IT-Recht Kanzleibroschüre

men und das konkrete Projekt individuell zugeschnittenen Web-Design-Verträgen vermeidet hier Streit und beugt Kosten- fallen vor. Häufig scheint man sich zu Beginn des Projekts noch sicher, welches Cont- ent-Management-System implementiert werden soll, wie das Layout auszusehen hat oder welche Performance erreicht werden soll und ist dann überrascht, wenn im Laufe der Zusammenarbeit doch plötzlich Meinungsverschiedenheiten darüber entstehen. Dieser viel öfter, als man vielleicht denkt, anzutreffende Fall, lässt sich vermeiden, indem man Lastenhefte erstellt und in den Vertrag ein Pflichtenheft mit auf- nimmt, das spezifiziert, was geschuldet ist. So beugen Sie späteren Streitigkeiten vor. Zugleich empfiehlt sich auch, schon jetzt festzuhalten, ob Sie, wenn Ihr Kunde im Laufe des Projekts doch noch Ände- rungswünsche haben sollte, diese zu prüfen oder gar ihnen zu entsprechen haben und was Sie dafür jeweils als Ge- genleistung verlangen können. Ihr Kunde wird außerdem einen Zeitplan festlegen wollen, wie Ihre Entwicklungs- arbeit voranzuschreiten hat. Ein solches Arrangement muss aber nicht nur zusätz- lichen Druck für Sie bedeuten, sondern bietet eine Chance, die Kundenzufrieden- heit zu erhöhen und außerdem für den Fall vorzusorgen, dass der Auftraggeber später behauptet, nicht das bekommen zu haben, wofür er gezahlt hat. Wird ein solcher Projektplan verein- bart, sollte der Vertrag auch vorsehen, dass der Kunde für jeden Abschnitt des Projekts eine gewisse Zeit, z.B. vierzehn Tage, Ihr Produkt prüfen kann und den betroffenen Abschnitt dann abzunehmen, sprich - bestenfalls natürlich schriftlich - zu billigen, also gutzuheißen hat. Angeb- liche Mängel, die er hier schon erkennt, kann er Ihnen dann später schon deshalb nicht mehr entgegenhalten. Zugleich wird ein Teil Ihrer Vergütung fällig. À propos Vergütung . Als Webdesigner sind Sie vielleicht versucht, das Recht Ihres Auftraggebers die entwickelte Web-Präsenz auch zu nutzen, davon abhängig zu machen, dass er auch Ihr Entgelt vollständig gezahlt hat. Eine solche Regelung wird vor Gericht aber in der Regel keinen Bestand haben. Es gibt aber Möglichkeiten, wie Sie sich

absichern können. So können Sie bei entsprechender Vereinbarung z.B. den Quellcode zurückhalten, bis Ihr Kunde zahlt. Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht, Rechtsanwalt Privatdo- zent Dr. Michael Anton und sein wissen- schaftliches Team helfen Webdesigner und Grafikern durch richtige Vertragsge- staltung, rechtliche Fallen zu vermeiden und Chancen zu nutzen.

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