BeiratAktuell-52

››› Aktuelles ‹‹‹ von Linda Madir Insolvenz des Energieanbieters: Warum günstig unter dem Strich doch teurer werden kann i

Kurz vor Jahresende 2018 hatte es viele Hausverwalter kalt erwischt: Die Deutsche Energie GmbH (DEG) stellte die Versor- gung ihrer Kunden mit Erdgas und Strom von einem Tag zum anderen ein. Hinter- grund war, dass die DEG gegenüber meh- reren Übertragungs- und Verteilnetzbe- treibern in Zahlungsverzug geraten war, worauf hin diese die Zusammenarbeit aufkündigten. Damit war die DEG nicht mehr in der Lage, ihre rund 50.000 Kun- den zu beliefern und musste Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Für Immobilienverwalter, die Liefer- verträge mit der DEG abgeschlossen hatten, bedeutete das, dass sie mit ihren bei der DEG unter Vertrag stehenden Lieferstellen in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers rutschten. Ende Januar dann der nächste spektaku- läre Fall: Die BEV Energie, die durch äußerst aggressive Lockvogel-Angebote für Privatkunden und massive Preiser- Bestellung: Jahresabo für nur 10 EUR (inkl. MwSt. und excl. Versand) Bitte senden Sie das leserlich ausgefüllte Formular per Post oder Fax an: 02 08. 30 27 68 -32 Massimo Füllbeck Sachverständiger für Wohnungseigentum Sellerbeckstraße 32 · 45475 Mülheim an der Ruhr Ja, hiermit bestellen wir die Zeitschrift BEIRATaktuell im Jahresabo für nur 10 Euro (inkl. MwSt. und excl. Versand). Bitte senden Sie uns ____ Exemplar(e) zum nächsten Erscheinungs- termin zu. BEIRATaktuell umfasst 16 DIN-A4-Seiten mit den Themen: Technik, WEG-Recht, Mietrecht und Wirtschaft; erscheint 4 x im Jahr und kostet somit pro Einzelheft nur 2,50 Euro! WICHTIG: Das Abonnement ist für ein Kalender- jahr gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn es nicht fristgerecht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus.

höhungen bei bestehenden Verträgen aufgefallen war, meldete Insolvenz an. Auch die BEV musste die Belieferung umgehend einstellen, die Kunden fielen in die gesetzliche Ersatzversorgung und warten seither auf die Auszahlung zuge- sagter Boni oder Guthaben. Weitere Insolvenzen kleinerer Anbieter wie Econsum oder Energycoop folgten im Frühjahr 2019. Sowohl bei der DEG als auch bei der BEV ist ein langwieriges und komplexes Insolvenzverfahren zu erwarten: Im Fall der BEV hat inzwischen auch die Schwei- zer Muttergesellschaft Insolvenz ange- meldet, womit Forderungen in dreistelli- ger Millionenhöhe, die seitens der BEV gegen die Muttergesellschaft bestanden, ausfallen und die Chancen der BEV- Gläubiger auf Befriedigung ihrer Forde- rungen schwinden. Bei der DEG hingegen wurde ursprünglich eine Insolvenz in

Eigenregie angestrebt, der Antrag später jedoch wieder zurückgezogen. AufAntrag eines Gläubigers wurde danach ein neu- es Insolvenzverfahren angeordnet. Für die Gläubiger – zu denen auch zahl- reiche Hausverwaltungen und WEG- Gemeinschaften gehören, weil sie zuletzt noch Vorauszahlungen geleistet hatten oder weil sie einen Guthabenanspruch aus der Jahresverbrauchsabrechnung ha- ben – eine sehr missliche Lage. DieWahr- scheinlichkeit, dass sie ihr Geld wieder- bekommen, ist gering. Bestenfalls werden sie ihr Guthaben nur zum Teil und erst Monate später wiederbekommen. Hinzu kommt, dass viele in einer solchen Situa- tion nicht wissen, was zu tun ist und wie die Energieabrechnung genau erfolgt. Fällt ein Energieversorger aus, springt automatisch die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ein. Be- kanntlich sind die Ersatzversorgungsta-

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BEIRAT AKTUELL 52/III-19

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