LSV-Sportforum
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ARAG SPORTVERSICHERUNG INFORMIERT:
SPORTANLAGEN: WAS IM WINTER WICHTIG WIRD Auch wenn viele Sportanlagen im Winterschlaf liegen, bleibt in der kalten Jahreszeit einiges zu tun. Ihre Ver antwortung für das Vereinsgelände und die Zuwege zu den Sportstätten ruht nicht – die Verkehrssicherungs pflicht kennt keine Pause.
aneinander vorbeigehen können. Denken Sie aber nicht nur an den Gehweg entlang der Straße. Auch folgende Bereiche gehören dazu: • Wege rund ums Vereinsgelände, • Zuwege zum Parkplatz • Eingänge zu Vereinsgebäuden und Sportstätten • Zugänge zu Umkleidekabinen
Schnee fegen: Wann sind Vereine in der Pflicht?
Grundsätzlich müssen Städte und Gemeinden dafür sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger Straßen und Gehwege gefahrlos nutzen können. In der Praxis übertragen sie häufig ihre Verkehrssicherungspflicht jedoch per Satzung an die Grundstückseigentümer – und diese geben sie dann an ihre Mieter oder Pächter weiter, also zum Beispiel an Vereine. Ein Blick in den Miet- oder Pachtvertrag zeigt, wer für den Räum- und Streudienst verantwortlich ist. Dort ist auch geregelt, ob der Verein selbst tätig werden muss oder ein professionelles Unternehmen beauftragt wird. In die sem Fall können die Kosten dem Verein auferlegt werden.
Schließlich soll sich niemand auf eisigen Wegen verletzen.
Wann und wie oft muss geräumt werden?
Die genauen Räum- und Streuzeiten sind im Landesrecht oder in den Ortssatzungen festgelegt, die Sie auf der Website Ihrer Gemeinde finden. Dort erfahren Sie auch, ob die Fahrbahn mitgereinigt werden muss. In der Regel sind die Räum- und Streuzeiten werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr. Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall müssen Sie auch mehrmals am Tag raus und spätestens innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall schippen.
Wo muss man Schnee schippen?
Für den Bürgersteig gilt die Faustregel: Zwei Passanten müssen auf einem rutschfesten Durchgang gefahrlos
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Unser Ziel ist es, dass Ihr Verein erfolgreich im Spiel bleibt. Ihr Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-
Holstein e.V. unterstützt Sie dabei. Wir beraten Sie gerne persönlich am Telefon, per Videokonferenz, vor Ort im Versicherungsbüro.
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SPORTFORUM NR. 226 | FEBRUAR 2026
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