Fortbildung aktuell [ Das Journal ] 2/2019

MATTHIAS BAUER

dabei nicht aus, sondern sind erforder- lichenfalls miteinander zu kombinieren. Voraussetzung ist, dass alle Möglichkeiten einer Verbesserung der normalen, oralen Ernährungszufuhr, einer möglichen Spei- senanreicherung und/oder einer quali- fizierten diätetischen Betreuung ausge- schöpft sein müssen, bevor es zu einer Verordnung kommt. Der behandelnde Arzt muss bei der Verordnung einer OBD prüfen, ob es Maßnahmen gibt, die auch ohne Einsatz von OBD zur Verbesserung der Ernährungssituation führen. Hierzu gehört es, mögliche Ursachen einer unge- nügenden Ernährung zu beheben. Solche Ursachen sind zum Beispiel Medikamen- te, ein desolater Zahnstatus oder eine schlechte soziale Versorgung. Erschwert wird die Verordnung und Erstattung von OBD durch das Fehlen einer einheitlichen Diagnose der Verordnungsbegründung einer krankheitsbedingten Mangelernäh- rung sowie die Tatsache, dass OBD recht- lich wie Arzneimittel behandelt werden und in das Arzneimittelbudget eingerech- net werden, obwohl sie keine Arzneimittel sind. Ein hilfreiches Instrument kann der DGEM-Algorithmus „Supportiver Einsatz von Trinknahrung in der ambulanten Ver- sorgung erwachsener Patienten“ sein. 11 Der Algorithmus hilft bei der Entschei- dungsfindung und Argumentation, in welcher Situation und ab wann der OBD- Einsatz für einen Patienten indiziert ist und kann so eine Hilfestellung für die Ver- ordnung von OBD sein. 1 Verordnung (EU) Nr. 609/213 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkin- der, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskon- trollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission. Abl. L 181/35 vom 29.06.2013 2 Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 der Kommission vom 25.09.2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Infor- mationsanforderungen für Lebensmittel für REFERENZEN & LITERATUR

besondere medizinische Zwecke. Abl. L 25/30 vom 02.02.2016 3 Positionspapier des BVL und des BfArM zur Cha- rakterisierung von Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten). www.bvl.bund.de 4 Blasius H. Was sich jetzt ändert. 22. Februar: Spezielle delegierte Verordnung für bilanzierte Diäten tritt in Kraft. DAZ. 2019, 8: 62. 5 Valentini L, Volkert D, Schütz T et al. (2013) Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Er- nährungsmedizin (DGEM). DGEM-Terminologie in der klinischen Ernährung. Akt. ErnMed 38: 97-111. URL: www.dgem.de/material/pdfs// Terminologie.pdf Zugriff: 16.02.2019 6 Valentini L, Volkert D, Schütz T et al. (2013) Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Er- nährungsmedizin (DGEM). DGEM-Terminologie in der klinischen Ernährung. Akt. ErnMed 38: 97-111. URL: www.dgem.de/material/pdfs// Terminologie.pdf Zugriff: 16.02.2019 7 Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (Hg.). DGEM-Leitlinie Klinische Ernäh- rung. URL: www.dgem.de/leit13.htm Zugriff 15.02.2019 8 Pirlich M. et al. German Hospital Malnutrition Study. Clinical Nutrition. 2006, 25:563 9 Deutsche Gesellschaft für Ernährung. 12. Ernährungsbericht 2012. Kapitel 2, DGE Info 02 (2013): 18-24 10 Löser C. Unter- und Mangelernährung im Krankenhaus. Klinische Folgen, moderne Therapiestrategien, Budgetrelevanz. Deutsches Ärzteblatt Int 2010, 107(51-52): 911-7 11 Weimann A, Schütz T, Lipp T et al. Supportiver Einsatz von Trinknahrung in der ambulanten Versorgung von erwachsenen Patienten – ein Algorithmus. Aktuelle Ernährungsmedizin. 2012, 37: 282-286

PRAXISTIPPS ZUR VERBESSERTEN AKZEPTANZ VON OBD

• Trinknahrung vorher aufschütteln • Nahrung sehr langsam und schluck- weise trinken, in der Kostaufbau- phase für 200 ml etwa 60 Minuten Zeit nehmen oder über den Tag ver- teilt schluckweise. • Trinknahrungen ca. eine Stunde von den Hauptmahlzeiten getrennt als Zwischenmahlzeit trinken, Spät- mahlzeiten einbauen • Wichtig: Optisch attraktives Anrich- ten der Trinknahrung im Glas • Kühlen durch Eiswürfel • Wechselnde Geschmacksrichtungen anbieten! • In kleinen Portionen anbieten • Ggf. Trinknahrung mit Milch, Ka- kao, Kaffee oder Mineralwasser ver- dünnen • Neutrale Varianten oder vollbilan- zierte Pulvernahrungen können un- ter herkömmliche Speisen (Quark- speisen, gebundene Suppen und Sau- cen) gerührt werden (siehe hierzu Rezeptbroschüren der OBD-Herstel- ler) • Auf Medikamente achten, die die Speichelbildung reduzieren, das Ge- schmacks- und Geruchsvermögen beeinflussen • Geöffnete Nahrung verschlossen im Kühlschrank aufbewahren und in- nerhalb von 24 Stunden aufbrau- chen

ZUSAMMENFASSUNG Tagtäglich sind wir mit Patienten in der Apotheke konfrontiert, die aufgrund einer Erkrankung, eines anstehenden oder erlebten Krankenhausaufenthaltes oder ihrer Lebenssituation dringend einer Ernährungstherapie bedürfen. Da solche Therapien deutlich über eine kalorische Anreicherung der Wunschkost hinausgehen, sind Fachwissen und Sensibilität gefordert. Durch kompetente Beratung können wir nicht nur zu einer schnelleren Genesung beitragen und mithelfen das Morbiditätsrisiko zu senken, sondern auch erreichen, dieses Seg- ment nicht an andere Anbieter zu verlieren.

AKWL Fortbildung Aktuell – Das Journal / 23

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