Apotheke“, erläuterte Barrmeyer. Henrichmann will Möglichkeiten prüfen, um dies unbürokratischer zu gestalten. Durch ein ausgeprägtes Logistiknetz, das die Apotheke dreimal täglich beliefert, ist nahezu jedes Arzneimittel innerhalb weniger Stunden vor Ort – oder per Bo- tendienst beim Patienten zu Hause. Aber auch individuelle Rezepturen werden in jeder Apotheke vor Ort angefertigt. „Für Kinder, aber auch für andere Patienten fertigenwir häufig selbst passende Rezep- turen an. Erst kürzlich haben wir farblich unterschiedliche Kapseln für ein Kleinkind hergestellt. So wusste die Mutter, welche Kapsel zu welcher Tageszeit eingenom- men werden muss.“ Wie eine Kapselher- stellung im Labor funktioniert und wie aufwendig die Protokollierung dazu ist, zeigte Apothekerin Sabine Barrmeyer dem Bundestagsabgeordneten.

„Dinge, diemannicht im Internet bestellt“

Intensiv besprochen wurde darüber hin- aus das Urteil des europäischen Gerichts- hofes vom Oktober 2016. Seitdem ist es ausländischen Versandhandelsapotheken erlaubt, Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren, während die Apotheken in Deutschland weiterhin der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen. Die Arzneimittelpreisverordnung sorgt dafür, dass aus Krankheit kein Profit ge- schlagen werden kann. „Das ist kein fairer Wettbewerb“, bezog Barrmeyer Stellung. „Gerade kleinere Apotheken können dem Preisdruck nicht standhalten. Die flächen- deckende Versorgung mit Arzneimitteln ist gefährdet.“ Der Bundestagsabgeordnete Hen- richmann ist überzeugt: „Wir müssen die Versorgung in den ländlichen Regionen si- chern, insbesondere die kleineren Apothe- ken dürfen nicht unter dem Versandhan- del leiden.“ Er hob die Bedeutung eines funktionierenden Netzes von Apotheken auch für Notdienste hervor. Zudem ist die Beratung der Patienten durch die Apothe- ke als Lotse imGesundheitssystem für den Politiker unabdingbar: „Es gibt Dinge, die sollte man nicht im Internet bestellen.“ <

AKWL Mitteilungs blatt 01-2018 / 5

KAMMER IM GESPRÄCH

Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und sein Pendant bei der AKWL, Gabriele Regina Overwiening, eröffnen die 5. Münsteraner Gesundheitsgespräche, durch die erneut Andrea Hansen als Moderatorin führen wird.

5. Münsteraner Gesundheitsgespräche Im Fokus stehen die Lehren aus dem „Fall Bottrop“ Am 24. April geht es im Factory-Hotel Münster um die sichere Versorgung mit Zytostatika

> Seit mehr als einem Jahr ist die sichere Versorgung von Patienten mit Zytostatika-Zubereitungen ein Dauerthema in den Medien. Die

zeigt u. a. die gemeinsame Arbeit von Ärz- te- und Apothekerkammern in NRW in ei- ner Arbeitsgruppe, die Konsequenzen aus dem „Fall Bottrop“ ziehen will. Welche Fol- gerungen die beiden Heilberufe gezogen haben, werden Dr. Markus Wenning für die Ärztekammer und Dr. Andreas Walter für die Apothekerkammer in Westfalen- Lippe darlegen. Aber auch der Blick der Patienten und der Apothekenaufsicht soll berücksichtigt werden, u. a. mit Amtsapotheker Georg Bühmann (Dortmund). Die Teilnahme an den Münsteraner Gesundheitsgesprächen ist für interessierte Kammermitglieder kos- tenfrei. Anmeldungen sind ab sofort mög- lich unter: www.akwl.de/MGG.

„ Nach den Vorfällen in Bottrop gilt es das Vertrauen der Patienten in die Versorgung wiederherzustellen “ Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening

große Verunsicherung vieler Menschen wurde durch die

Ermittlungen gegen ein Kammer- mitglied aus Bottrop ausgelöst (wir berichteten imMB 4/2017).

Journalistenpreis der Apothekerstiftung

Am Vorabend der Gesundheitsgespräche findet zum vierten Mal die Verleihung des Journalistenpreises der Apothekerstif- tung Westfalen-Lippe statt. Bei der Ver- anstaltung am Montag, 23. April 2018 im Schlosstheater-Kino, moderiert von And- rea Hansen und kabarettistisch begleitet von Thomas Philipzen, werden die journa- listischen Beiträge der letzten beiden Jah- re ausgezeichnet, die sich in Westfalen- Lippe besonders tiefgründig und versiert mit der Arzneimittelversorgung und der Rolle der Apotheke bzw. der Apotheker auseinandergesetzt haben. Insgesamt stellt die Stiftung Preisgelder in Höhe von 12.500 Euro bereit. Die Preisträger werden von einer Fachjury mit Chefredakteuren aus Print, Hörfunk und Fernsehen sowie weiteren Medienexperten ermittelt. Auch zur Verleihung sind Sie herzlich eingela- den. Anmeldungen sind formlos per E- Mail an presse@akwl.de möglich. <

