IT-Recht Kanzleibroschüre

E-Commerce & E-Banking E-Commerce ist die Absatzform des 21. Jahrhunderts. Im Business to Consumer (B2C)-Bereich drängt der Online-Handel den stationären Einzelhandel mehr und mehr zurück und auch im Business to Business (B2B)-Bereich wächst stetig seine Bedeutung. Auch für die IT-Branche bietet er sich als probates Absatzinstru- ment an, vielleicht sogar hier zum Teil be- sonders gut, als beispielsweise Software

schnell und günstig über das Internet ausgeliefert werden kann - sofern sie nicht sowieso nur serverseitig angeboten wird. Der Absatz über das Web bietet aber nicht nur Chancen , sondern bietet auch Risiken . Der Geschäftsverkehr über das Internet wird vom Gesetzgeber, sowohl dem deutschen als auch dem der Euro- päischen Union, mit besonderer Vorliebe in schneller Folge mit neuen rechtlichen Regeln überzogen. Betroffen ist hiervon besonders der B2C-Bereich, aber auch im B2B-Bereich gibt es Vieles zu beachten. Gerade erst hat sich der Kern dieser Re- geln wieder einmal deutlich geändert, als am 13.6.2014 das Gesetz zur Umset- zung der EU-Verbraucherrechte-Richt- linie in Kraft getreten ist. Hinzu kommt eine mittlerweile kaum noch überschau- bare Menge an Rechtsprechung, die es bei Rechtsfragen des E-Commerce zu beachten gibt. Und wer nicht mit den aktuellen Entwicklungen der Rechtsla- ge Schritt hält, wird sehr schnell eine Abmahnung in Händen halten. Verstöße gegen zahlreiche Regelungen, die es im Internetabsatz zu beachten gibt, kön- nen von Interessenverbänden wie den Wettbewerbs- oder Verbraucherzentralen aber auch von Ihren Konkurrenten selbst - notfalls gerichtlich - verfolgt werden. Allein schon durch eine Abmahnung ent- stehen Ihnen nicht unerhebliche Kosten. Aber häufig folgen Rechtsverstößen auch noch Forderungsausfälle oder sogar weitere Schadensersatzverpflichtungen. Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö- gensrecht, Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Michael Anton und sein wissenschaftli- ches Team helfen Ihnen, die rechtlichen Herausforderungen zu meistern und das Potential dieser zukunftsträchtigen Ab- satzmethode erfolgreich zu nutzen.

von Waren oder Erbringung von Dienst- leistungen über ein Telemedium wie das Web schließen, sei es im B2B- oder im B2C-Bereich Vieles beachten, wenn Sie Ihre Webpräsenz für E-Commerce gestalten: Eingaben des Kunden müssen sich noch vor Abgabe der Bestellung kor- rigieren lassen, bestimmte Informationen zum Vertrag müssen dem Kunden in be- stimmter Weise mitgeteilt werden, nach Abgabe der Bestellung muss der Kunde eine Bestätigung erhalten und er muss in bestimmter Art und Weise Kenntnis von etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen (AGB) nehmen können. Wenn Sie an Endkunden und Verbrau- cher Waren oder Dienstleistungen abset- zen, gibt es weitere Vorgaben: Schon vor der Bestellung müssen Sie bekanntge- ben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel Sie akzeptie- ren wollen, Sie haben den Verbraucher in ganz bestimmter, noch umfassender als Ihre Geschäftskunden zu informieren und ihn insb. über sein Widerrufsrecht

zu belehren, sich ohne Begründung vom Vertrag lösen zu können. Selbst die Beschriftung des Button, über den der Kunde die Bestellung letztendlich abgibt, ist vorgegeben. Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö- gensrecht, Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Michael Anton und sein wissenschaft- liches Team beraten Sie bei der Erstel- lung eines neuen Internetauftritts über die rechtlichen Anforderungen oder überprüfen Ihre bereits bestehende Webpräsenz darauf, ob diese mit dem aktuellen Recht in Einklang steht. Insb. wenn Sie Ihre Site nach der Neuregelung vom 13.6.2014 noch nicht angepasst haben, empfiehlt sich eine schnelle Überprüfung. Noch mehr gibt es zu beachten, wenn Sie Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (AGB) verwenden. Im E-Commerce gibt es einige Besonderheiten bei der Frage, wie AGB gegenüber Verbrauchern überhaupt in einen Vertrag einbezogen

So müssen Sie, wenn Sie als Unterneh- mer einen Vertrag über eine Lieferung

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