BayernDach Magazin 5-2019

BETRIEB Versicherung

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ARBEITGEBER KöNNEN FÜR IHRE MITARBEITER EINE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG ALS GRUPPENVER- TRAG ABSCHLIESSEN. DABEI KANN DER LEISTUNGS- UMFANG IM RAHMEN EINZELNER MODULE INDI- VIDUELL FESTGELEGT WERDEN. Der Versicherungsmarkt bietet eine große Palette von zusätzlichen Leistungen. So z. B. für Zahnbe- handlungen und Zahnersatz, Heilpraktiker, alterna- tive Heilmethoden, Sehhilfen, Krankengeld, Kran- kenhaustagegeld, Hilfs- und Heilmittel, Auslandsrei- sekrankenversicherung, Zuzahlungen, Leistungen für den ambulanten Bereich und stationäre Unter- bringung, um nur einige Beispiele zu nennen. Für den Abschluss einer entsprechenden Zusatzver- sicherung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbie- ten können, setzen die Versicherer eine Mindestzahl an Mitarbeitern voraus. Bereits ab fünf Mitarbeiter sind auf dem Markt betriebliche Krankenversiche- rungen zu attraktiven Sonderkonditionen zu finden. Den Vertrag schließt der Arbeitgeber dann mit ei- nem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die versicherten Personen sind die Mitarbeiter des Betriebes. Die Sonderkonditionen einer betriebli- chen Zusatzversicherung können bei den meisten Anbietern auch vom Ehegatten und den Kindern ge- Der Arbeitgeber kann helfen, wenn’s „weh tut“ VERS I CHERUNGS EXPERTE M I CHAE L J ANDER BERÄT KL E I NE UND M I TTE L STÄND I SCHE UNTERNEHMEN ZUR OPT I MAL EN GE STALTUNG VON VERS I CHERUNGEN . Auch Pflegeleistungen können so abgesichert wer- den.

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