BeiratAktuell-52

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„Mit MONTANA bin ich bestens versorgt!“

rife jedoch teuer, so dass nicht unerheb- liche Mehrkosten drohen. Betroffene Kunden sollten daher möglichst schnell Kontakt mit seriösen Energieanbietern aufnehmen, um sich eine Energieversor- gung zu marktgerechten Konditionen zu sichern und Mehrkosten in Grenzen zu halten. Bei Verträgen ohne Leistungsmes- sung kann der Wechsel zu einem neuen Anbieter auch bis zu sechs Wochen rück- wirkend erfolgen, so dass sich die Ersatz- versorgung umgehen lässt. Bei Kunden mit Leistungsmessung, sogenannten RLM-Kunden, ist der Wechsel rückwir- kend nicht möglich. Er bedarf eines größeren Vorlaufs, so dass der Wechsel in der Regel erst bis zu vier Wochen nach Beauftragung stattfinden kann. Bei Kennern der Energiebranche hält sich die Verwunderung über die jüngsten Insolvenzfälle in Grenzen. Wer jeden Preiskampf mitgeht, verhält sich hoch- spekulativ. Risiken, die sich durch die Marktbewegungen an den Energiebörsen ergeben, können dann schnell existenz- gefährdend werden – wenn bei der An- gebotserstellung nicht nachhaltig markt- nah kalkuliert wird, wenn die kontrahier- ten Mengen nicht im Vorfeld eingedeckt werden und Risiken nicht eingepreist werden, die sich durch Abweichungen bei den Abnahmemengen, durch Witte- rungseinflüsse und andere Faktoren er- geben können. Die Leistungsfähigkeit eines Energieanbieters manifestiert sich eben genau darin, diese Beschaffungs- risiken sorgfältig zu managen und keine Spekulation zu betreiben, deren Kosten am Ende zu Lasten des Kunden gehen können. Auch die Zusammenarbeit mit renommierten Vorlieferanten, die über eine exzellente Bonität verfügen, macht einen Energielieferanten zu einem ver- lässlichen Partner seiner Kunden. Im Ergebnis müssen die Risiken durch Marktentwicklungen soweit minimiert werden, dass sie die wirtschaftliche Sta- bilität des Energieversorgers nicht gefähr- den – und damit nicht auf den Kunden Wie konnten die Anbieter in solche Schieflagen kommen?

zurückfallen können. Wenn der Markt, wie in 2018 geschehen, zu lange nicht dagewesenen Höhenflügen abhebt, wird die Luft eng für jene Anbieter, die kein solides Risikomanagement verfolgen. Und für die Kunden können die Günstig- preise am Ende trotz mehrjähriger Fix- preisvereinbarung teuer werden. Weil sie durch die Insolvenz ihres Anbieters nicht nur in die Ersatzversorgung fallen und möglicherweise zu spät reagieren. Sondern vor allem auch deshalb, weil die Chance, die ihnen ein günstigeres Marktniveau in der Vergangenheit bot, vielleicht verspielt ist und sie sich möglicherweise in einer Hochpreisphase vorzeitig einen neuen Versorger suchen müssen. Das sollten die aktuellen Fallbeispiele lehren. &

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• Zunächst: Keine Panik – die Versorgung mit Strom und Erdgas ist gesetzlich sichergestellt und erfolgt durch den ört- lichen Versorger, ohne dass Sie dafür einen Auftrag erteilen müssen. • Da die Ersatzversorgung teuer ist: Küm- mern Sie sich dennoch möglichst rasch um einen neuen Liefervertrag bei einem neuen Versorger. Der neue Versorger übernimmt die Anmeldung beim Netz- betreiber und stellt sicher, dass Sie so zeitnah wie möglich aus dem Ersatzver- sorgungstarif in einen neuen, günstige- ren Tarif wechseln. • Widerrufen Sie vorhandene Lastschrif- ten, die Sie Ihrem alten Versorger erteilt haben. • Die Schlussabrechnung wird vom Insol- venzverwalter erstellt. Eine Nachforde- rung müssen Sie zahlen. Ein Guthaben erhalten Sie vorerst nicht erstattet, Sie müssen es zur Insolvenztabelle anmel- den.

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BEIRAT AKTUELL 52/III-19

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