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darunter gesetzet, welches jch sonst anhero allemahl von
jhnnen in der that verspüret, und wan B e n e d i x M e e s s e
in den rechnungen, die von meines hertzlieben seehligen man-
nes bey dem Proviant-hausse ausgegebennen zettelen noch
könten herrühren oder sonsten jhnen kan an handt gehen,
wil ich auch zu jhme dass vertrauwen nehmen, dass er sich
dessen werde jedess mahl mit embsig lassen angelegen sein.
Diesse meine letztere Verordnung oder letztere wille, welchen
jch nach meinem ableben auch gerne' in allen also erfüllet
sehe, und mehr bemelte königliche original consession ist
unter meinem pitschafft verschlossen, jhr Mayestät der könig
lichen frau mutter, meiner jederzeit allergnädigst gewessen
königin, alleruntertähnigst anvertrauet mit der alleruntertäh-
nigsten bitte über aller vorrigen gnade mich diese noch zu
erweissen, dass wan Godt jhr Mayestät so viell lenger alss
mir dass leben fristet, welches er deroselben noch lange gnä
digst verleihen wolle, sie alss dann gegenwertiges, wie ess
dero versiegeldt zu gekommen nach meinem tode, so fort
meiner hertzlieben tochter Hedwig Hanssenjhren verordneten
pflege vättern möge zu stellen und von jhnen zu vollenbringung
meines letztem willens gehörigen ohrts strax eröffnen lassen,
damit durch dieselbe meine hertzliebe tochter und eintzige
erbin meiner verlassenschafft richtig könne abtreten, und dass
jhr von andern wieder da wieder keine eintracht geschehe,
dan also auch in ,Zeiten werde vorgekommen. Godt, der aller
menschen hertz in seiner handt hat, regiere ihr königlichen
Mayestät unserm allergnädigsten erbkönig und herren, dass
sie nach der hohen macht, die jhr königliche Mayestät von
oben herab gegeben ist, und der gnade sie mir hierin bewil
liget, dass nemblich alless, wass jch also durch meinen letzten
willen ordnen würde, aueh nach meinem tode so vollenkömblich
verbleiben solte, gleich es in jhr Mayestät brieff von .wordt
zu wordt könte sein eingeführet und durch dero sondern
königlichen confirmation bestettiget, ferner hier über allergnä
digst halten, noch dagegen einiges zulassen, und wie jch
auch solcher hohen königlichen gnade alleruntertähnigst mich
getroste, so bitte dabey meines hertzlieben sehligen mannes
und meine eigene anverwandte und freunde, wass,nun solchen
nach von mir geschehen, in allem dem sich auch jhres orthes