Die Lehren aus dem „Fall Bottrop“ werden am Dienstag, 24. April 2018 Gegenstand der bereits fünften Auflage der Müns- teraner Gesundheitsgespräche sein. Im Tagungsort, dem Factory Hotel Münster, werden sich erneut bis zu 150 Branchenex- perten, Vertreterinnen und Vertreter der Apotheker- und Ärzteschaft, von Selbst- hilfegruppen, Gesundheitsberater, Medi- zinrechtler, Hochschullehrer, Fachjourna- listen Vertreter der Fachschaft Pharmazie, aus der Erwachsenenbildung und Kom- munalpolitik austauschen. Diesmal wird die Frage zu beantworten sein, wie es ge- lingen kann, nach den Vorfällen in Bottrop das Vertrauen in eine sichere Versorgung mit Zytostatik wiederherzustellen. „Heilberufe Hand in Hand“, lautete das Motto der vorherigen Auflage der Müns- teraner Gesundheitsgespräche. Dass dies weit mehr als ein Lippenbekenntnis war, sondern längst mit Leben gefüllt wird,

Vorläufiger Zeitplan

09:30 : Einlass und Begrüßungskaffee 10:00 : Keynotes von N. N. (MAGS),

Gabriele Regina Overwiening und Dr. Theodor Windhorst

10:45 : Kaffeepause 11:15 : Der Fall Bottrop: Gesprächsrun- de mit Experten und Journa- listen 12:15 : Mittagessen und Gespräche 13:15 : Podiumsdiskussion zu Folgerun- gen und Konsequenzen 14:15 : Fazit und Ausblick 14:30 : Ende der Veranstaltung

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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Imagekampagne mit neuer Ausrichtung Aus „näher am...“ wird „Einfach unverzichtbar“ Neue Bestellphase beginnt imMärz, Hauptwelle 2018 startet imMai

> Im neuen Jahr steht die Unverzichtbarkeit der Präsenz- apotheken für die gesundheitliche Versorgung in Deutsch- land imMittelpunkt der Kommunikation der ABDA und ihrer Mitgliedsorganisationen.

Die 2017 erfolgreich vollzogene Ausrichtung der Imagekampagne „Näher am Patienten“ hin zur Patientenperspektive bleibt auch im Frühjahr 2018. Erneut geben Patienten persönliche Einblicke in Situationen, die ihr Leben verändert haben. In kurzen Filmen, Tex- ten oder Multimedia-Reportagen berichten diese, wie sie schwie- rigen Zeiten auch dank der Unterstützung durch ihre Stammapo- theke überwinden und wieder Tritt fassen konnten. Getreu dem Motto „Tue Gutes und lass andere darüber sprechen“ verfolgt die Kampagne mit großer Resonanz einen erfolgreichen advokativen Ansatz. Die bisher erschienenen Geschichten konnten in den So- zialen Medien über Facebook und YouTube sowie online über die Kampagnenseite www.meine-gesundheitsgeschichte.de mehr als 14 Millionen Menschen erreichen. Auch wenn bewährte Inhalte fortgesetzt werden, gibt es 2018 mit neuem Look und neuem Slogan grundlegende Neuerungen in der Kampagne. Das Ziel: eine für alle Zielgruppen, geeignete, einheitliche Gestaltung, bei der sich einzelne Themen und Bot- schaften auf die jeweils angesprochene Zielgruppe, z. B. Patien- ten oder Politiker, zuschneiden lassen. Besonders dann, wenn aktuelle politische oder gesellschaftliche Themen verstärkt in den Vordergrund treten. Der übergreifende Kampagnen-Slogan: Einfach unverzichtbar. Die Kampagnenarbeit wird über Postings gezielt auf die großen Social-Media-Kanäle Facebook und Twitter ausgeweitet. Der Hashtag #unverzichtbar wird dabei zum zentralen Element und unterstützt ein wesentliches Kampagnenziel: Patienten und Po- litiker sollen die Apotheke künftig mit demWort „unverzichtbar“ verknüpfen. Ein Schwerpunkt wird die Gewinnung von Nach- wuchs für die Apotheke sein. Junge Menschen sollen auf die Kar- rieremöglichkeiten in der Offizin aufmerksam gemacht werden. Apotheke: Einfach unverzichtbar Kampagne digital

Website lassen sich zudem alle Kampagnenmaterialien mit weni- gen Klicks individuell zusammenstellen und auch mit der eigenen Absenderkennungen versehen (z. B. „Meine Markt-Apotheke in Musterstadt“). Zusätzlich informiert ein Messenger-Service aktuell über Neuigkeiten rund um alle Maßnahmen und Aktionen der Kam- pagne. Accounts der bisher teilnehmenden Apotheken bleiben natürlich bestehen und können auch in der neuen Kampagnen- Saison genutzt werden. Unterstützung bei aktuellen politischen Themen erhält die Kam- pagne wieder durch das Netzwerk Politische Kommunikation, über das sich in allen Bundestagswahlkreisen in Deutschland Apotheker ehrenamtlich engagieren. Nach erfolgreicher Umset- zung der Initiative „Wahlradar Gesundheit“ im vergangenen Jahr rücken nun auch die Europapolitik und die Wahl zum Europäi- schen Parlament im Juni 2019 in den Fokus der Netzwerkarbeit. Blick nach Brüssel Im März 2018 beginnt auf www.apothekenkampagne.de die mehrwöchige Bestellphase für Kampagnenmaterial. Auf der neu gestalteten Bestellplattform können Apotheken kostenlos Pla- kate und andere Materialien für den Start der Hauptwelle der Imagekampagne imMai dieses Jahres ordern. Ausführliche Informationen zu den Bestellungen und zur ers- ten Kampagnenwelle erhalten alle Apotheken im März in einer Broschüre der ABDA und über Infoschreiben der Kammern und Verbände. < Start der Bestellungen imMärz

