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5 1 .
21 Januar 1771.
Kammer-Kollegium skal paa egen Haand afgj0re alle Stempelsager.
Original i Rentekammerets tydske Resolutionsprotokol.
Ihr Königl. Maytt. haben . . . sub dato Christiansburg
den 21sten Januar 1771 allergnädigst resolviret:
Dasz die Eente-Cammer die Stempelungs-Sachen
ohne Vorstellung abthun möge, zugleich aber auch darauf
bedacht seyn müsze, dasz der Verordnung wegen des
Stempel-Papiers in Zukunft mit mehrer Genauigkeit
nachgelebet werde und zu dem Ende die Canzelleyen
requiriren könne, bekannt zu machen, dasz hinführo auf
kein Gesuch noch Supplique, so entweder an ein Collegium
oder Ihr. Königl. May“ directe gerichtet ist, refiectiret oder
geantwortet werden solle, wo es nicht verordnungsmäszig
auf Stempel-Papier geschrieben ist, als wozu ein Termin
von 4 bis 6 Monaten, wovon es angehen soll, gesetzet
werden könne. Eente-Cammer, den 23stei1 Januar 1771.
Scheel. 0. G. Pauli.
5 2 .
18 April 1771.
Skatkammeret ophaves.
Skatkammerets Deliberationsprotokol.
Zu folge Königl. allerhöchster Eesolution vom heuti
gen dato sol Ihr Maytt. Höchstselbst von dem Schatz
50000 r. baar und Obligationes für 200000 r. eingehän
digt, der Eente-Cammer das übrige von dem baaren Be
halt und das Schreiben vom 2. Mart, wegen der erspahr-
ten Pensions Gelder, der Ober Direction aber die übrigen
Obligationen und der Particulier-Cammer ihre Quitungen
und Verschreibungen zurück gegeben werden.
Den 18
April 1771.