LSV-Sportforum
SERVICE
2. Rechtliche Grundlagen für die Datenverarbeitung
§ 23 KUG (Kunsturhebergesetz) wird in diesem Zusammenhang oft zur Aus legung herangezogen, etwa bei Bildern mit: • Personen als Beiwerk zu einer Land schaft oder Örtlichkeit, • Bildern von Versammlungen, Umzü gen oder ähnlichen Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, • oder Personen der Zeitgeschichte (meist nicht im Vereinskontext rele vant).
Die Mindestinformationen umfassen:
• Zweck der Verarbeitung (z. B. Doku mentation, Öffentlichkeitsarbeit) • Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse) • Dauer der Speicherung • Empfänger (z. B. Presse, soziale Medien) • Rechte der betroffenen Person (z. B. Widerspruch, Löschung) • Kontaktdaten des Verantwortlichen (z. B. Vereinsvorstand) Praxistipp: Diese Informationen sollten frühzeitig zur Verfügung gestellt wer den – etwa durch Hinweise in Einladun gen, Aushänge auf Veranstaltungen oder separate Informationsblätter. Wird die Veröffentlichung auf das berechtigte Interesse des Vereins gestützt, haben Betroffene jederzeit das Recht, der Verarbeitung zu wider sprechen – insbesondere, wenn be sondere persönliche Gründe dagegen sprechen. Der Widerspruch ist zu beachten, es sei denn, der Verein kann zwingende Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen. 5. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Im Datenschutz gilt das Prinzip des „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“. Das bedeutet: Jede Verarbeitung – also auch das Fotografieren und Veröffent lichen von Fotos – ist untersagt, sofern keine rechtliche Grundlage sie aus drücklich erlaubt. Für Bildaufnahmen kommen insbesondere zwei Rechts grundlagen in Betracht: Die Einwilligung ist die sicherste, aber auch aufwendigste Variante, da sie frei willig, spezifisch, informiert und unmiss verständlich erfolgen muss. Im Idealfall wird sie schriftlich dokumentiert, um die Rechenschaftspflicht des Vereins zu erfüllen (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Besonderheiten: • Bei Gruppenaufnahmen ist eine Ein willigung aller erkennbaren Personen notwendig. • Bei Minderjährigen ist die Einwilli gung der Sorgeberechtigten erfor derlich (Art. 8 DSGVO). • Die Einwilligung kann jederzeit wider rufen werden. Ab diesem Zeitpunkt darf das Foto nicht mehr verwendet werden und ist zu löschen oder un kenntlich zu machen. a) Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
3. Besondere Fälle – Beispiele aus der Vereinspraxis
Erlaubt ohne Einwilligung:
• Eine Fußballmannschaft wird in Spielszenen fotografiert. Die Bilder werden für die Vereinswebseite ver wendet. Dies kann in der Regel über ein berechtigtes Interesse gedeckt werden. • Bei einem öffentlichen Stadtlauf wird das Teilnehmerfeld aus der Totalen aufgenommen. Personen sind Beiwerk – keine Einwilligung notwendig.
• Nicht erlaubt ohne Einwilligung:
• Nahaufnahme eines Gastes bei einer Vereinsfeier in einem intimen oder kompromittierenden Moment. • Foto eines minder
b) Berechtigtes Interesse des Vereins (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
jährigen Teilneh mers bei einem Feriencamp ohne Einwilligung der Eltern.
In bestimmten Fällen kann die Ver arbeitung auch auf ein berechtigtes Interesse des Vereins gestützt wer den. Dieses muss jedoch im Einzelfall geprüft und dokumentiert werden.
4. Informations
pflichten gemäß Art. 13 DSGVO
Zulässig ist eine Veröffentlichung auf dieser Basis nur dann, wenn:
Unabhängig davon, auf welcher Rechts grundlage Fotos ver arbeitet werden: Die betroffenen Personen müssen umfassend informiert werden.
• die Veröffentlichung zur Erreichung eines legitimen Vereinsziels notwen dig ist (z. B. Öffentlichkeitsarbeit), • und keine schutzwürdigen Interes sen der abgebildeten Person ent gegenstehen.
43
LANDESSPORTVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.
Made with FlippingBook. PDF to flipbook with ease