Bestellplattformmit neuem Gewand

Auch logistisch gibt es in der Kampagne frischen Wind. So wird die Bestellplattform www.apothekenkampagne.de neben vielen neuen Elementen auch Einblicke in die Planung und Umsetzung von Aktionen, einen personalisierten Bereich für Unterstützer so- wie eine Reihe an digitalen Hilfestellungen bereithalten. Auf der

AKWL Mitteilungs blatt 01-2018 / 7

DER VORSTAND INFORMIERT

Im zwölften Jahr in Folge Zahl der Apotheken sinkt weiter Minus 25: 42 Schließungen bei nur 17 Neueröffnungen

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner

> Die Zahl der Apotheken in Westfalen-Lippe ist 2017 zum zwölften Mal in Folge gesunken: 17 Neueröffnungen standen dabei 42 Schließungen gegenüber. „UntermStrich hat dies zu einemweiteren Rückgang um 25 Apotheken geführt – von 1.998 Betriebsstätten zum Jahresbeginn auf inzwischen nur noch 1.973“, berichtet Dr. Andreas Walter, Hauptgeschäftsführer der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Fast ein Viertel dieser Apotheken wird als Filiale betrieben. Ihre Zahl hat sich im Verlaufe des Jahres 2017 weiter erhöht – von 457 auf 472. Im Umkehrschluss heißt dies: Im Landesteil Westfalen- Lippe gibt es inzwischen nur noch 1.501 Apothekeninhaber/-innen. Im Vorjahr wa- ren es noch 1.541, vor 15 Jahren sogar noch 2.256. „Wir haben also seit 2002 mehr als ein Drittel der Selbständigen verloren und liegen hier jetzt auf dem Niveau des Jah- res 1972“, bilanziert Dr. Walter. Die deutlichsten Rückgänge gab es 2017 in den Städten Bochum, Dortmund (mit jeweils vier Apothekenschließungen), Gelsenkirchen, Meinerzhagen und Reck- linghausen (mit jeweils zwei Schließun- gen). Gegen den Trend entwickelte sich die Zahl der Apotheken in Münster: Sie

Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Apotheke am Bahnhof, Augustin-Wibbelt- Platz 1, 48734 Reken, Tel.: 2864 94810, E-Mail: apotheke@bahnhof-reken.de Vizepräsident Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231 253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Thorsten Gottwald Ludgerus Apotheke, Amtmann-Daniel- Straße 1, 48356 Nordwalde, Tel.: 02573 2247, E-Mail: mail@thorsten-gottwald.de Dr. Wolfgang F. Graute Dr. Graute´s Tiber-Apotheke, Tibergasse 2, Stifts-Apotheke, Hörder Semerteichstraße 188, 44263 Dortmund, Tel.: 0231413466, E-Mail: stiftsapo@aol.com Dr. Hannes Müller c/o Römer-Apotheke, Römerstraße 8a, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 7566, E-Mail: hannes.mueller1@gmail.com Sandra Potthast c/o Höke's Alte-Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234 431421, E-Mail: sandra.potthast@arcor.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke amMarkt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Dr. Philipp Schulte-Mecklenbeck c/o Bären-Apotheke, Rekumer Str. 18, 45721 Haltern am See, Tel.: 02364 2600, schultemecklenbeck@gmail.com Christine Weber c/o Westfalen-Apotheke, Riemker Straße 13, 44809 Bochum, Tel.: 0234 522170, E-Mail: christine.weber@mailbox.org Heinz-Peter Wittmann Adler-Apotheke, Auf dem Brink 1-3, 32289 Rödinghausen, Tel.: 05746 93920, E-Mail: post@AdlerRoe.de 48249 Dülmen, Tel.: 02594 7420, E-Mail: wolfgang.graute@gmx.de Michael Mantell

Stabile Rahmenbedingungen fordert Dr. Andreas Walter für die öffentlichen Apotheken angesichts eines dauerhaften Rückgangs der Zahl der Betriebs- stätten.

stieg, nach elf Schließungen in den ver- gangenen fünf Jahren, wieder um zwei Betriebsstätten. DieKammer sieht durchdenRückgang zwar keine akute Gefahr für die flächen- deckende Versorgung mit Arzneimitteln. „Aber in einigen Regionen und Städten wird die Luft allmählich dünner. Wir brau- chen daher stabile Rahmenbedingungen, damit die Apotheken auch weiterhin die flächendeckende Versorgungen über Tag und in der Nacht gewährleisten können“, so der Hauptgeschäftsführer der AKWL. <

45.200 Euro für den guten Zweck Rekordergebnis für Hilfsprojekt „Eine Dosis Zukunft“ nähert sich der 300.000-Euro-Marke

dentin Gabriele Regina Overwiening: „Das ist das beste Spendenergebnis seit Start unseres Projektes im Dezember 2009. Seither haben die Apotheken in Westfa- len-Lippe – mit tatkräftiger Unterstüt- zung ihrer Kunden und Patienten – bereits 291.000 Euro für das Projekt in den Slums von Tikia Para und Pilkhana gesammelt. <

> Für das Jahr 2017 ziehen die Apotheker- kammer und die Kindernothilfe erneut eine erfolgreiche Bilanz ihres gemeinsa- men Hilfsprojekts „Eine Dosis Zukunft“: „Im Laufe des Jahres 2017 sind mehr als 45.200 Euro an Spendengeldern für die Kinder in den Slums von Kalkutta zusam- mengekommen“, freut sich Kammerpräsi-

8 / AKWL Mitteilungs blatt 01-2018

RECHT

Arzneimittelwerbung des „Hollandmarktes“: Beim nächsten Mal wird es sehr teuer Wettbewerbszentrale erwirkt strafbewehrte Unterlassungserklärung

geschäftlichen Verkehr gegenüber Ver- brauchern in Deutschland für rezept- pflichtige Arzneimittel zu werben sowie für den Fall einer zukünftigen schuldhaf- ten Zuwiderhandlung gegen diese Ver- pflichtung, eine von der Wettbewerbs- zentrale festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen. Sollte der ter Huurne Markt somit erneut für in Deutschland verschreibungs- pflichtige Arzneimittel werben, könnte durch die Wettbewerbszentrale eine Ver- tragsstrafe festgesetzt werden. <

auch außerhalb von Apotheken in den Verkehr gebracht werden.

