forumpoenale_2_2008

DOKUMENTATION

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des Bundesratsvorschlags für die Revision des Betäubungs- mittelgesetzes von 2001 19 reaktiviert. Der nach dem Willen der Initianten neu in die Bundesverfassung aufzunehmende Art. 105a stellt, im Rahmen der durch den Jugendschutz ge- botenen Schranken, den Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie Besitz, Anbau und Erwerb derselben für den Eigenbedarf straffrei und verpflichtet den Bund, an- stelle eines Verkaufsverbots geeignete Vorschriften für den Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr und den Han- del zu schaffen. 20 Die Gesundheitskommission des Stände- rates (SGK) hat die Volksinitiative im Einklang mit Bundes- rat und Nationalrat abgelehnt. 21 Erfolglos blieb nach einem Nein in der Nationalratskommssion auch der Kompromiss- vorschlag der SGK, zwar den Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis durch Volljährige zu erlauben, den Verkauf aber weiterhin strafbar zu lassen. Nachdem unterdessen auch der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats zuge- stimmt und die Hanfinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ab- lehnung empfohlen hat, müssen nun die Stimmbürger über die zukünftige Gangart in der schweizerischen Drogenpoli- tik entscheiden. 22

Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Massnahme auszu- sprechen wäre. 12

Minimal-Revision des Betäubungsmittel­ gesetzes Unter Zurückstellung der umstrittenen Cannabisproblema- tik haben sich die eidgenössischen Räte auf eine Teilrevisi- on des BetmG und damit auf den kleinsten gemeinsamen Nenner der im Jahre 2004 gescheiterten umfassenden Revi- sion des BetmG geeinigt. 13 Die vier Säulen der eidgenös- sischen Drogenpolitik – Prävention, Therapie und Wieder- eingliederung, Schadenminderung und Überlebenshilfe sowie Kontrolle und Repression – werden eine definitive Gesetzesgrundlage erhalten 14 und die bis anhin unter Befris­ tung stehende ärztlich kontrollierte Heroinabgabe soll end- gültig legalisiert werden. 15 Ausserdem wird ein Zweckarti- kel in das BetmG aufgenommen, der das Ziel der Abstinenz betont. 16 Der Jugendschutz und die Prävention sollen zum einen durch die Ausweitung der Gefährdungsmeldung bei Suchtproblemen Minderjähriger und zum anderen durch eine Verschärfung der Strafdrohung bei der Abgabe von Be- täubungsmitteln an Jugendliche gestärkt werden. 17 Nach Bereinigung letzter Differenzen zwischen National und Stän- derat wird mit einem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Jahre 2009 gerechnet. 18 Kompromisslose Ablehnung der Hanf- Initiative Das Komitee «Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität» hat mit der Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Poli- tik mit wirksamem Jugendschutz» die einstige Stossrichtung 12 Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung der Verfahren im Bereich der leistungsabhängigen Schwerverkehrs- abgabe, BBl 2005, 9539, 9545. 13 Entwurf Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psycho- tropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG), BBl 2006, 8629; Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates v. 4.5.2006, Parlamentarische Initiative Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes, BBl 2006 8573; Stellungnahme des Bundesrates v. 29.9.2006, BBl 2006, 8645; vgl. zur Zusammenfas- sung von Botschaft, Bericht und Beratungen http://www.parlament. ch/afs/data/d/rb/d_rb_20050470.htm; http://www.bag.admin.ch/ themen/drogen/00042/02942/02949/index.html?lang=de. 14 Vgl. Art. 1a Abs. 1 der Entwurfsfassung, BBl 2006, 8629, 8630; http://www.parlament.ch/afs/data/d/rb/d_rb_20050470.htm. 15 Vgl. Art. 3e der Entwurfsfassung, BBl 2006, 8629, 8633; http:// www.parlament.ch/afs/data/d/rb/d_rb_20050470.htm. 16 Vgl. Art. 1 Abs. 1 lit. a der Entwurfsfassung, BBl 2006, 8629; http:// www.parlament.ch/afs/data/d/rb/d_rb_20050470.htm. 17 Vgl. Art. 3c und Art. 19a der Entwurfsfassung, BBl 2006, 8629, 8632,8638;http://www.parlament.ch/afs/data/d/rb/d_rb_20050470. htm. 18 http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00042/02942/02949/in- dex.html?lang=de; vgl. auch bereits Medienmitteilung der Kommis- sion für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates v. 17.10.2007, http://www.parlament.ch/d/Medienmitteilungen/Sei- ten/mm_2007-10-17_072_01.aspx.

19 Vgl. Bundesamt für Gesundheit, Medienmitteilung v. 9.3.2001, http://www.admin.ch/cp/d/3aa8a991_1@fwsrvg.bfi.admin.ch. html. 20 Vgl. Vorprüfung der Eidgenössischen Volksinitiative «für eine ver- nünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz», BBl 2004, 4223, 4225 und zum Zustandekommen BBl 2006, 1889; Botschaft des Bundesrates v. 15.12.06, BBl 2007, 245, 247. 21 Botschaft des Bundesrates v. 15.12.06, BBl 2007, 245; http://www. parlament.ch/cv-geschaefte?gesch_id=20060106. 22 Verhandlungen des Ständerates v. 11.3.2008, http://www.parla- ment.ch/ab/frameset/f/s/4802/265045/f_s_4802_265045_265293. htm.

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