BayernDach Magazin 5-2019

Versicherung BETRIEB

nutzt werden. Die Leistungen rechnen die Arbeit- nehmer bzw. ihre mitversicherten Angehörigen bei Bedarf direkt mit dem Versicherer ab. Die betriebliche Krankenversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Betriebskrankenkasse. Die Beiträge variieren natürlich abhängig von den versicherten Leistungen. Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob die angebotenen Tarife Alte- rungsrückstellungen enthalten. Mit diesen Rückstellungen würde der Versicherer ak- tuell einen höheren Beitrag berechnen, als für das Risiko eigentlich notwendig wäre. Jedoch mindern diese Rückstellungen die Beitragsbelastung im Alter. Die Vorteile der betrieblichen Zusatzversicherung: Meist werden entsprechende Verträge mit einer ver- kürzten oder ohne eine Gesundheitsprüfung ange- boten. Vielfach wird auch auf Wartezeiten verzich- tet. Dann besteht der Versicherungsschutz unmittel- bar. Die Leistungen aus der betrieblichen Krankenversi- cherung sind steuer- und sozialabgabenfrei. Es gibt allerdings auch Nachteile bzw. Einschränkun- gen, die nicht verschwiegen werden sollen: Die im Rahmen der versicherten Leistungen angebotenen Leistungen müssen bestimmte Voraussetzungen er- füllen. Dabei können unter Umständen Erwartungen der Mitarbeiter enttäuscht werden. Deshalb sollten die Mitarbeiter vorab entsprechend ausführlich in- formiert werden. Für den Arbeitgeber können neben dem Kranken- versicherungsbeitrag zusätzliche Kosten anfallen. Je nach Vereinbarung können die Beiträge zu einer solchen Zusatzversicherung die Arbeitgeber und/ oder die Arbeitnehmer tragen. Die steuerlichen Auswirkungen sollten auf jeden Fall vorab mit dem Steuerberater besprochen werden. Bei der betrieblichen Krankenversicherung sind für den Arbeitgeber viele wichtige Punkte zu beachten: Die Aufwendungen des Arbeitgebers zur betriebli- chen Krankenversicherung sind grundsätzlich als Be- triebsausgaben zu betrachten. Die Beiträge können entweder als geldwerter Vor- teil individuell versteuert, als Nettolohn oder – unter

bestimmten Voraussetzungen – pauschal versteuert werden. Als Alternative oder Ergänzung zur betrieblichen Krankenversicherung sollten vorab auch die Zusatz- leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen geprüft werden. Denn die gesetzlichen Krankenkas- sen bieten eine Reihe an Zusatzleistungen für ihre Versicherten an. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenkas- sen ihre Unterstützung im betrieblichen Gesund- heitsmanagement an. Diese Unterstützungsleistun- gen sind für den Betrieb kostenlos. Bis zu 500 € kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Ge- sundheitsförderung investieren. Diese Maßnahmen sind steuerbefreit, wenn sie hinsichtlich ihrer Quali- tät, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizie- rung den Anforderungen des Sozialgesetzbuchs 5 genügen. Dazu zählen z. B. Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention und Stressbe- wältigung. Die BG BAU bezuschusst im Rahmen der Arbeits- schutzprämie Maßnahmen bis zu 50 € je teilnehmen- der Person. Eine personelle Maßnahme ist die Teil- nahme an einem Rückentraining, in welchem Infor- mationen zum rückengerechten Verhalten sowie zum Heben und Tragen von Lasten und entspre- chende Übungen vermittelt werden, um Rückenbe- schwerden vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken. In der nächsten Ausgabe geht es um die Betriebs- haftpflichtversicherung.

Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).

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