> Der in den Niederlanden (Haaksbergen/ Buurse) ansässige „Hollandmarkt ter Hu- urne“ hat in der Vergangenheit wiederholt in hiesigen Regionalzeitungen Anzeigen veröffentlicht, in denen u. a. für Arznei- mittel geworben wurde, die in Deutsch- land der Verschreibungspflicht unterlie- gen. Nach niederländischem Recht ist die Werbung für diese Arzneimittel zulässig, da sie dort nicht verschreibungspflichtig und damit nicht apothekenpflichtig sind. Sie dürfen in den Niederlanden somit

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Nachdem die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg eingeschaltet wurde, hat der ter Huurne Markt im November des vergangenen Jahres gegenüber der Wett- bewerbszentrale eine strafbewehrte Un- terlassungserklärung abgegeben, sich dar- in verpflichtet, es zu unterlassen, im

Versandhandelserlaubnis rechtfertigt nicht das Betreiben einer Rezeptsammelstelle Urteil des OLG Hamm: Rezeptsammlung ist der stationären Präsenzapotheke zuzuordnen

Apothekenleiterin wegen des nicht ge- nehmigten Betriebs einer Rezeptsam- melstelle gemäß § 24 Abs. 1 ApBetrO angestrengt.

> Eine erteilte Versandhandelser- laubnis rechtfertigt es nicht, ohne Genehmigung eine Rezeptsammel- stelle zu betreiben, wenn deren Betrieb sich nicht als Versandhan- del darstellt, sondern dem Bereich der stationären Präsenzapotheke zuzuordnen ist. So urteilte erneut ein Gericht, in diesem Fall das OLG Hamm, am 30. November 2017 (Aktenzeichen: 1-4 U 170/16). Im konkreten Fall hatte eine Apotheken- leiterin unmittelbar vor der Eingangstür einer Arztpraxis eine Rezeptsammelbox aufgestellt, in die außer Rezepte auch Be- stellscheine für rezeptfreie Arzneimittel eingeworfen werden konnten. Es erfolgte zudem der Hinweis, dass die Arzneimittel noch am selben Abend nach Hause gelie- fert werden, wenn der Einwurf bis 14 Uhr erfolge. Eine Genehmigung zum Betrieb dieser Rezeptsammelstelle lag nicht vor. Die Wettbewerbszentrale hatte daraufhin ein Verfahren gegen die

Sinne des § 24 Abs. 1 ApBetrO handele, da deren Betrieb sich nicht als Versandhandel darstelle. Versandhandelstypisch seien Bestellungen per Mail, Fax, Internet sowie ferner Bestellkataloge; dies war jedoch bei der in Rede stehenden Sammelbox nicht gegeben. Vielmehr sei die Sammelbox er- kennbar darauf angelegt, den Umsatz der Präsenzapotheke zu steigern. Auch die von der beklagten Apothe- kenleiterin in Erwägung gezogene Aus- lieferung über einen Logistiker – anstelle der bis dahin erfolgten Zustellung durch Boten der Apotheke – ändere nach Auffas- sung des OLG Hamm daran nichts. Darü- ber hinaus sah das OLG Hamm in dem vor- liegenden Fall auch einen Verstoß gegen § 24 Abs. 2 ApBetrO, wonach Rezeptsam- melstellen u. a. nicht bei Angehörigen der Heilberufe unterhalten werden dürfen. Aufgrund der Platzierung der Sammelbox unmittelbar vor der Tür zur Arztpraxis sei nach Auffassung des Gerichts der Tatbe- stand des nicht zulässigen Betriebs der Rezeptsammelstelle „bei Angehörigen der Heilberufe“ erfüllt gewesen. <

Urteil aus erster Instanz „einkassiert“

In der ersten Instanz vor dem Landgericht Bochum hatte die Apothekenleiterin noch obsiegt. Das Landgericht Bochum war allein aufgrund der erteilten Versander- laubnis von dem Betrieb einer sog. „Pick- up-Stelle“ im Rahmen des Versandhandels ausgegangen. In dem zweitinstanzlichen Verfahren vor dem OLG Hamm wurde das Urteil des Landgerichts Bochum abgeän- dert und die Apothekenleiterin mit Aner- kenntnisurteil zur Unterlassung des Be- triebs der Rezeptsammelbox im Hausflur vor der Arztpraxis verurteilt und ihr für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Ver- hängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro angedroht. Das OLG Hamm war der Auffassung, dass es sich bei der Sammelbox um eine nicht genehmigte Rezeptsammelstelle im

AKWL Mitteilungs blatt 01-2018 / 9

RECHT / APOTHEKENBETRIEB

Preisauszeichnung im Schaufenster Neues zur Preisangabenverordnung

Explosive Grundstoffe Flyer zur Überwachung in dieser Ausgabe

können Sie einem Artikel entnehmen, der unter www.akwl.de (Mitgliederbereich) Infos Pharmazie, Recht und Politik > Rat- geber Recht > Recht von A-Z unter dem Stichwort „Preisangabenverordnung“ ver- öffentlicht ist. <

> Apotheken sind bei der Präsenta- tion ihres Angebots zur Einhaltung der Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet.

