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• Da die fr her obligatorische Versicherungs-

plakette abgeschafft wurde, m ssen Schäden,

die mit dem Rad verursacht wurden, selbst

oder über die private Haftpflichtversicherung

abgewickelt werden. Informieren Sie sich hier-

ber bei Ihrem Versicherer.

Leicht-Motorfahrräder (bis 25 km/h, bis 0,5kw)

d rfen ab 14 Jahren mit einem F hrerausweis

Klasse M bewegt werden, ab 16 Jahre ohne F h-

rerausweis. Es besteht keine Helmpflicht. Motor-

fahrräder (bis 1000W, bis 45km/h) d rfen ab 14

Jahren mit F hrerausweis Klasse M betrieben

werden und benötigen einen Fahrzeugausweis,

Nummernschild und nach Norm EN 10782 ge-

pr ften Helm.

Motorfahrräder bauartbedingt schneller als

20km/h oder Pedelec ber 45km/h: Mofa-Helm

Die Benutzung von Radwegen ist obligato-

risch. Gilt: „Verbot f r Motorfahrräder“, ist die

Durchfahrt f r Leicht-Motorfahrräder gestattet,

Motorfahrräder d rfen diese Strecke nur mit ab-

geschaltetem Motor befahren.

Ein Kinderanhänger darf gezogen werden.

Bestimmungsgemäßer

Gebrauch

Pedelecs dienen als Fortbewe-

gungsmittel f r eine Einzelperson.

Die Mitnahme einer weiteren Per-

son auf dem Pedelec ist nur im Rahmen der

nationalen Gesetzgebung, in Deutschland

gemäß der StVO, zulässig. Wenn Sie Ge-

päck transportieren möchten, setzt dies eine

geeignete Vorrichtung am Pedelec voraus.

Kinder d rfen in passenden Kindersitzen

oder mit daf r vorgesehenen Anhängern

transportiert werden. Achten Sie hier auf

hochwertige Qualität! Beachten Sie dabei

das zulässige Gesamtgewicht.

Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht

Fahrer + Gewicht Pedelec + Ge-

wicht Akku + Gewicht Gepäck + Ge-

wicht Anhänger (falls Anhänger zugelassen)

(siehe Seite 45)

Die Angaben in dieser Bedienungsanleitung gel-

ten nur f r die Pedelec-Typen, die auf dem Um-

schlag aufgef hrt sind.

Angaben f r einzelne Pedelec-Typen sind ent-

sprechend bezeichnet.

Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört

auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs-

und Instandhaltungsbedingungen, die in dieser

Betriebsanleitung beschrieben sind. Bei Fragen

hierzu wenden Sie sich an unsere Service-Hot-

line (0721 97902560).

Typ 1: Trekking-Pedelecs

Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die natio-

nale Gesetzgebung vorschreibt, d rfen entspre-

chend ausgestattete Pedelecs im öffentlichen

Straßenverkehr und in leichtem Gelände, wie

z. B. auf Feldwegen, eingesetzt werden.

Hersteller und Händler haften nicht f r eine

ber den bestimmungsgemäßen Gebrauch hin-

ausgehende Verwendung. Das gilt insbesondere

f r die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise

und daraus resultierende Schäden, zum Beispiel

durch:

• die Benutzung im Gelände,

• Überladung oder

• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln.

Pedelecs sind nicht f r Extrembelastungen, wie

z. B. Fahren ber Treppen oder Spr nge, harte

Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-

anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfigu-

ren, ausgelegt. Eine Teilnahme an Wettkämpfen

ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies freigibt.