![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0148.jpg)
138
Um aber doch nicht den grossen Gewinn dieses Lotto-
Etablissements auf alle die in der erschlichenen Octroy
bestimmten Jahre dem unter der Last der Steuren seuf
zenden Volke entzogen zu sehen; So haben Ew. Königl.
May“, wir hiedurch allerunterthänigst anheim stellen sol
len, ob Allerhöchst dieselben nicht allergnädigst geruhen
wollen, uns dahin zu authorisiren, dasz wir durch Vorle
gung der angebogenen Propositions von den Interessenten
die Actien für die Obersteur-Direction auf eine gütige Art
zu erhandeln, und mit dem Priviligirten K o e s .................
in Absicht auf seine Ansprüche auf den fünften Theil des
Gewinnes und seinen bisher genoszenen Gehalt von 2000
Rthl. zu tractiren.......................................... .................................
Ober-Direction den 10 Mart. 1773.
J. Scheel. B. v. Schimmelman. A. P. v. BernstorfF.
J. G. Moltke.
(R esolution:)
aprob.
Chr.
106
.
13 April 1113.
En G e n e r a l - L o t t o d i r e k t i o n under O ver-Skattedirektionen
oprettes.
Fidem eret Afskrift blandt L ottovsesenets Säger.
Der General Lotto Direction Instruction.
Die General Administration bleibt zwar in allen Ihren
Verrichtungen so wie hisher. Da aber die Sache so wich
tig ist, dasz die Administratores nicht selten des Raths
und der Einsichten noch einiger anderer Personen bedurft
haben; so sollen auch in Zukunft die hernach aufzufüh
renden General-Inspectores Sich wöchentlich an zwey fest
zusetzenden Tagen auf dem Lotto Hause einfinden, und
sonst auch so oft die Administration eine auszerordentliche
Zusammenkunft für nöthig hält, auf deren desfals zu