> Unser Flyer mit Hinweisen zur Chemi- kalienabgabe (Explosivgrundstoff-Moni- toring) wurde vom Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Landeskriminal- ämtern überarbeitet und vom Bundesmi- nisterium des Innern aktualisiert zur Ver- fügung gestellt. Die Aktualisierung war insbesondere deshalb erforderlich, weil Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 um die nun ebenfalls zu überwachenden Stoffe Aluminiumpulver, Magnesiumpul- ver und Magnesiumnitrathexahydrat er- weitert wurde. Eine verdächtige Transaktion sowie erhebliches Abhandenkommen und Dieb- stahl von Explosivstoffen muss unverzüg- lich dem zuständigen LKA gemeldet wer- den. Der Flyer enthält Verdachtskriterien und Handlungsempfehlungen zum Explo- sivgrundstoff-Monitoring sowie die Kon- taktdaten der zuständigen Landeskrimi- nalämter. <

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu in der jüngeren Vergangenheit eine inte- ressante Entscheidung getroffen, die auch für Apotheken von besonderer Bedeutung ist: Der BGH entschied, dass die reine Prä- sentation einer Ware im Schaufenster ohne Angabe des Preises aufgrund des reinen Präsentationscharakters noch kein Angebot im Sinne der PAngV darstelle und somit keine Pflicht zu einer Preisangabe bestehe. Näheres zu dieser Entscheidung so- wie zu den Vorgaben der PAngV allgemein

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Alle Informationen zu diesem und vielen an- deren Themen finden Sie im internen Bereich auf unserer Website. Infos Pharmazie, Recht und Politik > Ratgeber

Recht > Recht von A - Z.

Verbot der Weitergabe von Zahlungsmittelentgelten Wettbewerbszentrale weist auf Neuregelung hin

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Den Flyer finden Sie in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts und im passwortge- schützten Mitglieder- bereich unserer Website unter Infos Pharmazie, Recht

und Politik > Viel gefragt > Viel gefragt: Gefahrstoffe > Verdacht auf illegale Herstellung von Explosivstoffen. Aufgrund der sensiblen Thematik wird besonders darum gebeten, von einer weiteren Veröffentlichung im Internet oder gar einer Weitergabe an Dritte abzusehen.

kauft oder Dienstleistungen bezahlt wer- den. Es ist damit nicht mehr möglich, et- waige Mehrkosten, die durch das Anbie- ten solcher Zahlungsformen entstehen, an den Verbraucher weiterzugeben. Der Verbraucher soll hierdurch vor unerwarte- ten Entgeltforderungen geschützt wer- den. Gerade imOnlinehandel ist diese Pra- xis verbreitet. Wir bitten um Beachtung. Andernfalls können wettbewerbsrechtliche Abmah- nungen von Mitbewerbern oder ein Ein- schreiten der Wettbewerbszentrale dro- hen. <

> Aufgrund von bei der Wettbe- werbszentrale eingegangenen Beschwerden gegen Apotheken hat die Wettbewerbszentrale auf folgende Neuregelung hingewie- sen: Seit dem 13. Januar 2018 ist es Händlern verboten, von Verbrauchern für beson- ders gängige bargeldlose Zahlungsmittel (Kreditkarten, Überweisungen, Lastschrif- ten, aber auch Zahlungen über Anbieter wie z. B. „paypal“) zusätzliche Zahlungs- entgelte zu verlangen, wenn Waren ge-

KOMPETENZ RETTET LEBEN

www.apotheker-ohne-grenzen.de

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APOTHEKENBETRIEB

Viel gefragt: Notfall Notfalltelefon der pharmazeutischen Großhandlung NOWEDA Ein Beispiel aus unserer Rubrik „Viel gefragt“ unter www.akwl.de

> Die pharmazeutische Großhand- lung NOWEDA bietet an, auch außerhalb der Geschäftszeiten in Notfällen benötigte Arzneimittel zu liefern. Dies kommt z. B. bei den zeitweilig vermehrt auftretenden Meningitisfällen und dem damit verbundenen Bedarf an größeren Mengen Rifampicin zum Tragen. Das Telefon ist sieben Tage in der Woche rund um die Uhr besetzt und steht allen Apotheken (auch Nicht-NOWEDA-Kunden) zur Verfügung. Dort eingehende Anrufe werden ent- gegengenommen und der Kontakt zu einem Ansprechpartner in der der Apo- theke nächstgelegenen NOWEDA-Nieder- lassung hergestellt, über die dann auch der Bezug des Arzneimittels erfolgen kann. Bitte hängen Sie die Nummer des Notfalltelefons in Ihrer Apotheke auf, da- mit Sie sie im Notfall zur Hand haben! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die NOWEDA das Notfalltelefon aus- schließlich für Notfälle, wie zum Beispiel einer Meningitisprophylaxe, anbietet. Der Service ist kostenpflichtig. Sollten nicht ausreichend flüssige Rifampicin-FAM bezogen werden können, besteht auch die Möglichkeit, flüssige Zu- bereitungen aus Tabletten herzustellen. Bitte beachten Sie dazu den Rezepturhin- weis zu Rifampicin im DAC/NRF. In Notfällen 0171 5140605 anrufen

Bei Einreichung einer BtM-Notfallverschreibung hat die Apotheke den verschreibenden Arzt, möglichst vor der Abgabe des Betäubungsmittels über die Belieferung zu informieren. Foto: ©auremar - stock.adobe.com

Buchstaben „N“ zu kennzeichnen und darf von der Apotheke nicht noch einmal beliefert werden. Es muss zusammen mit der Notfall-Verschreibung drei Jahre in der Apotheke aufbewahrt werden.

