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5 1 .

21 Januar 1771.

Kammer-Kollegium skal paa egen Haand afgj0re alle Stempelsager.

Original i Rentekammerets tydske Resolutionsprotokol.

Ihr Königl. Maytt. haben . . . sub dato Christiansburg

den 21sten Januar 1771 allergnädigst resolviret:

Dasz die Eente-Cammer die Stempelungs-Sachen

ohne Vorstellung abthun möge, zugleich aber auch darauf

bedacht seyn müsze, dasz der Verordnung wegen des

Stempel-Papiers in Zukunft mit mehrer Genauigkeit

nachgelebet werde und zu dem Ende die Canzelleyen

requiriren könne, bekannt zu machen, dasz hinführo auf

kein Gesuch noch Supplique, so entweder an ein Collegium

oder Ihr. Königl. May“ directe gerichtet ist, refiectiret oder

geantwortet werden solle, wo es nicht verordnungsmäszig

auf Stempel-Papier geschrieben ist, als wozu ein Termin

von 4 bis 6 Monaten, wovon es angehen soll, gesetzet

werden könne. Eente-Cammer, den 23stei1 Januar 1771.

Scheel. 0. G. Pauli.

5 2 .

18 April 1771.

Skatkammeret ophaves.

Skatkammerets Deliberationsprotokol.

Zu folge Königl. allerhöchster Eesolution vom heuti­

gen dato sol Ihr Maytt. Höchstselbst von dem Schatz

50000 r. baar und Obligationes für 200000 r. eingehän­

digt, der Eente-Cammer das übrige von dem baaren Be­

halt und das Schreiben vom 2. Mart, wegen der erspahr-

ten Pensions Gelder, der Ober Direction aber die übrigen

Obligationen und der Particulier-Cammer ihre Quitungen

und Verschreibungen zurück gegeben werden.

Den 18

April 1771.