IT-Recht Kanzleibroschüre

Innovationsschutz

Der Schutz innovativer IT-Leistungen un- serer Unternehmensmandanten ergänzt das Leistungsportfolio der Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögensrecht im IT- Recht. Die Bandbreite unterschiedlicher Schutzrechte und –instrumente reicht dabei vom Patent- und Gebrauchs- musterrecht, über das Urheber- und Designrecht bis hin zum Markenrecht und Wettbewerbsrecht . Schutzbedürftig sind insbesondere Software, Computerprogramme und IT-Applikationen . Der Softwareschutz kann als „computerimplementierte Erfindung“ ausnahmsweise über das Patentrecht erfolgen, wenn und insoweit das Computerprogramm ein techni- sches Mittel zur Lösung eines techni- sches Problems darstellt (so genanntes „Technizitätserfordernis“). Regelmäßig unterfällt der Quellcode der Software jedoch als Sprachwerk dem urheber- rechtlichen Schutz. Dabei schließen sich der patentrechtliche und urheberrecht- liche Softwareschutz nicht gegenseitig aus, sondern können auch gleichzeitig vorliegen. Schutzbedarf besteht zuweilen auch für die Benutzeroberfläche bzw. Benutzerführung von Computerpro- grammen , deren Ausgestaltung hierfür jedoch besonderen Voraussetzungen unterfallen muss. unterfallen, wobei zwischen dem Schutz einzelner Elemente und dem Schutz der Webseite in ihrer Gesamtheit unterschie- den werden muss. Besonderheiten beste- hen auch für suchmaschinenoptimierte Homepages, die einen erleichterten Schutz erfahren. Immaterialgüterschutz kann unter beson- deren Voraussetzungen auch für Inter- netblogs, Multimediashows, virtuelle Welten und IT-Kunstwerke sowie für Digitalisierungen bestehen. Neben dem Schutz von Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastischen Darstellungen sind in der IT-Branche ins- besondere auch der Schutz von Daten- banken und Informationssammlungen praxisrelevant. Auch Homepages und Webseiten können urheberrechtlichem Schutz

Im Bereich Innovationsschutz prüft die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermögens- recht für seine Unternehmensmandan- ten, • ob Ihre Vorhaben gegen fremde Immaterialgüterrechte oder die Regeln des Wettbewerbsrechts verstoßen und • ob eigenes geistiges Eigentum , Innovation, Know-How und Mar- kenrechte Ihres Unternehmens von Dritten durch unberechtigte Verviel- fältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung und Verwertung verletzt wurden. Dabei bewerten wir Abmahnungen gegenüber Ihrem Unternehmen im Ge- schäftsverkehr, überprüfen strafbewehr- te Unterlassungserklärungen , formu- lieren diese bei Bedarf in Ihrem Interesse neu und verteidigen Ihre Interessen im Markt gegen unberechtigte Angriffe . Berechtigte Abmahnungen werden im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen für Sie verhandelt. Gleichzeitig verfolgen wir Angriffe gegen Ihre Immaterialgüterrech- te im Bereich IT: Wir formulieren Unter- lassungs- und Schadensersatzansprüche und setzen diese für Ihr Unternehmen durch. In Ergänzung hierzu formulieren wir für unsere Unternehmensmandanten alle Ar- ten von Lizenzverträgen , mit Hilfe derer Kunden, Usern und Dritten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Innova- tionen unserer Mandanten eingeräumt werden.

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