Dieses wird vom Bundesinstitut für Arz- neimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegeben. In dringenden Fällen ist das Verschrei- ben von Betäubungsmitteln aber auch auf einem „normalen Rezeptformular“ möglich, wenn dieses mit dem Vermerk „Notfall-Verschreibung“ gekennzeichnet ist. Alle Angaben, die gemäß § 9 BtMVV auf einem BtM-Rezept erforderlich sind, müssen auf der Notfall-Verschreibung ebenfalls enthalten sein. Wenn eine Notfall-Verschreibung in der Apotheke eingereicht wird, hat die Apotheke den verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt unverzüglich und möglichst vor der Abgabe des Be- täubungsmittels über die Belieferung zu informieren. Der Arzt wiederum ist verpflichtet der beliefernden Apothe- ke ein Betäubungsmittelrezept mit der entsprechenden Verschreibung unver- züglich nachzureichen. Das nachgereich- te Betäubungsmittelrezept ist mit dem

Bitte beachten Sie außerdem:

• Nach § 12Abs. 3 BtMVV ist eineNotfall- Verschreibung nur bis einen Tag nach Ausstellungsdatum gültig und darf da- nach nicht mehr beliefert werden. • Die Menge auf einer Notfall-Verschrei- bung muss auf die zur Behebung des Notfalls erforderliche Menge be- schränkt sein. • Eine Notfall-Verschreibung über Subs- titutionsmittel ist nicht zulässig. Sub- stitutionsmittel müssen immer auf einem BtM-Rezept verordnet werden. • Ein gefaxtes Rezept oder eine mündli- che Anweisung eines Arztes haben kei- ne Gültigkeit und berechtigen nicht zur Abgabe von Betäubungsmitteln.

Notfall-Verschreibung für BtM

Gemäß Betäubungsmittelverschreibungs- verordnung (BtMVV, § 8) dürfen Betäu- bungsmittel grundsätzlich nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (= Betäu- bungsmittelrezept) verschrieben werden.

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APOTHEKENBETRIEB

Dr. med. M. Mustermann Arzt für Onkologie Musterstr. 6, 99999 Musterstadt Tel.: 01234/ 567890

Frau Erika Mustermann Musterstraße 10 Musterstadt Rp.

12.08.64

Notfall-Verschreibung

Morphin-Musterpharm 20 mg, 20 Tabletten, Gemäß schriftlicher Anweisung

14.04.2015

Beispiel für eine Notfall-Verschreibung und für ein nachgereichtes BtM-Rezept Quelle: BfArM (FAQsBtMVV, Stand 02.10.2017)

und bis zu maximal 3 Packungseinhei- ten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) und • Epinephrin-AutoinjektoreninPackungs- größen von einer Einheit zur einmali- gen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer ana- phylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes von der Verschrei- bungspflicht ausgenommen. Die Regelung soll auch Heilpraktikern geeignete Arzneimittel verfügbar machen für den Fall, dass durch eine Neuralthera- pie in ihrer Praxis anaphylaktische Reakti- onen ausgelöst werden. Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Nachfrage mit, wie die Apo- theken bei der Abgabe verfahren sollen: Heilpraktiker verfügen nach dem Heil- praktikergesetz über eine „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, die durch das zustän- dige Gesundheitsamt erteilt wird. Unter Vorlage dieser Erlaubnis und des Perso- nalausweises sowie unter Nennung des Anwendungszweckes (für die Notfallbe- handlung schwerer anaphylaktischer Re- aktionen nach Neuraltherapie) kann der Heilpraktiker persönlich diese Arzneimit- tel in der Apotheke erwerben. <

• Die Ausstellung des BtM-Rezeptes durch einen anderen Arzt als den, der die Notfall-Verschreibung ausgestellt hat, ist nicht möglich.

einer Apotheke schriftlich zu vereinbaren. Die Lagerung muss in einem geeigneten Tresor erfolgen.

Wichtig für die beliefernde Apotheke

Notfallvorräte an BtM

Die Apotheke ist verpflichtet, die Not- fallvorräte mindestens halbjährlich, ins- besondere auf deren einwandfreie Be- schaffenheit sowie ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung, zu überprüfen. Ärzte dürfen die für den Notfallvorrat be- nötigten Betäubungsmittel bis zur Men- ge des durchschnittlichen Zweiwochen- bedarfs, mindestens jedoch die kleinste Packungseinheit, verschreiben. Die Vor- ratshaltung darf den durchschnittlichen Monatsbedarf eines Betäubungsmittels für Notfälle nicht überschreiten. Cave: In Alten- und Pflegeheimen ist die Einrich- tung eines Notfallvorrates nicht möglich. Seit dem 1. März 2011 bestehen für die Wirkstoffe Epinephrin und Dexametha- son entsprechend Arzneimittelverschrei- bungsverordnung (AMVV) Ausnahmen von der Verschreibungspflicht. So sind • Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwen- dung in wässriger Lösung in Ampullen/ Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff Epinephrin und Dexamethason: Für Heilpraktiker ohne Rezept?

