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SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2017

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MODELLVORHABEN DES BUNDES

rung bezeichnet Christian Pestalozzi die

verschiedenen Interessen der Eigentü-

mer. «Es galt, in Erfahrung zu bringen,

wer was plant oder eben nicht. Ebenso

wichtig ist es aus unserer Sicht, die

raumplanerischen Ziele der Gemeinde

klar zu kommunizieren.» Während im

Nordteil des Quartiers bereits klare Ab-

sichten für neue Projekte bestanden,

sahen die Eigentümer im Südquartier

noch keinen Bedarf an Veränderungen.

Mittlerweile haben fünf von acht Eigen-

tümern eine Planungsvereinbarung un-

terschrieben. Drei der fünf Beteiligten

zahlen die Anteile jener drei, die nicht

dabei sind. Die Planungskosten belaufen

sich auf 80000 Franken. Das daraus ent-

stehende Richtprojekt bildet die Grund-

lage für den Quartierplan, der bis Ende

2018 fertig erstellt werden soll.

Das Beispiel von Oberwil ist natürlich

kein Einzelfall. Denn das revidierte

Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass

Gemeinden in bereits bebautem Gebiet

die Reserven ausschöpfen müssen, be-

vor sie neue Bauzonen ausweisen. Da-

mit soll die weitere Zersiedelung der

Landschaft eingedämmt werden. Für die

Gemeinden bringt dies jedoch komplexe

Herausforderungen mit sich. Mit einer

Planung über die Köpfe der betroffenen

Grundeigentümer hinweg sind Einspra-

chen und Unstimmigkeiten oft vorpro-

grammiert. «Hinzu kommt, dass dieVer-

dichtung nicht selten als Diktat von oben

betrachtet wird und vielerorts als Reiz-

wort gilt», sagt Ulrike Sturm, Projektlei-

terin der Hochschule Luzern –Technik &

Architektur.

Vorgehen in acht Gemeinden der

Kantone Luzern und Basel-Landschaft

Die Hochschule Luzern hat in Zusam-

menarbeit mit der Dienststelle Raum

undWirtschaft des Kantons Luzern (rawi)

und demAmt für Raumplanung des Kan-

tons Basel-Landschaft einVorgehensmo-

dell für die Quartierentwicklung inner-

halb des bestehenden Siedlungsgebiets

erarbeitet. Unterstützt wurde das Projekt

im Rahmen des Bundesprogramms

«Modellvorhaben Nachhaltige Raument-

GSPublisherEngine 0.0.100.100

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Gebäudetypologie

Bearbeitungsperimeter

EFH

Stadtvilla | kleines MFH

Zeilenbebauung | grosses MFH

Gewerbliche Nutzung

Nebengebäude

Parzelle 181 | Hallenstrasse 14a

Parzelle 6944 | Talstrasse 39

Parzelle 160, 2062 | Langegasse 20,22

Parzelle 213 | Hallenstrasse 12

Parzelle 117 | Hallenstrasse 15

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Es sind Parzellen mit Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern, die sich im Quartier «Talsohle» in der basel-landschaftlichen

Gemeinde Oberwil für eine Verdichtung eignen. Der partizipative Prozess wird von der Hochschule Luzern begleitet und vom Bund unter-

stützt. Fünf von acht Eigentümern haben eine Planungsvereinbarung unterschrieben.

Bild: Hochschule Luzern

Christian Pestalozzi, Gemeinderat von Ober-

wil (BL).

Bild: zvg.