IT-Recht Kanzleibroschüre

ist die Ausgestaltung des vertraglichen Haftungsregimes nach den Vorgaben der Formularvertragskontrolle. Hier werden mögliche Beschränkungen der Haftung des Providers und die Minimierung etwaiger Haftungsrisiken gesucht, gleichzeitig aber auch faire und gerechte Gewährleistungsregeln bei Störungen der Cloud-Dienste unter Beachtung der formularvertraglichen Möglichkeiten formuliert. Ergänzung finden unsere Allgemeinen Cloud Bedingungen regelmäßig durch Bestimmungen über Eskalationsverfahren und über Mechanismen der frühzeitigen außergerichtlichen Konfliktlösung, sollte tatsächlich einmal Streit zwischen den Parteien entstehen. § 10 Laufzeit und Beendigung : Wesentliche Abstimmungsfragen rufen die Klauseln zur Laufzeit und Beendigung der Vertrags- beziehungen hervor. Ob Ihre Cloud-Leistungen ohne zeitliche Begrenzung als Dauerschuldverhältnis oder zeitlich befristet mit Verlängerungsoptionen angeboten werden, hat unterschiedliche vertragliche Ausgestaltungen zur Folge. Diese Bedingungen sind außerdem mit der Kontrolle von Formularverträgen in Einklang zu bringen, um den Nutzer Ihrer AGB nicht einseitig zu benachteili- gen. Ergänzung finden die Klauseln zur Beendigung des Cloud Computing-Vertrages durch die Bestimmung etwaiger Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags. § 11 Datensicherheit und Datenschutz sowie Vertraulichkeit und Geheimhaltung : Das deutsche Datenschutzrecht ab- verlangt Cloud Computing-Anbietern unterschiedliche Herausforderungen, je nach dem welche Leistungen konkret angeboten werden. Gegebenenfalls ist die Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten bzw. ein Vertrag zur Auftragsdatenver- arbeitung zu entwerfen und in die Vertragsbeziehung zu integrieren. Hier haben die Parteien hohe gesetzliche Hürden zu erfüllen, um die Anforderungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts erfüllen zu können. Ergänzend sind spezielle Klauseln zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung hinsichtlich der wechselseitig zur Kenntnis gebrachten Informationen zu formulieren, um Geschäftsgeheimnisse und andere Interessen bestmöglich zu wahren. § 12 Exit Management und Insolvenz bzw. drohende Insolvenz einer Vertragspartei: Im Widerstreit verschiedener Cloud-An- bieter versuchen unsere Kunden auch durch kundenfreundliche Vertragsbedingungen am Markt einen Vorsprung gegenüber den Mitbewerbern zu erhalten. Mithin größte Sorge der User von Cloud-Leistungen ist – neben der Frage der Datensicherheit – die nur schwer lösbare Bindung von dem einmal gewählten Cloud-Anbieter. Sicherlich sind diese Bedenken nicht unbegründet, lässt sich doch nur schwer bspw. das gesamte IT-System zu einem anderen Anbieter portieren. Um hier kundenfreundliche Möglichkeiten zu schaffen, finden sich regelmäßig spezielle Exit Management-Klauseln in unseren Vertragsbedingungen, die eine Migration ermög- lichen und etwaige Unterstützungshandlungen des Cloud-Anbieters formulieren, diesem gleichzeitig aber eine finanzielle Entschä- digung für den geleisteten Aufwand zusprechen. Vergleichbar werden Escrow-Klauseln formuliert, die zu einer Quell Code-Hinter- legung führen und so die Unsicherheit der Insolvenz des Cloud-Anbieters für den Kunden kalkulierbar machen. Dabei wird dem Geheimhaltungsinteresse des Cloud-Anbieters Rechnung getragen. § 13 Schlussbestimmungen : Am Ende finden sich standardisierte Vertragsbedingungen, die – angepasst auf die Bedürfnisse und Vorstellungen des Cloud-Anbieters – spezielle Abreden über Nebenabreden, Vertragsergänzungen, Schriftformbedürfnisse, das anwendbare Recht, den Erfüllungsort, den Gerichtsstand für gerichtliche Streitigkeiten sowie gegebenenfalls Klauseln über außergerichtliche Schlichtungsverfahren enthalten. Eine salvatorische Klausel zum Abschluss des Vertragswerkes soll die Wirk- samkeit des Vertrages erhalten, sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder im Laufe der Zeit werden.

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