Hospize und Einrichtungen der speziali- sierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) dürfen nach § 5 d der BtMVV ei- nen Vorrat an BtM für Notfälle bereit- halten. Dieser sogenannte Notfallvorrat muss sich in den Räumen des Hospizes bzw. der Einrichtung befinden und darf ausschließlich dazu dienen, den unvorher- sehbaren, dringenden und kurzfristigen Bedarf der Patienten sicherzustellen. Die Regelversorgung der Patienten erfolgt nach wie vor über individuell ausgestellte BtM-Rezepte. Soweit Hospize und Einrichtungen der SAPV von der Option eines Notfallvor- rats Gebrauch machen, müssen sie einen oder mehrere Ärzte damit beauftragen, die BtM für den Notfallvorrat mittels eines BtM-Anforderungsscheins zu ver- schreiben. Sie sind außerdem dazu ver- pflichtet, die lückenlose Nachweisführung über die Aufnahme und Entnahme von BtM in bzw. aus dem Notfallvorrat sicher- zustellen. Die Verantwortung der BtM- Nachweisführung trägt der verschrei- bungsberechtigte Arzt. Die Belieferung und Kontrolle des Notfallvorrats sind von Hospizen und Einrichtungen der SAPV mit

Quelle: ABDA, 08. März 2011, Änderung in der Verschreibungspflicht

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APOTHEKENBETRIEB

Wissen für die Praxis

Die Harnwegsinfektion (HWI) ist die häufigste bakteriell verursachte Entzündung. Frauen sind dabei deutlich häufiger betroffen als Männer. Jede zweite Frau erkrankt einmal in ihrem Leben an einer Zystitis. Foto: ©leszekglasner - stock.adobe.com

Häufig rezidivierende Zystitis der Frau Mannose und Cranberry in der Selbstmedikation

Aktuellste Studie an 308 Frauen Die Empfehlung basiert auf der aktuells- ten, im Jahre 2014 veröffentlichten dreiar- migen prospektiven, kontrollierten Studie an 308 Frauen zur Prävention von rezidi- vierenden Harnwegsinfektionen über 6 Monate [2]. Verglichen wurde die tägliche Einnahme von 50 mg Nitrofurantoin ge- genüber 2 g D-Mannose in einem Glas Wasser und die dritte Gruppe erhielt kein Scheinmedikament. Nach sechs Monaten war in der D-Mannose-Gruppe bei 14,6 Prozent der Patientinnen erneut ein Harn- wegsinfekt aufgetreten. In der Nitrofu- rantoin-Gruppe war dies bei 20,4 Prozent der Frauen der Fall, im Vergleich zu 61 Pro- zent in der unbehandelten Kontrollgrup- pe. Die Einnahme von D-Mannose war laut dieser Studie einer Langzeitpräventi- on mit Nitrofurantoin gleichwertig und „Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prä- vention und Management unkomplizier- ter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei erwachsenen Patienten“ vom 30. April 2017 kann D- Mannose bei häufig rezidivierender Zysti- tis der Frau zur prophylaktischen Anwen- dung empfohlen werden (Empfehlungs- grad C; Evidenzgrad Ib) [1].

> Von rezidivierenden Harnwegsin- fektionen spricht man, wenn mindestens zwei symptomatische Episoden pro Halbjahr oder mindes- tens drei Ereignisse pro Jahr auftreten. Mit einer Inzidenz von ein bis fünf Prozent bei jungen Frauen ohne sonstige relevante Begleiterkrankungen stellt die rezidivierende Zystitis eine sehr häufige Erkrankung dar. [1] Mannose- und Cranberry-Produkte sollen die Adhäsion von Bakterien an der Blasen- wand verhindern. Bakterien tragen auf der Zelloberfläche sogenannte Adhäsine, die es ihnen ermöglichen, sich an Zellen oder Strukturen des jeweiligen Wirtes an- zuheften. Wird die Bindungsstelle bei- spielsweise in der Harnblase durch gelöste Mannose besetzt, wird die Adhäsion des Bakteriums an das Epithel der Blase er- schwert bzw. verhindert.

verursachte signifikant weniger Neben- wirkungen. Allerdings zeigt die Studie einige me- thodische Schwächen auf, und die Ergeb- nisse müssen mit Vorsicht interpretiert werden. Zunächst ist die Anzahl der einge- schlossenen Teilnehmer relativ gering, so dass das Ergebnis möglicherweise verzerrt sein könnte. Außerdem handelt es sich nicht um eine doppelblinde, placebokont- rollierte Studie. Sowohl die Ärzte als auch die behandelten Patientinnen wussten, welche Behandlung angewendet wurde, wodurch die Angabe von Nebenwirkun- gen (Nocebo-Effekt) beeinflusst sein könnte. Da nicht gegen Placebo verglichen wurde, kann auch nicht beurteilt werden, ob der beobachtete Effekt allein auf die eingesetzten Wirkstoffe zurückzuführen ist oder darauf beruht, dass eine Behand- lung durchgeführt wurde. Auch die Autoren der Datenbank UpToDa- te bewerten „die veröffentlichten Daten über dieWirksamkeit von D-Mannsose bei der Prävention einer Zystitis als spärlich und nicht überzeugend. Außerdem sei da- rüber hinaus nicht bekannt, welche Urin- Konzentrationen von D-Mannose protek- Wirksamkeit „nicht überzeugend“

Mannose

Bei D-Mannose handelt es sich um einen Einfachzucker, der fast vollständig, unver- stoffwechselt über den Urin ausgeschie- den wird. Nach der aktualisierten Leitlinie

