LSV-Verbandstag
SPORT UND UMWELT
Sport und Umwelt
Aktionsplan Ostseeschutz 2030 (APOS 2030)
2030 (APOS 2030)“ vorgestellt und damit die Nationalparkpläne zurück gestellt hat, wurde der Landesregierung durch den LSV zusammen mit dem organisierten Wassersport im Sommer 2024 ein Positionspapier und damit umfangreiche Unterstützungsangebote zur Verbesserung des Ostseezustandes vorgelegt. Dies Schreiben ist auch allen Parteien des Landtages zugeleitet worden. Die Zuarbeit und die Ausgestaltung des umfangreichen Maßnahmenpakets zum APOS 2030 wird den Wassersport in den nächsten Jahren herausfordern. Erste Netzwerkaktivitäten zu Tourismus- und Naturschutzorganisationen wurden bereits aufgenommen, ein Vertreter des Landes-Kanu-Verbandes wurde als Delegierter für den wissenschaft lichen Beirat zum APOS 2030 berufen. Der LSV wird die Wassersportverbände bei diesen Aufgaben unterstützen und fortlaufend über den Fortgang der Arbeiten z.B. auf der LSV-Homepage informieren. Das ehemalige Umweltministerium (jetzt Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, MEKUN) hat mit dem LSV sogenannte Freiwillige Vereinbarungen über die relevanten Sporträume der NATURA2000-Schutz gebiete abgeschlossen. Diese Verträge mit dem Land zur sportlichen Nutzung der NATURA-Schutzgebiete werden sukzessive in behördenbindende Managementpläne überführt, da die Naturschutzverwaltung dazu ver pflichtet ist, jedes einzelne NATURA Schutzgebiet durch eine Management planung zu begleiten. Durch die Managementpläne werden alle Maß nahmen koordiniert, die dazu beitragen, die Schutzwürdigkeit der Gebiete zu festigen bzw. zu entwickeln. Für einzelne, Sport und Naturschutz (NATURA 2000)
verbliebene NATURA2000-Teilgebiete müssen die von der EU geforderten Managementpläne weiterhin fertig gestellt werden. Die EU fordert aber darüberhinaus- gehend die turnusmäßige Überprüfung der Pläne. Somit bleibt auch in den nächsten Jahren eine Befassung und Einflussnahme der Vertreter des orga nisierten Sports auf die Ausgestaltung der Managementpläne notwendig. Die Revisionsaktivitäten des MEKUN laufen derzeit nur sporadisch an. Zudem sieht der APOS2030 vor, die bestehende Managementplanung für drei NATURA2000-Schutzgebiete der Ostsee zu verschärfen. Der LSV und der organisierte Wassersport werden diese Maßnahmen begleiten. Ziel der Richtlinie war es, alle Gewässer der EU bis 2015 in einen „guten ökolo gischen Zustand“ (zurück) zu versetzen bzw. die dafür notwendigen Aktions pläne aufgestellt zu haben. Der LSV ist Mitglied in den eingerichteten Fluss gebietsbeiräten. Die bisher vorgestell ten und mittlerweile hinsichtlich der Vorhaben abgeschlossenen Maßnah menpläne berühren den organisierten (Wasser-) Sport durchaus an zahlreichen Stellen, bisher aber ohne negative Auswirkungen für den Sport. Das für 2015 vorgesehene Zustandsziel, wurde für viele Gewässer in Schleswig-Holstein nicht erreicht, so dass die Maßnahmen pläne an vielen Stellen nachgebessert werden müssen (oft in der Kritik: die Nährstoffbelastung der Gewässer). Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung berühren die Sportausübung selten, so dass negative Auswirkungen auf die Sportausübung nicht zu erwarten sind. Sport und Gewässerschutz (EU-Wasserrahmenrichtlinie)
Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahl periode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2022-2027) wurde die mögliche Einrichtung eines schleswig holsteinischen Meeresnationalparks Ostsee (NPO) thematisiert und ange kündigt, hierzu einen intensiven Konsultationsprozess und Diskussio nen mit den Ostsee-Anrainerkreisen und -kommunen sowie den relevanten gesellschaftlichen Interessenvertre tungen zu führen. Der LSV sowie Vertreter*innen des organisierten Wassersports (Landes fach- und Spitzenverbände) nahmen an den Veranstaltungen im Rahmen des Konsultationsprozesses teil. Für eine Verbesserung des Ostsee- zustandes werden vom Wassersport als wesentliche Einflussgrößen die Eutrophierung, die Sauerstoffarmut, der Temperaturanstieg, die Munitions altlasten und die hydrographischen Randbedingungen eines Binnenmeeres angesehen. Ein verbesserter Flächen gebietsschutz durch einen NPO würde hierzu wenig beitragen. Deshalb wurde seitens aller Stakeholder mit Ausnahme der Naturschutzorganisationen zur Zielrichtung des Konsultationsver fahrens letztlich eine klar ablehnende Haltung festgestellt. Dies auch, weil seitens des Umweltministeriums während des gesamten Prozesses keine weitergehenden Informationen bereitgestellt wurden und eine Aus einandersetzung in der Sache damit mangels Grundlage quasi unmöglich war. Gleichzeitig wurde verdeutlicht, dass sich alle teilnehmenden Interessen vertretungen und so auch der organi sierte Wassersport zu keinem Zeit punkt einem wirksamen Ostseeschutz verweigern.
Nachdem die Landesregierung im März 2024 den „Aktionsplan Ostseeschutz
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LANDESSPORTVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.
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