IT-Recht Kanzleibroschüre

tenschutzrecht

In der Informationsgesellschaft ist es fast unmöglich ein Unternehmen zu finden, das nicht in irgendeiner Weise Daten erfasst, sammelt und auswertet - über seine Kunden, sein Personal, seine Konkurrenten und, und. Nirgendwo fallen mehr Daten an als in der IT-Branche. Heutzutage muss jedes Unternehmen eine Webpräsenz unterhalten und schon allein dadurch kommt es mit dem Thema Datenschutz in Kontakt. Das Datenschutzrecht besteht aus einem weit verästelten System von Vorschriften auf europäischer wie nationaler Ebene und hierzulande auch noch von Gesetzen des Bundes und der Länder. So sind vor allem das Telemediengesetz (TMG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgesetze der Länder zu

beachten. Diese komplizierte Mischung von Vorgaben verbunden mit der ständi- gen technischen Entwicklung, mit der Ge- setzgeber und Rechtsprechung oft nicht Schritt halten können, macht es mitunter sehr schwierig, zu erkennen, wozu man letztlich verpflichtet ist. Verstöße gegen die datenschutzrecht- lichen Vorschriften können zu emp- findlichen Sanktionen führen: Bestimmte Rechtsverstöße können von Konkurren- ten verfolgt werden. Es drohen dann kostspielige Abmahnungen . Manche werden sogar durch Aufsichtsbehörden geahndet. Hier können Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich verhängt wer- den. Und im Extremfall kann sogar die Datenverarbeitung behördlich unter- sagt werden. Das kann die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Auf jeden Fall

schadet aber mangelnde Aufmerksamkeit für datenschutzrechtliche Fragen dem Image, gerade im gegenwärtigen Klima. Bei Ihrer Compliance im Datenschutz werden Sie von der Kanzlei für Wirt- schafts- und Vermögensrecht, von Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Michael Anton und seinem wissenschaftlichen Team nach Ihren Bedürfnissen umfas- send unterstützt.

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