AKWL Mitteilungs blatt 01-2018 / 13

APOTHEKENBETRIEB

tiv wirken könnten und ob die orale Verabreichung von D-Mannose ein sol- ches Niveau mit den von den Herstellern empfohlenen Dosen erreichen kann. Trotzdem wollen sie nicht von der Ver- wendung abraten, wenn Frauen es als An- tibiotikum sparende Strategie versuchen wollen.“[3] Die Hemmung der bakteriellen Adhäsion an das Urothel ist auch für Cranberry-Pro- dukte beschrieben. Eine Empfehlung für die Langzeitprävention rezidivierender Harnwegsinfektionen von Cranberry-Pro- dukten kann gemäß Leitlinie aktuell nicht ausgesprochen werden, da die Studiener- gebnisse widersprüchlich sind. [1] Zu diesem Ergebnis kam auch die Cochrane Collaboration in einem Review aus dem Jahr 2012. In demReviewwurden 24 Studien (4473 Teilnehmer) untersucht, in denen verschiedene Cranberry-Produk- te mit Kontroll- oder alternativen Behand- lungen verglichen werden. „Cranberry- Saft kann derzeit nicht in der Prävention von Harnwegsinfektionen empfohlen werden, da dieser keinen signifikanten Vorteil zu haben scheint.“ [4] Tendenziell kam es bei den Teilnehmern, die Cranber- ry-Produkte einnahmen, im Vergleich zur Placebogruppe oder zu keiner Behandlung zu weniger Harnwegsinfektionen. Jedoch handelte es sich dabei um kein signifikan- tes Ergebnis. Bei dem Verzehr von Cran- berry-Produkten, vor allem dem Saft, über lange Zeiträume zeigte sich eine geringe Compliance. Er führte außerdem zu hohen Abbruchquoten. Cranberry

Cranberry-Produkte sollen die Adhärenz von Bakterien an der Blasenwand verhindern. Über die Studienla- ge berichten wir in dieser Folge von „Wissen für die Praxis.“ Foto: ©Tim UR - stock.adobe.com

Quellen: [1]"Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsin- fektionen bei erwachsenen Patienten": http:// www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/043- 044l_S3_Harnwegsinfektionen_2017-05.pdf [2] D-mannose powder for prophylaxis of recurrent urinary tract infections in women: a randomized clinical trial. Kranjčec B, Papeš D, Altarac S, World J Urol. 2014 Feb;32(1):79-84. Epub 2013 Apr 30 [3]uptodate: Recurrent urinary tract infection in women-Prevention Strategies: other compounds Authors: Thomas M Hooton, MD, Kalpana Gupta, MD, MPH, Section Editor: Stephen B Calderwood, MD Deputy Editor: Allyson Bloom, MD [4] Jepson RG, Williams G, Craig JC. Cranberries for preventing urinary tract infections. Cochrane Database of Systematic Reviews 2012, Issue 10. Art. No.: CD001321. DOI: 10.1002/14651858. CD001321.pub5.

Fazit

Eine prophylaktische Einnahme von D- Mannose kann gemäß Leitlinie bei rezidi- vierenden Harnwegsinfektionen in Rück- sprache mit dem Arzt unternommen werden. Allerdings weisen die Autoren der oben genannten Studie auch darauf hin, dass weitere Studien erforderlich sind, um diese ersten Ergebnisse zu validieren, zu- mal Angaben zu Maximaldosierungen und Langzeitrisiken derzeit nicht bekannt seien. <

Steuerfreies Ethanol Besondere gesetzliche Regelungen beachten

freier Ethanol darf in der Apotheke nur dann für die Arzneimittelherstellung ver- wendet werden, wenn der Apotheker eine Erlaubnis des Hauptzollamtes nach § 28 AlkStG besitzt. Durch die neue Alkohol-

> Die Vorschriften des Branntweinmono- polgesetzes und der Branntweinsteuer- verordnung wurden am 1. Januar 2018 durch das Alkoholsteuergesetz und die Al- koholsteuerverordnung abgelöst. Steuer-

steuerverordnung kann die Erlaubnis ent- sprechend §59 AlkStV jetzt ab einem vor- aussichtlichen Jahresbedarf von 25 Litern erteilt werden. <

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Vorsicht beim Verkauf von Chemikalien, die für die illegale Herstellung von Sprengstoff verwendet werden können! Verdächtige Transaktionen, erhebliches Abhandenkommen und Diebstähle von Stoffen und Gemischen, die die nach- stehenden Chemikalien* enthalten, sind der Polizei nach der Verordnung (EU) Nr. 98/2013** zu melden.

Chemikalie:

Wird verwendet als:

Wasserstoffperoxid

Desinfektionsmittel, Bleichmittel Treibstoff für Modellmotoren Ätzmittel, Metallbehandlung

Nitromethan Salpetersäure Natriumchlorat Kaliumchlorat

Bleichmittel, Sauerstofferzeuger

Natriumperchlorat Kaliumperchlorat Ammoniumnitrat ***

Düngemittel, Kühlkompressen Lackentferner, Lösungsmittel

Aceton

Hexamin

Brennstofftabletten

Schwefelsäure

Abflussreiniger, Batteriesäure

Kaliumnitrat, Natriumnitrat, Calciumnitrat Calcium-Ammoniumnitrat (Doppelsalz) Magnesiumnitrathexahydrat

Düngemittel, Nitratpökelsalz

Düngemittel

Düngemittel

Aluminiumpulver **** Magnesiumpulver ****

Farbpulver, Farbpaste

Bitte melden Sie freiwillig auch zu Fällen mit Kaliumpermanganat . *** * Bei Konzentrationen über 1% und weniger als fünf Bestandteilen in einer Stoffmischung ** ** Zu Einzelheiten verweisen wir auf die Verordnung selbst: http://eur-lex.europa.eu * *** Bei einer Stickstoffkonzentration (N) von 16 Gew.-% oder mehr im Verhältnis zum Ammoniumnitrat **** Partikelgrösse unter 200µm und mindestens 70% Anteil bei Gemischen

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