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darunter gesetzet, welches jch sonst anhero allemahl von

jhnnen in der that verspüret, und wan B e n e d i x M e e s s e

in den rechnungen, die von meines hertzlieben seehligen man-

nes bey dem Proviant-hausse ausgegebennen zettelen noch

könten herrühren oder sonsten jhnen kan an handt gehen,

wil ich auch zu jhme dass vertrauwen nehmen, dass er sich

dessen werde jedess mahl mit embsig lassen angelegen sein.

Diesse meine letztere Verordnung oder letztere wille, welchen

jch nach meinem ableben auch gerne' in allen also erfüllet

sehe, und mehr bemelte königliche original consession ist

unter meinem pitschafft verschlossen, jhr Mayestät der könig­

lichen frau mutter, meiner jederzeit allergnädigst gewessen

königin, alleruntertähnigst anvertrauet mit der alleruntertäh-

nigsten bitte über aller vorrigen gnade mich diese noch zu

erweissen, dass wan Godt jhr Mayestät so viell lenger alss

mir dass leben fristet, welches er deroselben noch lange gnä­

digst verleihen wolle, sie alss dann gegenwertiges, wie ess

dero versiegeldt zu gekommen nach meinem tode, so fort

meiner hertzlieben tochter Hedwig Hanssenjhren verordneten

pflege vättern möge zu stellen und von jhnen zu vollenbringung

meines letztem willens gehörigen ohrts strax eröffnen lassen,

damit durch dieselbe meine hertzliebe tochter und eintzige

erbin meiner verlassenschafft richtig könne abtreten, und dass

jhr von andern wieder da wieder keine eintracht geschehe,

dan also auch in ,Zeiten werde vorgekommen. Godt, der aller

menschen hertz in seiner handt hat, regiere ihr königlichen

Mayestät unserm allergnädigsten erbkönig und herren, dass

sie nach der hohen macht, die jhr königliche Mayestät von

oben herab gegeben ist, und der gnade sie mir hierin bewil­

liget, dass nemblich alless, wass jch also durch meinen letzten

willen ordnen würde, aueh nach meinem tode so vollenkömblich

verbleiben solte, gleich es in jhr Mayestät brieff von .wordt

zu wordt könte sein eingeführet und durch dero sondern

königlichen confirmation bestettiget, ferner hier über allergnä­

digst halten, noch dagegen einiges zulassen, und wie jch

auch solcher hohen königlichen gnade alleruntertähnigst mich

getroste, so bitte dabey meines hertzlieben sehligen mannes

und meine eigene anverwandte und freunde, wass,nun solchen

nach von mir geschehen, in allem dem sich auch jhres orthes