Blickpunkt Schule 1/2022

Rechts- tipps

von STEPHAN F. DIETZ Justiziar des Hessischen Philologenverbandes

Foto: AA+W/AdobeStock

Rechtstipps

Quarantäneanordnung gegen Schülerin wegen Omikron-Variante rechtmäßig D as Verwaltungsgericht Koblenz hat am 4. Januar 2022 (Az.: 3 L

matik der infizierten Person, Art und Lautstärke des Sprechens im Unter- richt und die Belegungsdichte be- stimmt. Diese Risikofaktoren ließen sich nicht sämtlich ausschließen. Bei Schülern einer 8. Klasse liege es nahe, dass es bei Betreten und Verlassen des Raumes sowie in der Pause zu engeren Kontakten und damit zu zusätzlichen Ansteckungsrisiken komme. Auch der von der Antragstellerin am 29. Dezem- ber 2021 durchgeführte PCR-Test mit negativem Ergebnis ändere hieran nichts. Denn seit dem 22. Dezember 2021, dem Zeitpunkt des letzten mög- lichen Kontakts der Antragstellerin mit der positiv getesteten Mitschülerin, sei die vom Robert Koch-Institut ermittel- te Inkubationszeit von bis zu vierzehn Tagen noch nicht abgelaufen. Dies sei erst am 5. Januar 2022 der Fall. Von daher sei es nicht zu beanstanden, dass die Schülerin als ansteckungs- verdächtige Person bis zum Ablauf dieses Tages in häusliche Quarantäne abgesondert worden sei.

nicht zu verlassen und keinen Besuch von haushaltsfremden Personen zu empfangen. Hiergegen erhob die An- tragstellerin Widerspruch und stellte bei Gericht einen Eilantrag mit dem Hinweis, sie habe im Religionsunter- richt nicht in der Nähe der infizierten Mitschülerin gesessen und stets eine FFP2-Maske getragen. Ein am 29. De- zember 2021 durchgeführter PCR- Test habe keinen Befund ergeben. Der Antrag blieb ohne Erfolg. Die in Eilverfahren notwendige Interessen- abwägung, so die Koblenzer Richter, falle zulasten der Antragstellerin aus. Die Absonderungsverfügung sei näm- lich rechtmäßig. Sie finde ihre Grund- lage in den einschlägigen infektions- rechtlichen Vorschriften. Nach den Bewertungen des Robert Koch-Insti- tuts werde das Infektionsrisiko in Schulräumen nicht allein durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und regelmäßiges Lüften, sondern un- ter anderem auch durch die Sympto-

1/22.KO) entschieden, dass eine An- ordnung auf Absonderung auch dann nicht zu beanstanden ist, wenn eine Schülerin im Klassenraum nicht in der Nähe einer mit der Omikron-Variante des SARS-CoV-2-Virus infizierten Schulkameradin gesessen hat. Die Antragstellerin besucht ein Gymnasium. Unter anderem im Fach Religion werden die Schüler ihrer Jahrgangsstufe klassenübergreifend unterrichtet. Am vorletzten Schultag vor den Weihnachtsferien nahm auch eine Mitschülerin der Parallelklasse am Religionsunterricht teil, die mit der Omikron-Variante des SARS-CoV- 2-Virus infiziert war. Daraufhin ordne- te das Ordnungsamt der Stadt Ko- blenz gegenüber der Antragstellerin an, sich bis zum Ablauf des 5. Januar 2022 in häusliche Quarantäne zu be- geben, d.h. ihre Wohnung ohne Zu- stimmung des Gesundheitsamtes

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Quelle: Pressemitteilung Nr. 1/2022 des VG Koblenz vom 5. Januar 2022

Ausschreibung von Videokonferenzsystemen für die hessischen Schulen vergabewidrig

D as Oberlandesgericht Frankfurt hat am 23. Dezember 2021 (Az.: 11 Verg 6/21) beschlossen, dass die Be- schaffung eines datenschutzkonfor- men Videokonferenzsystems durch das Land Hessen nicht auf Basis der

bestehenden Vergabeunterlagen er- folgen kann. Sofern das Land an seiner Beschaf- fungsabsicht festhält, sind die Verga- beunterlagen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Vergabe-

senats des Oberlandesgerichts Frank- furt am Main (OLG) im Zusammen- hang mit der Eignungsprüfung neu zu fassen. Das OLG bestätigte im Ergeb- nis die Entscheidung der Vergabe- kammer. >>

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