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• Da die fr her obligatorische Versicherungs-
plakette abgeschafft wurde, m ssen Schäden,
die mit dem Rad verursacht wurden, selbst
oder über die private Haftpflichtversicherung
abgewickelt werden. Informieren Sie sich hier-
ber bei Ihrem Versicherer.
Leicht-Motorfahrräder (bis 25 km/h, bis 0,5kw)
d rfen ab 14 Jahren mit einem F hrerausweis
Klasse M bewegt werden, ab 16 Jahre ohne F h-
rerausweis. Es besteht keine Helmpflicht. Motor-
fahrräder (bis 1000W, bis 45km/h) d rfen ab 14
Jahren mit F hrerausweis Klasse M betrieben
werden und benötigen einen Fahrzeugausweis,
Nummernschild und nach Norm EN 10782 ge-
pr ften Helm.
Motorfahrräder bauartbedingt schneller als
20km/h oder Pedelec ber 45km/h: Mofa-Helm
Die Benutzung von Radwegen ist obligato-
risch. Gilt: „Verbot f r Motorfahrräder“, ist die
Durchfahrt f r Leicht-Motorfahrräder gestattet,
Motorfahrräder d rfen diese Strecke nur mit ab-
geschaltetem Motor befahren.
Ein Kinderanhänger darf gezogen werden.
Bestimmungsgemäßer
Gebrauch
Pedelecs dienen als Fortbewe-
gungsmittel f r eine Einzelperson.
Die Mitnahme einer weiteren Per-
son auf dem Pedelec ist nur im Rahmen der
nationalen Gesetzgebung, in Deutschland
gemäß der StVO, zulässig. Wenn Sie Ge-
päck transportieren möchten, setzt dies eine
geeignete Vorrichtung am Pedelec voraus.
Kinder d rfen in passenden Kindersitzen
oder mit daf r vorgesehenen Anhängern
transportiert werden. Achten Sie hier auf
hochwertige Qualität! Beachten Sie dabei
das zulässige Gesamtgewicht.
Zulässiges Gesamtgewicht: Gewicht
Fahrer + Gewicht Pedelec + Ge-
wicht Akku + Gewicht Gepäck + Ge-
wicht Anhänger (falls Anhänger zugelassen)
(siehe Seite 45)
Die Angaben in dieser Bedienungsanleitung gel-
ten nur f r die Pedelec-Typen, die auf dem Um-
schlag aufgef hrt sind.
Angaben f r einzelne Pedelec-Typen sind ent-
sprechend bezeichnet.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört
auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen, die in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind. Bei Fragen
hierzu wenden Sie sich an unsere Service-Hot-
line (0721 97902560).
Typ 1: Trekking-Pedelecs
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die natio-
nale Gesetzgebung vorschreibt, d rfen entspre-
chend ausgestattete Pedelecs im öffentlichen
Straßenverkehr und in leichtem Gelände, wie
z. B. auf Feldwegen, eingesetzt werden.
Hersteller und Händler haften nicht f r eine
ber den bestimmungsgemäßen Gebrauch hin-
ausgehende Verwendung. Das gilt insbesondere
f r die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise
und daraus resultierende Schäden, zum Beispiel
durch:
• die Benutzung im Gelände,
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln.
Pedelecs sind nicht f r Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren ber Treppen oder Spr nge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfigu-
ren, ausgelegt. Eine Teilnahme an Wettkämpfen
ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies freigibt.




