IT-Recht Kanzleibroschüre

IT - Outsourcing

Standardklauseln eines Outsour- cing-Vertrages, die an die spezifischen Bedürfnisse anzupassen sind: • Präambel • Definitionen • Leistungsbestimmung in inhaltlicher und technischer Sicht (Leistungs- scheine, Service Level Agreements) • Entgeltleistungspflichten für Bera- tung, Konstruktion und Betrieb • Wechselseitige Mitwirkungspflichten aller Beteiligten • Kommunikationswege und Eskalati- onsverfahren • Change Request • Einräumung von Nutzungs- und Ver- wertungsrechten (Lizenzierung) • Gewährleistung und Haftung • Datensicherheit, Datenschutz und Geheimhaltung • Konkurrenzschutzklauseln und Wett- bewerbsabreden • Vertragslaufzeit, Beendigung und Exit Management • Nachvertragliche Migrationspflichten

IT-Outsourcing betrifft alle Bereiche von Unternehmen, in denen Informations- technologien ausgelagert und externen, spezialisierten Leistungszentren übertra- gen werden. Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht begleitet Outsour- cing-Prozesse in allen Phasen, beginnend im Stadium der Vorbereitung und Planung über die Konstruktions- und Migrationsphase bis hin zur Betrieb- sphase . Rechtliche Projekt-Beratung und Risikoanalyse begleiten alle genannten Stadien des Outsourcing-Verfahrens, das sich als Querschnittsmaterie verschiede- ner Rechtsgebiete darstellt. Bei der Vertragsgestaltung stellen sich zahlreiche der bereits unter dem Stich- wort „Cloud Computing“ vorgenannten Fragestellungen, die jedoch schon bei der richtigen vertragsrechtlichen Einord- nung des konkreten Outsourcing-Ver- trages Schwierigkeiten aufwerfen: Je nach individueller Ausgestaltung des Outsourcing-Projektes beinhaltet der Ver- trag kaufrechtliche, miet-, dienst- und/ oder werkvertragliche Komponenten, die bedeutende Auswirkungen auf den

Leistungsinhalt, die Fragen der Gewähr- leistung, der Haftung, der Vertragsbeen- digung durch Kündigung, der Inhaltsände- rung (Change Request) und des Betriebs sowie der Wartung zeigen. Ergänzend sind urheber- und daten- schutzrechtliche Fragestellungen zu beantworten. Je nach Projekt kann die Auslagerung von IT-Leistungen auch arbeits- und gesellschaftsrechtliche Herausforderungen an die Projektlei- tung stellen. Hier bietet die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht ein ständiger und vertrauensvoller Ansprech- partner für die Beteiligten des Outsour- cing-Prozesses.

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