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06/2014
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DAS GRUNDBUCH
Die Geschichte
Antike und Mittelalter -
Die Aufzeichnung von
Rechten an Grundstücken hat eine lange Tradition.
Aus der Antike sind Steuerkataster geläufig. Im
Mittelalter
wurden
Grundstückserwerbungen
oder Übereignungen einer Grundherrschaft in
so genannten Traditionscodices, Besitzungen in
Urbaren aufgezeichnet. Ein berühmtes Urbar ist
das 1086 geschaffene Domesday Book, das zu den
ältesten heute überlieferten Verzeichnissen dieser
Art gehört, in dem Wilhelm der Eroberer allen
Grundbesitz seines Königreichs zusammenstellen
ließ. Neben den Urbaren als Verzeichnisse der
Grundstücke einer Grundherrschaft, kann man
insbesondere die im Hochmittelalter in den Städten
entstandenen Stadtbücher als einen Vorläufer des
heutigen Grundbuchs betrachten. Diese Amtsbücher
enthalten unterschiedlichste Rechtsakte (von
städtischen Privilegien über städtische Satzungen
bis zu Rechtsgeschäften zwischen Bürgern).
Rezeption des römischen Rechts
- Die Rezeption
des römischen Rechts hemmte die Entwicklung
und
Verbreitung
von
Eintragungen
von