SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2017
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MODELLVORHABEN DES BUNDES
rung bezeichnet Christian Pestalozzi die
verschiedenen Interessen der Eigentü-
mer. «Es galt, in Erfahrung zu bringen,
wer was plant oder eben nicht. Ebenso
wichtig ist es aus unserer Sicht, die
raumplanerischen Ziele der Gemeinde
klar zu kommunizieren.» Während im
Nordteil des Quartiers bereits klare Ab-
sichten für neue Projekte bestanden,
sahen die Eigentümer im Südquartier
noch keinen Bedarf an Veränderungen.
Mittlerweile haben fünf von acht Eigen-
tümern eine Planungsvereinbarung un-
terschrieben. Drei der fünf Beteiligten
zahlen die Anteile jener drei, die nicht
dabei sind. Die Planungskosten belaufen
sich auf 80000 Franken. Das daraus ent-
stehende Richtprojekt bildet die Grund-
lage für den Quartierplan, der bis Ende
2018 fertig erstellt werden soll.
Das Beispiel von Oberwil ist natürlich
kein Einzelfall. Denn das revidierte
Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass
Gemeinden in bereits bebautem Gebiet
die Reserven ausschöpfen müssen, be-
vor sie neue Bauzonen ausweisen. Da-
mit soll die weitere Zersiedelung der
Landschaft eingedämmt werden. Für die
Gemeinden bringt dies jedoch komplexe
Herausforderungen mit sich. Mit einer
Planung über die Köpfe der betroffenen
Grundeigentümer hinweg sind Einspra-
chen und Unstimmigkeiten oft vorpro-
grammiert. «Hinzu kommt, dass dieVer-
dichtung nicht selten als Diktat von oben
betrachtet wird und vielerorts als Reiz-
wort gilt», sagt Ulrike Sturm, Projektlei-
terin der Hochschule Luzern –Technik &
Architektur.
Vorgehen in acht Gemeinden der
Kantone Luzern und Basel-Landschaft
Die Hochschule Luzern hat in Zusam-
menarbeit mit der Dienststelle Raum
undWirtschaft des Kantons Luzern (rawi)
und demAmt für Raumplanung des Kan-
tons Basel-Landschaft einVorgehensmo-
dell für die Quartierentwicklung inner-
halb des bestehenden Siedlungsgebiets
erarbeitet. Unterstützt wurde das Projekt
im Rahmen des Bundesprogramms
«Modellvorhaben Nachhaltige Raument-
GSPublisherEngine 0.0.100.100
131
856
866
868
583
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2581
2585
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168
168
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2
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240
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6946
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Gebäudetypologie
Bearbeitungsperimeter
EFH
Stadtvilla | kleines MFH
Zeilenbebauung | grosses MFH
Gewerbliche Nutzung
Nebengebäude
Parzelle 181 | Hallenstrasse 14a
Parzelle 6944 | Talstrasse 39
Parzelle 160, 2062 | Langegasse 20,22
Parzelle 213 | Hallenstrasse 12
Parzelle 117 | Hallenstrasse 15
100
10
30
50
0
Es sind Parzellen mit Einfamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern, die sich im Quartier «Talsohle» in der basel-landschaftlichen
Gemeinde Oberwil für eine Verdichtung eignen. Der partizipative Prozess wird von der Hochschule Luzern begleitet und vom Bund unter-
stützt. Fünf von acht Eigentümern haben eine Planungsvereinbarung unterschrieben.
Bild: Hochschule Luzern
Christian Pestalozzi, Gemeinderat von Ober-
wil (BL).
Bild: zvg.




