IT-Recht Kanzleibroschüre

IT - VERTRAGSGESTALTUNG

In der schnelllebigen IT-Branche zählt die bahnbrechende Idee und die Um- wandlung der Idee in ein innovatives und den Markt überraschendes Produkt. Innovative Software und neue IT-Leis- tungen sind nach unserer Erfahrung nur die halbe Miete. Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens hängen wesentlich vom erfolgreichen Vertrieb ab, sprich von den Verträgen und Lizenzen , die Sie mit Ihren Kunden schließen. Die deutsche Rechtsordnung stammt aus dem Jahre 1900 und tut sich jedoch schwer mit Apps, Cloud-Computing oder auch nur etwas so scheinbar Sim- plem wie einer Software-Lizenz . Das Recht versteht es, wenn eine Sache den Eigentümer wechseln soll wie ein Acker oder ein Pferd, aber was ist, wenn Sie jemandem für ein monatliches Entgelt eine Folge von Nullen und Einsen über Mikrowellennetz und Satellit einmal um die Welt auf dessen Rechner senden wol- len - verkaufen Sie ihm eine Sache? Wer in der IT-Branche tätig ist, bewegt sich vielerorts selbst heute noch auf rechtlichem Neuland . Jeder Vertrag, der mit einem Kunden geschlossen wird, will sehr genau formuliert sein, um keine Abenteuer zu erleben. Wir Juristen legen dabei jedes Wort auf die Goldwaage! Die Kanzlei für Wirtschafts- und Vermö- gensrecht, Rechtsanwalt Privatdozent Dr. Michael Anton und sein wissenschaftli- ches Team stehen Ihnen bei der Gestal- tung Ihrer IT-Verträge zur Seite , sei es ein individuell ausgehandelter Vertrag für ein bestimmtes Projekt oder seien es Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) , die Sie viele Male wiederverwen- den wollen:

Das deutsche Recht, wie es die Gerichte anwenden, behandelt diesen Vertrag aber nicht anders, als wenn Sie ein Bröt- chen beim Bäcker erstehen. Es unterwirft es dem Recht, das beim Kauf von Sachen zur Anwendung kommt. Konsequenz davon ist z.B., dass Sie ab der Auslieferung der Software für jeden Fehler haften und dass Ihr Geschäfts- kunde jeden Fehler umgehend suchen, finden und melden muss, um seine Rech- te nicht zu verlieren. Bei einer solchen Regelung ist ein Streit vorprogrammiert. Weiter haben Sie als Entwickler bei dieser Einordnung keine Handhabe, wenn Ihr Kunde nicht so kooperiert, wie es der Entwicklungsprozess erfordert; Sie können ihn weder zwingen, noch sich von ihm lösen. Sorgfältige Vertragsgestaltung hilft Ihnen, dieses unangemessene Regime zu umgehen: Formuliert man z.B. die Leis- tung, die Sie zu erbringen haben, in ganz bestimmter Weise, lässt sich erreichen,

dass der Vertrag unter das Werkver- tragsrecht fällt. Dann hat der Kunde die Software ausführlich zu prüfen, wie es neue Software eben erfordert, ehe irgendwelche Mängelhaftung ins Spiel kommt. Idealerweise schließen beide Seiten die Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Protokoll ab, das festhält, dass die Software den Wünschen des Kunden entspricht. In der Folge haben Sie Sicherheit in Haftungsfragen und wissen, dass Ihr Kunde zufrieden war. Und sollte die Zusammenarbeit mit dem Kunden in der Entwicklungsphase tatsächlich einmal nicht funktionieren, haben Sie nach Werkvertragsrecht die Möglichkeit, zu kündigen und eine angemessene Ent- schädigung zu verlangen. Das ist nur eine der Herausforderungen, einen IT-Vertrag rechtlich optimal zu gestalten. Ein Vertrag über ein Software-Projekt wie das oben beleuchtete sollte auch das Schicksal des Quellcodes genau regeln.

Kanzlei-Schwerpunkt IT-Verträge: Stellen Sie sich vor, Sie entwickeln eine Individualsoftware speziell nach den Bedürfnissen eines bestimmten Kunden. In der Regel wird es sich um ein langfris- tiges Projekt handeln, bei dem für Sie vor allem die geistige Ingenieursleistung im Vordergrund steht.

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